Geländefreimachung II
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hafencity.com
Adresse des Beschafferprofils: www.hafencity.com
Abschnitt II: Gegenstand
Geländefreimachung II
Geländefreimachung Grasbrook, Abbruch, Entsorgung, Kampfmittelfreimachung, Erdbau
Zum Entwicklungsbeginn des neuen Stadtteils Grasbrook in Hamburg soll als erstes die Geländefreimachung
der ehemaligen Flächen des Überseezentrums durchgeführt werden. Auf einer Fläche von ca. 25 ha sollen
Hallen und Gebäude mit ca. 1 000 000 m3 BRI sowie ca. 120 000 m2 Frei- und Verkehrsflächen, ca. 5 km
Rangiergleisen u.w.m. abgebrochen werden. Die erforderliche geophysikalische Kampfmittelsondierung
und ggf. Beräumung wird auf ca. 10 ha Fläche mit einem Verdachtshorizont bis 5 m u. GOK und auf
ca. 11 ha Fläche mit einem Verdachtshorizont bis 15 m u.GOK durchgeführt. Anschließend erfolgt die
erdbauliche Herstellung von öffentlichen Freiraumflächen mit nur geringer Aufhöhung (ca. 80 000 m²) und
hochwassergeschützten Warftflächen für Infrastrukturflächen (ca. 42.000 m²) mit einer Aufhöhung von bis zu ca.
+ 4 m. Das entspricht einem Gesamtvolumen von 230.000 m3 Sand der Einbauklasse Z0. Zur Vorwegnahme
der Setzungen ist eine temporäre Überhöhung von 3,5 m mit einem Volumen von rund 220.000 m³ in den
Warftbereichen vorgesehen. Zur Beschleunigung der Setzungen sind flächig Vertikaldränagen einzubauen.
Die Bauleistung wird in räumlichen und zeitlichen Abschnitten erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Grasbrook - Geländefreimachung II
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg-Grasbrook
unverändert, siehe oben
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Die hier beabsichtigte Auftragsänderung umfasst eine Mengenerhöhung der Leistungspositionen zum elektro-induktiven Sondierverfahren, um damit die erforderliche Freimessung der bisher nicht auswertbaren Teilflächen zu erreichen.
Für die Aufhebung des Kampfmittelverdachts auf den zu sondierenden Flächen wurde ein zweistufiges Sondierverfahren mit einem vorlaufenden Magnet-Messverfahren und einem ergänzenden elektro-induktiven Messverfahren ausgeschrieben und beauftragt. Erst im Rahmen der laufenden Kampfmittelsondierarbeiten hat sich herausgestellt, dass sich in den ehemaligen Hafenbeckenflächen mit einem sehr tiefliegenden Bombenhorizont (12-15Meter) die zu erwartende Häufigkeit der Störkörper über einen größeren Horizont oberhalb der ehemaligen Hafensohle verteilen, als bei benachbarten vergleichbaren Flächen, so dass größere Flächenanteile nicht mit dem Magnet-Messverfahren allein ausgewertet werden können. Für die Erreichung des beabsichtigten Leistungserfolges einer vollständigen Kampfmittelfreigabe muss hier das zweite elektro-induktive Messverfahren in einem größeren Umfang eigesetzt werden, als nach den vorlaufen Gutachten und Planungen erwartbar war.