Lagerung/Logistik und Bereitstellung eShop für das Projekt „Stromspar-Check – einfach Wärme, Wasser & Strom sparen" Referenznummer der Bekanntmachung: VS2603/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energieagenturen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2698689/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesverband (e.V.)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gemeinsame Interessenvertretung der regionalen und kommunalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Deutschland

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lagerung/Logistik und Bereitstellung eShop für das Projekt „Stromspar-Check – einfach Wärme, Wasser & Strom sparen"

Referenznummer der Bekanntmachung: VS2603/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60161000 Paketbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer (im Folgenden AN) übernimmt Lagerung, Verpackung, Versand und das Retourenmanagement für Energie- und Wassersparartikel sowie Marketing- und Printprodukte, die im Rahmen des Stromspar-Check – einfach Wärme, Wasser & Strom sparen vom eaD zentral beschafft und durch die etwa 150 Projektstandorte abgerufen werden. Der AN stellt einen eShop zur Verfügung, über den die Standorte die Artikel in beliebiger Stückzahl bestellen können und der dem AG die Verwaltung der Soforthilfen sowie der Standortbudgets und Einblick in Entwicklungen des Lagerbestands und der Bestellhistorie der Standorte ermöglicht, inkl. der Möglichkeit, aktuelle Informationen für alle Nutzer (Newsletter-Funktion) einzustellen. Über den eShop wird auch die Standortinventur (halbjährlich) abgewickelt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1) Logistik

Anlieferung

Die Ware wird durch den AG bedarfsgerecht bestellt und durch unterschiedliche Hersteller und Zulieferer beim AN angeliefert. Der AN nimmt die vom AG bestellte Ware vom Zulieferer entgegen und sendet den Lieferschein per E-Mail-Anhang an den AG. Nach Prüfung des Lieferscheins durch den AG und dessen Bestätigung, dass die Ware in den eShop aufgenommen werden kann, legt der AN die gelieferten Waren im eShop als bestellbar an. Er legt sie mit dem Warenpreis an, den der AG definiert. Alle Waren werden in vom AG definierten Gebindegrößen angelegt.

Zum Beginn der Leistungserbringung werden bereits im aktuell bestehenden Lager in Deutschland lagernde Waren (ca. 180 Paletten) durch den AN in das neue Lager überführt und dort eingelagert und dem Projekt in oben beschriebener Weise zur Verfügung gestellt.

Lagerung

Diese Produkte müssen im Lager auf Europaletten sicher, geschützt vor Witterungseinflüssen und bei über 0°C gelagert werden. Der AG setzt voraus, dass der AN über eine eigene Diebstahlversicherung verfügt und zusätzlich gewährleisten kann, dass die Waren gegen Schäden jeglicher Art versichert sind, sobald sie beim AN angeliefert werden, während sie beim AN lagern und für den Versand vorbereitet werden sowie während des Transports zum Standort.

Verpackung

Die Verpackung der Artikel erfolgt üblicherweise in Paketen, in seltenen Fällen auf Europaletten. Der AN gewährleistet, dass ausschließlich umweltfreundliches, gesundheitlich unbedenkliches und komplett recyclingfähiges Verpackungsmaterial verwendet wird. Auch beim Füllmaterial dürfen nur kompostierbare Kunststoffe oder Recyclingpapier als Polstermaterial verwendet werden. Versandkartons höherer Stärke (z. B. mehrlagige Wellpappe) sowie Polstermaterial sollten nur eingesetzt werden, wenn dies für den Schutz des Produkts unbedingt erforderlich ist. Verpackungsmasse und -volumen müssen auf das Mindestmaß zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit begrenzt werden. Generell gelten als Mindestkriterien die Grundsätze des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vom 03.07.2021. Weitere Kriterien zur Verpackung können der Anlage 1 entnommen werden.

Versand

Die Produkte werden auf Anforderung der Projektstandorte des Stromspar-Check (ggf. im Einzelfall oder bei Lieferengpässen nach Freigabe durch AG) den Standorten zugestellt. Die Anzahl der Lieferungen je Standort hängt von dem Verlauf des Projekts vor Ort ab und kann stark variieren. Im Schnitt werden pro Monat insg. ca. 500 Pakete versendet. Der Versand von Paletten erfolgt in unregelmäßigen Abständen und in geringen Mengen (im Durchschnitt ca. 1 – 2 pro Jahr an besonders große Standorte). Weitere Kriterien zum Versand können der Anlage 1 entnommen werden.

Retouren

Der AN übernimmt außerdem das Retourenmanagement. Dazu zählt auch die Dokumentation der rückgesendeten Ware und ggf. fachgerechte Entsorgung oder Wiederaufnahme in das Sortiment.

Im Falle von Bruchware werden die Soforthilfen auf Kosten des AG von den Standorten an den AN zurückgesendet. Bruchware sind Soforthilfen, die am Standort kaputt gegangen sind und deshalb ab einer Anzahl von 10 Stück, gesammelt an den AN zurückgesendet werden. Die Artikel müssen vom AN nachweislich fachgerecht entsorgt werden.

Zurückgesendete, nicht beschädigte Ware muss wieder in das Sortiment übernommen werden, damit sie anderen Standorten zur Bestellung zur Verfügung steht. Hat ein Standort zu große Mengen bestellt oder eine Fehlbestellung eingegeben, übernimmt der Standort selbst die Versandkosten für die Rücksendung (Ausnahme Standortschließung, dann übernimmt der AG die Kosten). Im Falle von Fehllieferungen, die der AN zu verschulden hat, trägt dieser auch die Kosten.

Es ist mit durchschnittlich ca. 10 Retourenpaketen pro Monat zu rechnen.

Inventuren

Im Projektverlauf werden drei Inventuren durch den AN durchgeführt (Zeitplan s. unter 2. Zeitplan und Auftragswert).

2. eShop

Die Waren (Soforthilfen und Druckerzeugnisse) werden von den Standorten über ein Online-Bestellsystem (eShop) abgerufen. Hierzu stellt der AN einen eShop zur Verfügung (weitere Details s. Vergabeunterlagen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/03/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann bei einer möglichen Verlängerung des Gesamtvorhabens Stromspar Check maximal zweimal, jedoch insgesamt maximal um ein Jahr, verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

s. Bekanntmachung und Formblatt 2 b

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

s. Bekanntmachung und Formblatt 3

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

s. Bekanntmachung und Formblatt 3, mit Nennung von Referenzprojekten, die in die Bewertung in Anlage 1 eingehen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 102ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023