Prüfsystem – Nutzen-Kosten-Untersuchungen für das Hamburger ÖPNV-Netz

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfsystem – Nutzen-Kosten-Untersuchungen für das Hamburger ÖPNV-Netz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79418000 Beschaffungsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hochbahn plant im Auftrag der Stadt Hamburg in den nächsten Jahren zahlrei-che Maßnahmen zur Erweiterung des schienengebundenen ÖPNV durch neue Strecken und zusätzliche Haltestellen an bestehenden Strecken. Außerdem sind zahlreiche Maßnahmen zum Neu- und Ausbau von Umsteigeanlagen zum schie-nengebundenen ÖPNV vorgesehen. Darüber hinaus soll die Leistungsfähigkeit be-stehender Schieneninfrastrukturen z.B. durch Anpassungen der Zugsicherungs-technik für dichtere Taktfolgen und durch bauliche Anpassungen für längere Züge gesteigert werden.

Diese Investition im öffentlichen Personennahverkehr können gemäß dem im Jahr 2021 novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vom Bund mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden. Die Bezuschussung der Baukosten eines Pro-jekts setzt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) größer 1,0 in der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs voraus. Diese Bewertungen können nur von einem unabhängigen externen Gutach-ter mit entsprechender Expertise durchgeführt werden. Aus diesem Grund sollen die Beauftragungen für solche Nutzen-Kosten-Untersuchungen ausgeschrieben wer-den.

Es handelt sich dabei sowohl um interne Vorab-Untersuchungen, bei denen mit be-grenztem Abstimmungsaufwand die grundsätzlichen Chancen einzelner bzw. zu-sammengefasster Investitionsvorhaben für das Erreichen eines NKV > 1 unter den Maßgaben der Verfahrensanleitung 2016+ der Standardisierten Bewertung (Regel-verfahren und fakultative Modellbausteine) abgeschätzt werden sollen, als auch um extern begleitete Standardisierte Bewertungsverfahren in Abstimmung mit dem Bun-desministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als GVFG-Fördermittelgeber und dem Hamburger ÖPNV-Aufgabenträger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Nach derzeitigem Stand der Planung sollen in den nächsten Jahren bis zu fünf derartige Untersuchungen durchgeführt werden. Die nächste Auftragsvergabe ist für das 2. Quartal 2023 avisiert.

Zur Leistungserbringung ist es zwingend erforderlich, dass dem Auftragnehmer je-weils zum Zeitpunkt der Berechnung ein geeignetes Verkehrsmodell der Stadt Ham-burg inklusive Umland, welches den Anforderungen der zu berücksichtigenden Ver-fahrensanleitung 2016+ der Standardisierten Bewertung entspricht, zur Verfügung steht. Dies kann durch den Aufbau bzw. die Nutzung eines AN-seitig verfügbaren Modells geschehen, oder alternativ durch die Nutzung des Verkehrsmodells der Stadt Hamburg im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung zwischen dem AN und der Stadt Hamburg.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Persönliche Lage des

Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in

einem Berufs- oder Handelsregister:

1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister.

2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

3. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

5. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist.

6. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §123 GWB wegen Verstoßes gegen die in § 123 Abs. (1) genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Schriftlicher Nachweis (Auszug).

2. Schriftlicher Nachweis (Auszug).

3. Schriftl. Nachweis.

4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice

5. Schriftl. Eigenerklärung

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

6. Schriftliche Eigenerklärung.

7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre

Technische Leistungsfähigkeit:

8. Eine Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen wie unter II.2.4) beschrieben,

9. Zusätzlich zur Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit aus dieser Liste eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten einzureichen. Bei diesen 3 Referenzprojekten ist es zwingend erforderlich, dass es sich um Projekte aus der Durchführung von Standardisierten Bewertungen aus abgeschlossenen oder laufenden Verfahren unter Beteiligung des BMDV handelt. Jedes Referenzprojekt ist mit Nennung von Ansprechpartnern der Auftraggeber unter Angabe von Telefon und E-Mail-Adressen darzustellen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

10. Erklärung, wie der AN die Verfügbarkeit eines geeigneten Verkehrsmodells sicherstellt.

11. Erklärung, dass jegliche Kommunikation in dem Projekt in deutscher Sprache statt findet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig in digitaler Form vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend des Punkts III.1.9) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend des Punkts III.1.9) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2023