Entsorgung Restabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Restabfall
Entsorgung von Restabfall einschließlich logistischer Dienstleistungen (AVV 18 01 04)
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg Die Abfälle fallen in den Einrichtungen des UKE an:
Martinistraße 52 und 85, Lottestraße 59
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt die Entsorgung von Restabfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen an einen leistungsfähigen Fachbetrieb zu vergeben. Hierbei sind die hohen Anforderungen eines Krankenhauses der Maximalversorgung an eine zeitnahe, fachgerechte und flexible Dienstleistung zu berücksichtigen.
Folgende Abfallarten sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderun-gen gestellt werden (enthalten z.B. Wund- und Gipsverbände, spitze und scharfe Gegenstände AVV 18 01 01, Einwegkleidung sowie Windeln): AVV 18 01 04; einschließlich logistischer Dienstleistungen
Beidseitige Option, zwei Mal um jeweils ein Jahr auf maximal 4 Jahre Vertragslaufzeit zu verlängern.
Die Option soll spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich in Anspruch genommen werden.
Zu Ziffer II.1.5 und Ziffer V.2.6 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen:
Unternehmensangaben Einzelbieter; Unternehmensangaben Bietergemeinschaft; Unternehmensbeschreibung/Firmenprofil; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen; Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Vordruck Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement. Verfügt der Bieter über ein QM-Zertifikat, ist dieses beizufügen. Hat der Bieter allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben. Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bieters. Verfügt der Bieter über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen)
Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn
- die Verwertung und Entsorgung im klinischen Bereich stattgefunden hat.
- die Verwertung und Entsorgung bei Objekten in vergleichbarer Größenordnung stattgefunden hat.
Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Der Auftragnehmer muss die Zulassung für den Transport und die Verwertungs-/ Entsorgungswege als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen (bitte Zertifikat beifügen).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch auf der Vergabeplattform DTVP.
Bieter können nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000,- wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6FF6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.