Bereitstellung von Miettankanlagen und Lieferung von techn. Gasen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Miettankanlagen und Lieferung von techn. Gasen
Bereitstellung von Miettankanlagen und Lieferung von techn. Gasen
Gegenstand der Ausschreibung war die Anmietung von Tanks, deren betriebsfertige Installation inkl. jeglichemZubehör, die Wartung sowie alle erforderlichen regelmäßigen Sicherheitsprüfungen sowie die proaktiveBefüllung der Tanks zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Versorgung mit flüssigem Stickstoff sowieflüssigem Kohlendioxid. Die Entnahme erfolgt bei einigen Tanks in flüssiger Form, bei anderen gasförmig. DieFernüberwachung der Tanks durch den Auftraggeber muss gewährleistet sein.
Vor der Ausschreibung gab es individuelle Verträge für jeden einzelnen Tank. Mit dem neuen Vertrag sollten die Verträge zusammengefasst und die Laufzeiten vereinheitlicht werden. so orientierte sich die Gesamtlaufzeit des Vertrages an der Laufzeit des zuletzt in diesen Vertrag aufgenommenen Tank.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bereitstellung von Miettankanlagen und Lieferung von technischen Gasen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Für
die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs.
3) GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fortsetzung der Anmietung von 5 Tanks, die Wartung sowie alle erforderlichen regelmäßigen Sicherheitsprüfungen sowie die proaktive Befüllung der Tanks zur Sicherstellung der unterbrechungsfreien Versorgung mit flüssigem Stickstoff sowie flüssigem Kohlendioxid.
aufgrund von Force Majeure Meldungen mehrerer Marktteilnehmer (zum Zeitpunkt des geplanten Ausschreibungsbeginns) erfolgt die Fortsetzung des bestehenden Vertrages, da Bestandskunden bei der bestehenden Rohstoffknappheit bevorzugt weiterbeliefert werden und siehe VII.2.2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland
Erweiterung des Liefervertrages um 1 Jahr mit Einführung einer Preisanpassungsklausel
Durch unvorhersehbare äußere Einflüsse (Energiekrise infolge des Ukrainekrieges, unterbrochene Lieferketten infolge der Corona-Pandemie) haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Insbesondere ist die Produktion und Bereitstellung von Technischen Gasen davon betroffen. Durch die ungewöhnlich stark gestiegenen Energiekosten wurden in der Chemiebranche viele Produktionsanlagen in Ihrer Kapazität gedrosselt oder ganz heruntergefahren. Das hat eine Verknappung der technischen Gase auf der Anbieterseite zur Folge. So kam es zum Beispiel bei Flüssig-CO2 zu einem fast vollständigen Produktionsstopp in Deutschland. Mittlerweile produzieren einige Anlagen wieder, allerdings mit deutlich verminderter Kapazität. Weiterhin besteht die Gefahr, dass bei einem Anbieterwechse neue Tanks nicht zeitnah aufgestellt werden können. Hier hat die die Markterkundung ebenfalls ergeben, dass momentan keine Tankanlagen am Markt verfügbar sind, aufgrund fehlender Bauteile.