Wohnhausgruppen 7219 - Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Wohngebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: PS-7219-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 7219 - Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Wohngebäudes
Der aktuell hohe Druck zur Wohnraumentwicklung in Berlin erfordert es, mögliche Nachverdichtungspotentiale in bestehenden Quartieren zu nutzen. Die GESOBAU AG plant aus diesem Grund den Neubau eines Wohngebäudes auf dem beschriebenen Grundstück.
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Über dieses Vergabeverfahren sollen die Leistungen der Projektsteuerung für das Vorhaben vergeben werden.
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Bestandteil der Projektsteuerungsleistung ist die Vorbereitung einer GÜ-Ausschreibung (VOB) im EU-weiten Verhandlungsverfahren mit mehrstufigem integriertem Wettbewerb, sowie die Begleitung und Auswertung des Vergabeverfahrens.
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Des Weiteren beinhaltet der Leistungsumfang die Projektsteuerung der Planungs- und Ausführungsphasen bis zur Fertigstellung der Gebäude, der Außenanlagen und der erstellten Platz- und Wegeflächen sowie das Mängelmanagement bis 5 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
D-13409 Berlin
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung der AHO § 2 (AHO Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage März 2020) mit folgenden Handlungsbereichen:
- Leistungsbereich Organisation und Dokumentation
- Leistungsbereich Qualitäten und Quantitäten
- Leistungsbereich Kosten und Finanzmittel
- Leistungsbereich Termine und Kapazitäten
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
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Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Abschnitten:
1. Abschnitt: Projektvorbereitung, Vorplanung
2. Abschnitt: Begleitung des VOB-Verfahrens mit integriertem Wettbewerb
3. Abschnitt: Projektcontrolling während der Projektplanungsphase
4. Abschnitt: Projektcontrolling während der Realisierung
5. Abschnitt: Projektcontrolling während der Abnahmephase
6. Abschnitt: Mängelmanagement/Objektbetreuung
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung;
2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe;
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
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Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
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*1) Vergleichbare Referenzen (Neubau, Projektsteuerung und - controlling, Vergabe an Generalübernehmer über ein Verhandlungsverfahren) und deren wirtschaftliches Volumen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (65 Pkt.)
a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (es gehen max. 5 der im Bewerbungsbogen benannten Referenzen in die Wertung ein) (25 Pkt.),
b) Wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (es kommen max. die 4 volumenmäßig höchsten Referenzen aus den Bewerbungsbogen zum Ansatz) (40 Pkt.),
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*2) Personelle Ausstattung des Bewerbers (35 Pkt.)
a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure, Mitarbeiter mit einer entsprechenden Hoch- oder Fachschulausbildung) insgesamt (5 Pkt.),
b) Berufserfahrung des für die zu vergebende Leistung vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters im Vergabeverfahren und in der Projektsteuerung von Generalübernehmerleistungen (20 Pkt.),
c) Berufserfahrung des für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten für das Controlling der Planungs-, Realisierungs- und Abnahmephase von Generalübernehmerleistungen (10 Pkt.).
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Die Auswahlmatrix kann auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Abschnitte I und II.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen:
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 4.), III.1.2 (Punkte 5. bis 7.) und III.1.3 (Punkte 8. bis 10.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z.B. Architektenkammer).
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung].
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung].
4. Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Nr. 3 dieser Bekanntmachung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung].
5. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der AG hat im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (nachfolgend die „Projektversicherung") abgeschlossen. Die anteiligen Kosten für die Projektversicherung sind vom Auftragnehmer anteilig zu tragen. Berechnungsgrundlage ist das zum Vertragsabschluss vereinbarte Honorar.
6. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung].
7. Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung].
8. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung).
9. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers hinsichtlich des Personals insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung).
10. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers / Bewerbergemeinschaft (Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure, Mitarbeiter mit entsprechender Hoch- oder Fachschulausbildung) für die zu vergebenden Leistungen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung).
Zu 8. Mindestens zwei vergleichbare Referenzen (Neubau von Wohnhäusern, Bürohäusern, öffentlichen Gebäuden, Erbringung von Projektsteuerungsleistungen und Projektcontrolling bei Generalübernehmerleistungen, Vergabe der Leistung (Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer über ein Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung)
Zu 9. Mindestens acht Mitarbeiter (Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure, Mitarbeiter mit einer entsprechenden Hoch- oder Fachschulausbildung, sonstiges ingenieurtechnisches Personal) je Bewerber / Bewerbergemeinschaft
Zu 10. Mindestens drei Projektbeteiligte je Bewerber / Bewerbergemeinschaft davon
a) ein Mitarbeiter als verantwortlicher Projektleiter mit Berufserfahrung im Vergabeverfahren und in der Projektsteuerung von Generalübernehmerleistungen
b) ein Mitarbeiter als stellvertretender Projektleiter
c) ein Projektbeteiligter mit Berufserfahrung in Projektcontrolling; Controlling der Planungs-, Realisierungs- und Abnahmephase von Generalübernehmerleistungen
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der AG hat für das Bauvorhaben eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung („Projektversicherung") abgeschlossen. Die anteiligen Kosten für die Projektversicherung sind vom Auftragnehmer anteilig zu tragen. Berechnungsgrundlage ist das vereinbarte Honorar.
2) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich evtl. Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.