Sommerpflege Baumpflege Winterdienst, V0142/2023, Klinikum Bremen-Ost (Los 1-3), Klinikum Bremen Links der Weser (Los 4), Klinikum Bremen-Nord (Los 5) Referenznummer der Bekanntmachung: V0142/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesundheitnord.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sommerpflege Baumpflege Winterdienst, V0142/2023, Klinikum Bremen-Ost (Los 1-3), Klinikum Bremen Links der Weser (Los 4), Klinikum Bremen-Nord (Los 5)
Dienstleistungen - Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände, die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
Klinikum Bremen-Ost Los 1
Bremen
LOS 1 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten
LOS 2 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen
LOS 3 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Winterdienst die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 4 Klinikum Links der Weser- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikum Links der Weser und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 5 Klinikum Bremen-Nord - Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord sowie der Außenstelle und die an den Grundstücken angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht/ Feststellung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, jede Partei kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens vier Jahre.
Klinikum Bremen-Ost Los 2
Bremen
LOS 1 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten
LOS 2 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen
LOS 3 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Winterdienst die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 4 Klinikum Links der Weser- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikum Links der Weser und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 5 Klinikum Bremen-Nord - Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord sowie der Außenstelle und die an den Grundstücken angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht/ Feststellung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, jede Partei kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens vier Jahre.
Klinikum Bremen-Ost Los 3
Bremen
LOS 1 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten
LOS 2 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen
LOS 3 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Winterdienst die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 4 Klinikum Links der Weser- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikum Links der Weser und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 5 Klinikum Bremen-Nord - Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord sowie der Außenstelle und die an den Grundstücken angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht/ Feststellung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, jede Partei kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens vier Jahre.
Klinikum Bremen Links der Weser Los 4
Bremen
LOS 1 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten
LOS 2 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen
LOS 3 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Winterdienst die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 4 Klinikum Links der Weser- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikum Links der Weser und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 5 Klinikum Bremen-Nord - Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord sowie der Außenstelle und die an den Grundstücken angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht/ Feststellung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, jede Partei kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens vier Jahre.
Klinikum Bremen-Nord Los 5
Bremen
LOS 1 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten
LOS 2 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen
LOS 3 Klinikum Bremen Ost- Außengelände- Winterdienst die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 4 Klinikum Links der Weser- Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikum Links der Weser und die am Grundstück angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
LOS 5 Klinikum Bremen-Nord - Außengelände- Baumpflege und Fällarbeiten/ Sommerpflege Gehölze, Rasen und Pflanzen/ Winterdienst- die öffentlich- rechtliche Verpflichtung für den Winterdienst auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord sowie der Außenstelle und die an den Grundstücken angrenzenden öffentlichen Geh- und Radwege zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht/ Feststellung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände des Klinikums Bremen Nord
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, jede Partei kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende kündigen. Die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt höchstens vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 Abs. 1 VgV 2016)
Das Formblatt 124LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV 2016)
b) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2016)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 45 Abs. 4 VgV 2016.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
e) bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder bei solchen Leistungen, die ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird.
f) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
g) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
h) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
i) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
j) bei Lieferleistungen:
- Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist, oder
- Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
k) Soweit Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
- Angaben nach § 45 VgV 2016
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 45 Abs. 4 VgV 2016.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.