Lieferung und Inbetriebnahme einer Einkammervakuumanlage, V0138/2023 Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT Referenznummer der Bekanntmachung: V0138/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme einer Einkammervakuumanlage, V0138/2023 Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT
Lieferung und Inbetriebnahme einer Einkammervakuumanlage zur Durchführung von thermischen und thermochemischen Behandlungen
Bremen
Im Bereich dieser Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen im Jahr 2023 die entsprechenden Möglichkeiten im Bereich der Wärmebehandlung erweitert und modernisiert werden. Dies betrifft die thermische und thermochemische Behandlung im Niederdruck in Kombination mit der Hochdruckgasabschreckung. Hierzu soll eine entsprechende Anlage in der Ausführung als Einkammervakuumanlage am Leibniz-IWT in Bremen installiert werden. Diese soll zukünftig schwerpunktmäßig für die Neu- und Weiterentwicklung von Wärmebehandlungen unterschiedlicher Basislegierungen eingesetzt werden.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen. (Badgasteiner Straße 3, Halle 2b, 28359 Bremen)
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche die Einkammervakuumanlage verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Anlage aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.
Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:
Werkstoffe: Schwerpunktmäßig muss die Anlage für die thermische und thermochemische Behandlung der folgenden Werkstoffe spezifiziert sein:
I. Eisenbasis-Legierungen, insbesondere hoch- und niedriglegierte Stähle
II. NE-Legierungen
Wärmebehandlung:
Es ist vorgesehen, in der Anlage die folgenden Wärmebehandlungs- verfahren durchzuführen: Glühprozesse verschiedener Art mit entsprechender geregelter langsamer Abkühlung. Das Härten von Stählen, wobei auch das Bainitisieren zu diesem Punkt zählt; Einsatzhärten von Stählen. Der letzte Punkt umfasst dabei sowohl das Aufkohlen als auch das Carbonitrieren im Niederdruck.
Nutzraumabmessung: 400 mm x 400 mm x 600 mm (Höhe x Breite x Länge)
Maximales Chargengewicht: mindestens 200 kg
In den einzelnen Segmenten der Zeit-Temperatur-Folge im Bereich der Wärmebehandlung muss innerhalb der folgenden Parameterfenster die
Prozessführung möglich sein:
Wärmen, Halten, Einsatzhärten, Lösungsnitrieren, Abkühlen/Abschrecken laut Leistungsbeschreibung.
Messtechnik:
Temperaturmessung:
a. Temperaturmessung über Ofenthermoelemente Platin-Rhodium / Platin (Typ S).
b. Zusätzliche Anschlussmöglichkeit für fünf weitere Thermoelemente (Typ K oder Typ N) neben den Thermoelementen der Warmbadsimulation, um eine Temperaturmessung in der Charge zu ermöglichen. Diese fünf Kanäle müssen auch in der Prozessdokumentation erfasst werden.
Energiemonitoring:
Aufzeichnung und Darstellung des Gesamtenergieverbrauchs, unterteilt nach Heizung, Kühlung und Nebenaggregate.
Sonstiges:
Inklusive Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme sowie Einweisung/Schulung für die Anlage und die Software von 5 Personen in der Betriebsstätte des Käufers
Weitere Details sind er ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 380.000,00 € führt zwingend zum Ausschluss.
GreenMat
Die Beauftragung dieser Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Förderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sicherheitsleistungen: Es wird eine Bankbürgschaft benötigt:
1. Bürgschaft über 50% des Auftragswertes
Nach neuestem Stand der Technik
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Für die Beschaffung stehen maximal Haushaltsmittel in Höhe von 380.000,00€ zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.