Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Füssen VOEK 269-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 269-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Füssen VOEK 269-21
Der AG beabsichtigt auf dem Baugrundstück, gelegen in der Froschenseestraße 2-4 in Füssen, drei Mehrfamilienhäuser in vorzugsweise in Holzbauweise (z.B. Holzhybrid-Bau/Holz-Modulbau/etc.) mit Tiefgarage neu zu errichten. Ausreichende Stellplätze, Abstellräume für die Mieterinnen und Mieter, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze gehören mit zur Planung. Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Vorrichtungen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen.
Füssen 87629, Froschenseestraße 2-4
Gegenstand sind die Objekt- und Fachplanungsleistungen im Sinne einer Generalplanertätigkeit des AN. Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau der oben beschriebenen Wohngebäude benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind mithin sämtliche im Hinblick auf die Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, insbesondere:
Leistungsstufe 1 Generalplaner: Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 4; Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen, Leistungsphasen 3 bis 4; Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung, Leistungs-phasen 3 bis 4; Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 4;
Leistungsstufe 2 Generalplaner: Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 5; Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen, Leistungsphase 5; Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung, Leistungsphase 5; Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung, Leistungsphase 5;
Leistungsstufe 3 Generalplaner: Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 und 7; Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen, Leistungsphasen 6 und 7; Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 6 und 7;
Leistungsstufe 4 Generalplaner: Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 8 und 9; Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen, Leistungsphasen 8 und 9; Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 8 und 9.
jeweils für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen); Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen); Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen); Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen); Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen); Anlagengruppe 6 (Förderanlagen); Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)
Leistungen in jeder Leistungsstufe: Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Baufeuchte, Wärmebrücken, Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.); Beratungsleistung zu Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen über alle beauftragten Leistungsstufen). Die vorstehenden Leistungen sind einschließlich der erforderlichen Nachweise zu dem Gebäudeenergiegesetz sowie zu den Anforderungen an den Wärmeschutz (gem. DIN 4108-2), den Feuchteschutz (DIN 4108-3) und den Schallschutz (gem. DIN 4109) zu erbringen.
Weitere Leistungen: Erstellung der Kostenermittlungen nach den Vorgaben der DIN 276:2018-12; Fachliche und organisatorische Unterstützung des AG im Rahmen von etwaigen Klageverfahren zur Baugenehmigung; Fachliche und organisatorische Unterstützung des AG bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem oder den beauftragten Bauunternehmer(n) für das Bauvorhaben.
Beratungsleistungen: Der AN erbringt weiter folgende Beratungs- und Planungsleistungen entsprechend der beauftragten Leistungsstufen: 1.alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 für die Bauphysik zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1 Abschnitt 1.2 der HOAI; 2.alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 für die Bauphysik zu Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1 Abschnitt 1.2 der HOAI, 3. alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 für die Bauphysik zu Raumakustik gemäß Anlage 1 Abschnitt 1.2 der HOAI, 4. alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 der Planungsleistungen des Brandschutzes gemäß AHO-Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015). Die Leistungen gem. vorstehend 1. bis 3. sind einschließlich der erforderlichen Nachweise zu dem Gebäudeenergiegesetz sowie zu den Anforderungen an den Wärmeschutz (gem. DIN 4108-2), den Feuchteschutz (DIN 4108-3) und den Schallschutz (gem. DIN 4109) zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen für 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Füssen VOEK 269-21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 2 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Informationen durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach §160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsanstrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist §134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs.1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltende gemacht worden ist. Hat der Auftragsgeber die Vergabe im Amtsblatt der EU (Europäischen Union) bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland