Dienstleistungen zur Holzernte und Bringung in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge - VOEK 396-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 396-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Holzernte und Bringung in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge - VOEK 396-22
Der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge übernimmt die Betreuung zahlreicher Liegenschaften in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die ca. 24.000 Hektar Forsteinrichtungsfläche ist in zwei Betriebsbereiche, BB Ost und BB West, aufgeteilt und liegen in der Obhut von 17 regional verteilten Revieren.
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Der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge beabsichtig in den kommenden Forstwirtschaftsjahren Holzerntemaßnahmen mit einem Volumen von ca. 25.000 Fm / FWJ (ca. 15.000 Fm BB Ost und ca. 10.000 Fm BB West) durchzuführen.
BB Ost
Die Liegenschaften erstrecken sich auf den östlichen Bereich des BFB Thüringen-Erzgebirge in Mittel-und Ostthüringen, Westsachsen und Süd-Sachsen-Anhalt (siehe Lageskizze in der Anlage C-04a_Übersichtskarte):
NNE Kalmberg, NNE Bechtstedter-Holz, StOÜbPl Erfurt (BMVg), NNE Pöllwitzer Wald, NNE Ruppersdorf, NNE Hartmannsdorfer Forst, NNE Himmelsgrund, Ottendorf, Sankt Gangloff, StOÜbPl Gera-Zeitz, NNE Schiefergebirge
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BB West
Die Liegenschaften erstrecken sich auf den nördlichen und westlichen Bereich des BFB Thüringen-Erzgebirge in Thüringen (siehe Lageskizze in der Anlage C_04a_Übersichtskarte):
StOÜbPl Bad Frankenhausen, NNE Östliche Hainleite, StOÜbPl Sondershausen, StOÜbPl Bad Salzungen, NNE Salzunger Vorderrhön, NNE Friedberg, StOÜbPl Ohrdruf
Der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge übernimmt die Betreuung zahlreicher Liegenschaften in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die ca. 24.000 Hektar Forsteinrichtungsfläche ist in zwei Betriebsbereiche, BB Ost und BB West, aufgeteilt und liegen in der Obhut von 17 regional verteilten Revieren.
Der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge beabsichtig in den kommenden Forstwirtschaftsjahren Holzerntemaßnahmen mit einem Volumen von ca. 25.000 Fm / FWJ (ca. 15.000 Fm BB Ost und ca. 10.000 Fm BB West) durchzuführen.
Das Forstwirtschaftsjahr beschreibt den Zeitraum vom 01.10. - 30.09. des Folgejahres. Unterjährig können in Einzelfällen ebenfalls Maßnahmen erfolgen.
Die Liegenschaften umfassen fast ausschließlich aktuell militärisch genutzte und ehemals militärisch genutzte, mittlerweile dem Naturschutz gewidmete Flächen. Die Bestände können in geringem Umfang von militärischen Altlasten, insbesondere Splitterbelastungen in den Bäumen, betroffen sein, so dass hier besondere Sorgfalt bei der Befahrung der Flächen notwendig ist.
Auf den aktuell militärisch genutzten Flächen ist die Befahrbarkeit durch den Übungsbetrieb zeitlich eingeschränkt.
Einschlagszeitraum ist, abgesehen von außerplanmäßig erforderlichen Aufarbeitungen von Kalamitätsholz, der Zeitraum zwischen August und Januar. Teilweise werden nur Rückungs-Leistungen benötigt.
Die Holzaufbereitung erstreckt sich im Wesentlichen auf Fichte und Kiefer. In geringem Umfang können auf den militärisch genutzten Flächen Laubbaumarten, insbesondere Buche, Eiche, Birke, Pappel und Aspe anfallen.
Die betroffenen Waldbestände sind nahezu durchgängig maschinenbefahrbar. Steile Hanglagen umfassen einen relativ geringen Umfang.
Für die eingesetzten Maschinen müssen nachweislich Bänder zur Verringerung des Bodendrucks vorgehalten werden. Der Einsatz der Bänder wird, soweit aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich, durch die Auftraggeberin bei Auftragserteilung angewiesen.
Abstocker / Zufäller sind vom beauftragen Unternehmer zu stellen.
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Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
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Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden.
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Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen.
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Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch.
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Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens drei Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV) für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Holzernte und Bringung für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC- Kriterien. Der AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEF- Standards einzuhalten. Der AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen gewährleistet der AN, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen und dies auf Verlangen der AG vorzulegen.
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Für die eingesetzten Maschinen müssen nachweislich Bänder zur Verringerung des Bodendrucks vorgehalten werden. Der Einsatz der Bänder wird, soweit aus Sicht der Auftraggeberin erforderlich, durch die Auftraggeberin bei Auftragserteilung angewiesen.
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Die Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren (Anlage C-02a_BB_Gefahr) ist zur Ausführung der Leistung ausgefüllt und unterschrieben mitzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
3. Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
4. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
5. Ggf. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
Ggf. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
6. Ggf. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
7. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
8. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend zu berücksichtigen.
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Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV) für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Holzernte für den Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge.
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Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert.
Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Rahmenvertrag (Anlage C-01) wird der Höchstwert für den Gesamtvertrag, bei Erreichung der Laufzeit von maximal 4 Jahren, mit 120.000 FM festgelegt.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder denVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).