Rahmenvertrag Mietservice für Schmutzfangmatten ab 2023, V0737/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: V0737/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Mietservice für Schmutzfangmatten ab 2023, V0737/2022
Mietservice für Schmutzfangmatten für div. Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (mit der Option 3 Jahre Verlängerung)
Mietservice für Schmutzfangmatten im Gebiet Ost
Bremen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice für Schmutzfangmatten, für die Freie Hansestadt Bremen - Stadtgemeinde Bremen.
Die Stadt Bremen ist in drei Gebiete aufgeteilt worden, in denen die Liegenschaften zu beliefern sind. Es gibt das Gebiet OST (LOS 1), das Gebiet SÜD (LOS 2) und die Gebiete NORD und WEST (LOS 3).
Hinweis für die Auftragsvergabe:
Jeder Bieter kann für alle Lose ein Angbeot abgeben, aber maximal nur in einem Los einen Auftrag erlangen. Dabei werden die Lose der Reihe nach vergeben. Der bei Los 1 erfolgreiche Bieter wird bei den weiteren Losen nicht mehr berücksichtigt, der bei Los 2 erfolgreiche Bieter wird beim Los 3 nicht mehr berücksichtigt und bei Los 3 erhält der erfolgreiche Bieter mit dem nächst wirtschaftlichen Angebot den Auftrag.
Die Leistung umfasst die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und turnusmäßigen Austausch (7-,14-, oder 28-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. die Auflistung der derzeitigen Lieferstellen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit (für die ggf. erforderliche Herstellung/Beschaffung von Matten), sowie die sich daran anschließende Leistungserbringung ab dem 01.07.2023 bis zum 30.06.2024, sowie der Option einer 3-maligen Verlängerung.
Menge für das Gebiet OST (LOS 1):
Es sind ca. 500 Schmutzfangmatten in verschiedenen Größen an ca. 80 Lieferstellen (div. Liegenschaften, Kindertagesstätten, Schulstandorte etc.) im turnusmäßigen Austausch zu liefern.
Die angegebenen Stückzahlen wurden aufgrund einer vorliegenden Lieferstatistik ermittelt. Die angegebenen Stückzahlen sind trotzdem unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar, er kann wesentlich höher oder geringer sein.
Option 3 x um 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.06.2027 zu gleichen Preisen und Vertragsbedingungen, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsablauf der Auftraggeber bzw. der Auftragnehmer der Fortführung schriftlich widerspricht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Mietservice für Schmutzfangmatten im Gebiet Süd
Bremen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice für Schmutzfangmatten, für die Freie Hansestadt Bremen - Stadtgemeinde Bremen.
Die Stadt ist in drei Gebiete aufgeteilt worden, in denen die Liegenschaften zu beliefern sind. Es gibt das Gebiet OST (LOS 1), das Gebiet SÜD (LOS 2) und Gebiete NORD und WEST (LOS 3).
Hinweis für die Auftragsvergabe:
Jeder Bieter kann für alle Lose ein Angbeot abgeben, aber maximal nur in einem Los einen Auftrag erlangen. Dabei werden die Lose der Reihe nach vergeben. Der bei Los 1 erfolgreiche Bieter wird bei den weiteren Losen nicht mehr berücksichtigt, der bei Los 2 erfolgreiche Bieter wird beim Los 3 nicht mehr berücksichtigt und bei Los 3 erhält der erfolgreiche Bieter mit dem nächst wirtschaftlichen Angebot den Auftrag.
Die Leistung umfasst die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und turnusmäßigen Austausch (7-,14-, oder 28-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. die Auflistung der derzeitigen Lieferstellen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit (für die ggf. erforderliche Herstellung/Beschaffung von Matten), sowie die sich daran anschließende Leistungserbringung ab dem 01.07.2023 bis zum 30.06.2024, sowie der Option einer 3-maligen Verlängerung.
Menge für das Gebiet SÜD (LOS 2):
Es sind ca. 600 Schmutzfangmatten in verschiedenen Größen an ca. 90 Lieferstellen (div. Liegenschaften, Kindertagesstätten, Schulstandorte etc.) im turnusmäßigen Austausch zu liefern.
Die angegebenen Stückzahlen wurden aufgrund einer vorliegenden Lieferstatistik ermittelt. Die angegebenen Stückzahlen sind trotzdem unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar, er kann wesentlich höher oder geringer sein.
Option 3 x um 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.06.2027 zu gleichen Preisen und Konditionen, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsablauf der Auftraggeber bzw. der Auftragnehmer der Fortführung schriftlich widerspricht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Mietservice für Schmutzfangmatten in den Gebieten Nord und West
Bremen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice für Schmutzfangmatten, für die Freie Hansestadt Bremen - Stadtgemeinde Bremen.
Die Stadt Bremen ist in drei Gebiete aufgeteilt worden, in denen die Liegenschaften zu beliefern sind. Es gibt das Gebiet OST (LOS 1), das Gebiet SÜD (LOS 2) und Gebiete NORD und WEST (LOS 3).
Hinweis für die Auftragsvergabe:
Jeder Bieter kann für alle Lose ein Angbeot abgeben, aber maximal nur in einem Los einen Auftrag erlangen. Dabei werden die Lose der Reihe nach vergeben. Der bei Los 1 erfolgreiche Bieter wird bei den weiteren Losen nicht mehr berücksichtigt, der bei Los 2 erfolgreiche Bieter wird beim Los 3 nicht mehr berücksichtigt und bei Los 3 erhält der erfolgreiche Bieter mit dem nächst wirtschaftlichen Angebot den Auftrag.
Die Leistung umfasst die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und turnusmäßigen Austausch (7-,14-, oder 28-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. die Auflistung der derzeitigen Lieferstellen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit (für die ggf. erforderliche Herstellung/Beschaffung von Matten), sowie die sich daran anschließende Leistungserbringung ab dem 01.07.2023 bis zum 30.06.2024, sowie der Option einer 3-maligen Verlängerung.
Menge für die Gebiete NORD und WEST (LOS 3):
Es sind ca. 430 Schmutzfangmatten in verschiedenen Größen an ca. 90 Lieferstellen (div. Liegenschaften, Kindertagesstätten, Schulstandorte etc.) im turnusmäßigen Austausch zu liefern.
Die angegebenen Stückzahlen wurden aufgrund einer vorliegenden Lieferstatistik ermittelt. Die angegebenen Stückzahlen sind trotzdem unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar, er kann wesentlich höher oder geringer sein.
Option 3 x um 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.06.2027 zu gleichen Preisen und Konditionen, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsablauf der Auftraggeber bzw. der Auftragnehmer der Fortführung schriftlich widerspricht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)
LOS 1:
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
Gesamtumsatz von 50.000.000 € p. a., sowie mindestens 1.00.000 € p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
LOS 2:
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
Gesamtumsatz von 50.000.000 € p. a., sowie mindestens 1.000.000 € p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
LOS 3:
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
Gesamtumsatz von 50.000.000 € p. a., sowie mindestens 1.000.000 € p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
LOS 1:
Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von 5.000 € erreicht haben.
LOS 2:
Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von 5.000 € erreicht haben.
LOS 3:
Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von 5000 € erreicht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens in 4 Jahren
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann
ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der
unter IV.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b)
gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vetrages nach §125 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134
Abs. 1 satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de