Unterstützung bei der Durchführung der Internen Revision im Rahmen eines Co-Sourcing Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-016-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Durchführung der Internen Revision im Rahmen eines Co-Sourcing
Unterstützung bei der Durchführung der Internen Revision im Rahmen eines CO-Sourcing
Der Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Dienstleistungen - Unterstützung bei der Durchführung der Internen Revision im Rahmen eines Co-Sourcing.
Es soll ist ein Rahmenvertrag über die Unterstützung bei der Durchführung der Internen Revision in Form von Prüfungs- und prüfungsnahen Beratungsleistungen abgeschlossen werden. Der externe Dienstleister übernimmt selbständig Prüfungen der im Vorfeld festgelegten und mit dem Revisionskomitee der DAkkS abgestimmten Themen, Bereiche oder Teilbereiche. Die Prüfungsleistungen sowie ggf. die Beratungsleistungen werden nach jeweiligem Bedarf der DAkkS aus dem Rahmenvertrag abgerufen und in Einzelaufträgen konkretisiert.
Auftragsumfang:
- 3 bis 4 Prüfungen jährlich
- ca. 10 PTs pro Prüfung
- max. 40 PTs jährlich
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt voraussichtlich im Mai 2023 und beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
Geforderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 11 Angebotsformblatt)
1. Darstellung des Netto-Jahresumsatzes im Bereich Revisionsleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung und
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung
1. Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Revisionsleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2. Eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie
Eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen)
abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
1. In Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte - mit folgenden Angaben:
- Name der Referenz
- Referenznehmer
- Referenzgeber
- Branche
- Ansprechpartner des Referenzgebers
- Projektlaufzeit
- Auftragswert
- Leistungsumfang
- Rolle des Unternehmens
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
2. Anzahl festangestellter Fachkräfte bzw. qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Revisionsleistungen
1. Mindestens drei in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren ab dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn
- der Referenzgegenstand Leistungen der Internen Revision, also unabhängige Prüfdienstleistungen, betrifft, die insbesondere auf die Verbesserung der Geschäftsprozesse ausgerichtet sind,
- die Prüfungsleistungen einen Leistungsumfang von min. 30 Personentagen hatten oder mind. 2 Interne Revisionsprüfungen pro Jahr durchgeführt wurden,
- folgende Leistungen im Projekt erbracht wurden (kumulativ):
Durchführung und Dokumentation der Prüfungshandlungen,
Formulierung von Prüfungsergebnissen (Feststellungen) sowie von Empfehlungen in einem (Abschluss-)Bericht und
Abstimmung der getroffenen Feststellungen sowie des Berichts mit dem Auftraggeber.
2. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich Revisionsleistungen in den letzten drei Jahren von mindestens 5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen:
- Revisionsleistungen
Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum jährlichen Gesamtumsatz und zur Beschäftigtenzahl anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt:
- Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen
- Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots
- Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden
- Personenbezogene Daten
- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter
- Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53
- Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Erklärung zur den Vereinbarungen zur Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Eigenerklärung Sanktion Russland
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie Auskünfte des Gewerbezentralregisters anfordern bzw. bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6LGT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).