Trassierungsleistung Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow (P216)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Trassierungsleistung Netzverstärkung Pasewalk-Güstrow (P216)
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist die Vergabe von Trassierungsleistungen zur Vorbereitung und Erstellung von Antrags- und Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. EnWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG für das Vorhaben P216 – M455 und M523 „Netzverstärkung Pasewalk – Pasewalk/Nord – Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow – Siedenbrünzow - Güstrow“; Drehstrom 380 kV des AG.
Abschnitt 1: Pasewalk - Pasewalk/Nord - Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow: Mast 1-88 Bestand (ca. 40 km)
Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt 1: Pasewalk - Pasewalk/Nord - Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow: Mast 88- 197 Bestand (ca. 37 km)
Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt 2: Iven/Krusenfelde/Krien/Spantekow/Werder/Bartow - Siedenbrünzow (ca.23 km)
Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
b) Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Referenzen - Projektleiter:
Unternehmen verfügt über mindestens eine/n Projektleiter/in mit Kenntnissen der deutschen Sprache (mindestens Niveau C2) und mit belastbarer Erfahrung in der Erarbeitung & Zusammenstellung Gesamtunterlagen für Planfeststellungsverfahren/Genehmigungsverfahren einschließlich Kommunikation Genehmigungsbehörden/ TÖB; die Erfahrung ist durch aussagekräftige Referenzen nachzuweisen, die nicht älter als 8 Jahre sind. Hierfür ist die Referenzliste (vgl. Anlage J.2_Referenzliste) zu nutzen.
b) Zusicherung Einsatz Projektleiter:
Zusicherung dass ein/e entsprechend Ziffer a geeigneter Projektleiter/in für die Ausführung des ausgeschriebenen Vertrages zur Verfügung steht.
c) Referenzangabe - Unternehmensreferenzen:
Das Unternehmen verfügt über mindestens 3 Referenzen mit jeweils belastbaren Erfahrungen auf dem Gebiet der Trassierung/ Projektierung / Ausführungsplanung in Verbindung mit Planfeststellungsverfahren/ Genehmigungsverfahren von 110-/220-/380-kV-Leitungen inklusive eigenständiger Zusammenstellung der Gesamtunterlagen (Streckenlänge von mindestens 10 km an einem Stück und mindestens 20 km in Summe innerhalb der letzten 6 Jahre). Hierfür sind vom Bewerber Referenzen mit Angabe des Auftraggebers, Leistung, Streckenlänge, Leistungs- und Vertragslaufzeit zu nennen. Hierfür ist die Referenzliste (vgl. Anlage J.1_Referenzliste_Unternehmen) zu nutzen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Nachweise zu Ziffer III.1.1 und III.1.3.
(2) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen
(3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch oder Englisch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle
hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form
unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu
beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) zu I.3 Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote
Informationen zum Zugriff auf die Ausschreibung auf der Ariba-Plattform werden umgehend nach Anfrage per Email (siehe I.1) bereitgestellt.
Den Bewerbern wird empfohlen, diesen Zugang so bald wie möglich zu beantragen und auf Ariba auf „Teilnahme beabsichtigen“ zu klicken, um Erläuterungen von der Beschaffungsstelle zu erhalten.
Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 48 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe IV.2.2) Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen.
Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zum
c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschafteine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte
Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.