Entsorgung Kaiserdamm Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0607-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Kaiserdamm

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0607-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entsorgung von kontaminiertem Schutzbeton und Boden

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gliederungsebene

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Entsorgung von kontaminiertem Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefähr-liche Stoffe enthalten) und kontaminiertem Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) Ab ca. Sommer 2023 sind im Rahmen von Bauarbeiten des Bauvorhabens U-Bhf Kai-serdamm - Tunnelsanierung ca. 1600 Tonnen belasteter Bauschutt/ Beton und ca. 250 To belasteter Boden durch Behandlung in einer Bodenwaschanlage zu entsorgen. Bei den Abfällen handelt es sich um vermutlich PAK-belasteten Beton/ Ziegelmauerwerk aus Schutzmauerwerk oberhalb stark teerhaltiger Bauwerksabdichtung sowie um Boden oberhalb des Schutzbetons. ASN 170106* - Schutzbeton, kontaminiert Das Schutzmauerwerk/-beton wird getrennt von der Schwarzabdichtung gesammelt, so dass nur Zwangsanhaftungen der Abdichtung an der Mineralik verbleiben. Eine Analytik liegt zur Zeit nicht vor. Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden: MKW (C10-C40) : 5000 mg/kg MKW (C10-C22) : 2400 mg/kg PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L Ein Teil des kontaminierten Betons kann feinkörnig als Fräsgut anfallen. Hierzu ist der Fräsgutzuschlag vorgesehen. Er versteht sich als Zuschlag auf die vorstehende Ent-sorgungsposition. Sollten sich einzelne Chargen per Analytik als nicht gefährlicher Abfall darstellen, be-absichtigen wir ggf. hierfür parallel einen vereinfachten Entsorgungsnachweis unter der ASN 170107 und Registerbelege zu führen. Einzelnen, bzw. weitere ggf. nicht ge-fährliche Chargen werden dann per Mitteilung freigegeben. Entsorgungsweg und Kon-ditionen für diese Chargen bleiben unverändert. Das Material der 170107 ist hierbei genauso zu behandeln und abzurechnen, wie der 170106* Abfall. Dieser Abfall wird jeweils in Big Bags verpackt angeliefert. Die Position Big Bag - Ent-sorgung umfasst die Kosten für das Handling und die Entsorgung der Big Bags. ASN 170503* - Boden, kontaminiert Hinweise auf Kontaminationen liegen uns zur Zeit nicht vor. Bei der angegebenen Menge handelt es sich um eine planerische Größe. Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden: MKW (C10-C40) : 2400 mg/kg MKW C10-C22) : 2400 mg/kg PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L Diese Position beinhaltet auch Boden/ Bauschuttgemische (10 % - 50 % Bauschuttan-teil) sowie Bauschuttverfüllungen, die o.g. Belastungen entsprechen - ASN 170106*. Eine Entsorgung ist nur mit gültigem Entsorgungsnachweis möglich. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Anlagengrenzwerte und einer gültigen Zuwei-sung. Es ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) einzu-setzen. Die BVG wickelt die elektronische Nachweisführung über ZEDAL ab. Sämtliche Kosten die im die Zusammenhang mit der Nachweisführung stehen sind in die Entsorgungspositionen einzurechnen. Im Auftragungsfall werden wir Sie mittels ergänzendem Formblatt beauftragen hinsicht-lich der Entgelte, Gebühren bzw. Auslagen, die für die Tätigkeit der Sonderabfallgesell-schaft Brandenburg/Berlin (SBB) im Geltungsbereich Brandenburg bzw. Berlin erhoben werden, der Schuld des Entsorgungspflichtigen beizutreten. Beladung und Transport sind nicht Leistungsbestandteil.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gliederungsebene

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1Entsorgung von asbest- und teerhaltiger Bauwerksabdichtung (Schwarzab-dichtung) - ASN 170303*/ 170903* Bei Bauarbeiten an unseren unterirdischen Bauwerken fällt Schwarzabdichtung zur Ent-sorgung an. Eine gesonderte Beprobung liegt zur Zeit nicht vor. Ausgehend von vergleichbaren Bau-Abschnitten gehen wir von einer typischen PAK-Belastung oberhalb von 20.000 mg/ kg und überwiegend geringen Asbestgehalten aus. Das Bauwerk ist von außen nach innen in etwas wie folgt aufgebaut: Oben  StraßeBoden Ziegelmauerwerk/Schutzbeton Teerabdichtung (Trag)BetonU-Bahn Tunnel unten Das Bauwerk wird bei Bauarbeiten freigelegt und der Schutzbeton/Ziegelmauerwerk wird aufgenommen und getrennt entsorgt. Im Anschluss wird die Teerabdichtung aufge-nommen. Die Teerabdichtung ("Teerpappe") ist i.d.R. asbest- und teerhaltig und wird von dem Ziegelmauerwerk/ Beton weitestgehend getrennt, so dass an der Schwarzabdichtung i.d.R. nur Zwangsanhaftungen verbleiben. Der Abfall wird in Big Bags gesammelt. Die Teerabdichtung weist unterschiedliche Dicken und unterschiedliche Stärken des Teeranstriches auf. Bedingt durch unterschiedliche Bauauftragnehmer und Bauverfah-ren können definierte Stückgrößen und Fremdstoffanhaftungsgrößen nicht garantiert werden. Der Abfall wird chargenweise auf Asbest/KMF (WHO) und PAK beprobt. Die Ergebnisse bestimmen den Charakter der Charge, so dass folgende Fraktionen anfallen können: Charge PAK Asbest/KMF ASN 1 > 100 mg/ kg nicht nachweisbar 170303* 2 >100 mg/kg und <= 8000 mg/kg nachweisbar 170903* 3 > 8000 mg/kg nachweisbar 170903* Der Transport erfolgt bauseitig, das Material ist in Big Bags verpackt. Ab dem 01.04.2010 ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfah-ren (eANV) einzusetzen. Die BVG wickelt die elektronische Nachweisführung über ZEDAL ab. Sämtliche Kosten die im die Zusammenhang mit der Nachweisführung stehen sind in die Entsorgungspositionen einzurechnen. Preise sind auf die angelieferte Mengen im Eingang Ihrer Anlage gemäß Wiegenote zu berechnen. Eine Entsorgung ist nur mit gültigem Entsorgungsnachweis möglich. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt einer gültigen Zuweisung. Im Auftragungsfall werden wir Sie mittels Datenblatt beauftragen hinsichtlich der Entgel-te, Gebühren bzw. Auslagen, die für die Tätigkeit der Sonderabfallgesellschaft Bran-denburg/Berlin (SBB) im Geltungsbereich Brandenburg bzw. Berlin erhoben werden, der Schuld des Entsorgungspflichtigen beizutreten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-488576
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Gliederungsebene

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trebbin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14959
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2.1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Gliederungsebene

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2023