Fachverfahren Gewerbe Referenznummer der Bekanntmachung: 20231702
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Fachverfahren Gewerbe
Ziel des Projekts ist die Beschaffung einer Nachfolgelösung der derzeit eingesetzten Gewerbefachsoftware im Land Berlin.
Das neue Fachverfahren Gewerbe soll alle gewerberechtlichen Arbeitsprozesse abbilden. Hierfür sind alle direkt an Arbeitsprozessen Beteiligten mit entsprechenden Anwendungszugängen ausgestattet. Die Gewerbetreibenden haben zudem die Möglichkeit, ihre Anliegen über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) Berlin vorzunehmen.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, Gewerbemeldungen und Erlaubnisanträge im Gespräch mit den Mitarbeitenden des Gewerbeamtes abzugeben. Die Daten werden von Mitarbeitenden des Gewerbeamtes im System erfasst, ausgedruckt und vom Gewerbetreibenden vor Ort unterschrieben.
Als weiteres Aufgabenfeld im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gewerbemeldungen ist ein umfassendes Reporting an verschiedene, gesetzlich definierte Empfänger sowie Dritte zu leisten und die diesbezügliche Kommunikation sicherzustellen.
Näheres zur Art und zum Umfang der Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen des § 9 BerlAVG (Mindeststundenentgelt, Tariftreue) eingehalten werden.
- Erklärung zur Frauenförderung nach § 13 BerlAVG
- Eigenerklärung zur Beachtung der der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 8 BerlAVG
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister (Auszug aus 2023), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register der Unternehmensgegenstand hervorgehen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
1. mit einer Deckungssumme von mindestens:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
b) Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
c) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro
2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020-2022) sowie über die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen. Der durchschnittliche Netto-Jahresgesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens EUR 2 Mio. betragen haben.
Die o.g. Kriterien sind Mindeststandards
- Unternehmensdarstellung, die darauf schließen lässt, dass der Bewerber aufgrund seines Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie seiner Struktur und seines Aufbaus in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere:
• Allgemeine Darstellung
• Leistungsspektrum und Kerngeschäft mit Darstellung des für die Leistungserbringung einschlägigen/ spezifischen Geschäftsbereichs
• Personalstruktur, Organigramm
• Angabe der Anzahl und Ausbildung der technischen Fachkräfte, die mit der Programmierung und der Softwarepflege für die angebotenen Produkte befasst sein werden.
- Referenzen
• Nachweis bundesweit mindestens einer laufenden Installation in einem Rechenzentrum in einer Gewerbe- und Erlaubnissoftware für einen mandantenfähigen Betrieb.
• Nachweis, des Einsatzes einer Gewerbe- und Erlaubnissoftware in mindestens zwei Gebietskörperschaften mit jeweils über 100.000 Einwohner
- Personal
• Erklärung zum jährlichen Mittel der beschäftigten Mitarbeiter/innen in den letzten drei Geschäftsjahren (bzw. seit Bestehen des Unternehmens, wenn Betriebsaufnahme vor weniger als drei Jahren erfolgt ist)
• Bieter müssen mindestens fünf Programmierer in Vollzeit mit der Entwicklung der angebotenen Softwarelösung betrauen.
• Bieter müssen in den letzten drei Jahren (bzw. seit Bestehen des Unternehmens, wenn Betriebsaufnahme vor weniger als drei Jahren erfolgt ist) durchschnittlich mindestens 10 Vollzeitäquivalente beschäftigt haben.
• Vorlage eines Personalkonzepts, das den Einsatz von Personal in der Entwicklungs- und Implementierungsphase überzeigend darlegt (max. 5 DIN-A 4 Seiten, Schriftgröße 12, Schriftart Arial).
Die o.g. Kriterien sind Mindeststandards
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Werden Verfahrensfehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB
präkludiert sein.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).