Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren.
Die Ag-Leitpaste wird für die Herstellung von RFID-Antennen für elektronische Inlays in ID-Dokumenten eingesetzt, welche in einem Rolle zu Rolle Zylinder-Siebdruckverfahren auf dünne und flexible Polycarbonat (PC) Kunststofffolien aufgebracht wird.
Aufgrund der hohen Komplexität aller Prozessschritte zur Herstellung des gesamten Produktes (eID-Dokument) werden an den Antennendruck, sowie an die Material-, Prozess- und Verarbeitungseigenschaften der Ag-Leitpaste insgesamt hohe Anforderungen gestellt. Die für den Antennendruck eingesetzte Ag-Leitpaste muss neben dem Siebdruckprozess, auch alle weiteren nachfolgenden Prozessschritte zur Inlay- und Dokumentenherstellung zuverlässig und ohne Funktionalitätsverlust überstehen. Dazu gehört u.a. die Heißlamination des PC-Materials.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 2 (zwei) Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Ei-ne Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses
Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine
Mindestabnahmeverpflichtung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte,
Konzernstruktur
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und
nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit
dem Angebot eingereicht werden.
Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen
Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb
einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht
vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern
für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb
hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zu-schlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus
dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die
Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
c) Absatzvolumen (in Tonnen (to)) des Bewerbers mit Silberleitpaste in den letzten drei Kalenderjahren
Das jährliche Absatzvolumen des Bewerbers mit Silberleitpaste muss in jedem der letzten drei Kalenderjahre mindestens 2,5 Tonnen (to) betragen haben.
Die Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6LRD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]