Erneuerung Szenische Beleuchtung u.Dimmeranlage 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_HSO-26
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Szenische Beleuchtung u.Dimmeranlage 2023
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper die Erneuerung der szenischen Beleuchtungsanlage und die Erneuerung von Teilen des Scheinwerferbestandes der szenischen Beleuchtung. Die vorhandene szenische Beleuchtungsanlage der Hauptbühne der Hamburgischen Staatsoper ist überaltert und entspricht im Vergleich zu anderen nationalen oder internationalen Opernhäusern nicht dem Branchenstandard. Die Anlagen der Szenischen Beleuchtung wurden bereits in einem ersten Bauabschnitt in der Sommerpause 2022 erneuert. Nun sollen in einem weiteren Bauabschnitt 2023 die weiteren Bestandsanlagen der Szenischen Beleuchtung erneuert werden. Dabei sollen die bestehenden Kabel weiterverwendet werden und nur durch notwendige Nachverkabelungen von zusätzlichen Stromkreisen und Netzwerkleitungen ergänzt werden.
Ziel ist eine Beleuchtungsanlage, die einen aktuellen technischen Standard in Netzwerktechnik, Sicherheitstechnik, Flexibilität bei der Umsetzung der künstlerischen Anforderungen, Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung aufweist. Die Stromkreise müssen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit zukünftig mit kombinierten Leitungsschutz-/Fehlstromschaltern (RCBO) ausgerüstet sein. Zur Erhöhung der Ausfallsicherheit soll jede Steckdose eines Dimmerkreises einzeln abgesichert sein. Außerdem sollen Dimmermodule als Einschubmodule mit einzelnen Dimmerkreisen zum Einsatz kommen. Bei den Scheinwerfern sollen moderne energiesparende LED-Leuchten eingesetzt werden, die durch bessere Ausstattung und Funktionen einen größeren Anwendungsbereich und mehr Flexibilität bieten.
Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation der neuen Anlage der szenischen Beleuchtung mit Dimmeranlage.
Im Wesentlichen sind folgende Anlagenteile zu installieren, zu liefern und die Schulung der Mitarbeiter der Hamburgischen Staatsoper vorzunehmen:
• Dimmeranlage mit ca. 640 Stück Stromkreisen,
• Netzverteilungen mit speicherprogrammierbarer Nebenpultsteuerung,
• Fertigstellung der vorhandenen 2022 gebauten Beleuchtungsnetzwerk für die szenische Beleuchtungsanlage,
• Versatzanschlusskästen und Versatzanschlusskanäle,
• Bestückung von 5 Stück Oberlichtgestelle mit Versatzkanälen und Arbeitslichtleuchten,
• Kabelrecherche und Kabelbeschriftung der Bestandskabel,
• Demontage der Bestandsanlage.
Ausführungsbeginn: Unverzüglich nach Auftragserteilung.
Installationsbeginn:
Bauzeit in der Sommerpause 2023: 10. Juli 2023
Fertigstellung:
Bauzeit in der Sommerpause 2023: 24. August 2023
Stellung der Schlussrechnung: spätestens bis 29.09.2023
Fertigstellung bedeutet, dass alle Installations- und Inbetriebnahmearbeiten abgeschlossen sind und alle Dokumentationsunterlagen vorliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur
Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung.
Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige
Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse);
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu
führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
5) Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen Unternehmensreferenzen:
Für dieses Vergabeverfahren müssen 2 Unternehmensreferenzen bei Angebotsabgabe eingereicht werden,
die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2012.
2. Die einzureichenden Referenzen müssen ein vergleichbares Projekt z. B. Opernhaus oder (Musik-)Theater
zum Gegenstand haben.
3. Ausführungszeitraum von 6 Wochen eines vergleichbaren Projektes
Dies betrifft ebenfalls Nachunternehmer, die ggf. zum Einsatz kommen sollen.
Hinweis: Sollten die Unternehmensreferenzen die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führt dies zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Falls vorhanden, ist eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße
Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) einzureichen. Die Unternehmensreferenzen können mit den persönlichen Referenzen des Projektleiters/Bauleiters identisch sein.
Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.7 in den Vergabeunterlagen):
Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.
Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Sofern der Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen (Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.
Abschnitt IV: Verfahren
20095 Hamburg, Burchardstr. 8
Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen
Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 14.03.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.