Rahmenvertrag Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern, V0010/2023, Freie Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0010/2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18586016775-15ad316603ad5b1d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern, V0010/2023, Freie Hansestadt Bremen

Referenznummer der Bekanntmachung: V0010/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33770000 Hygienepapier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern

für die Freie Hansestadt Bremen vom 01.07.2023 - 30.06.2024 (Mit einer Verlängerungsoption von 3 Jahren)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33711900 Seife
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE5 Bremen
Hauptort der Ausführung:

Diverse bremische Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen (siehe Anlage "Bezugsberechtige mit Anlagen")

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen

und passenden Spendern vom 01.07.2023 - 30.06.2024 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen ( Mit der Option von 3 Jahren Verlängerung).

ACHTUNG:

1.

Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und

Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden.

Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.

2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:

a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.

b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o.g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.

c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst.

Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.

Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.

Mengenangabe:

Ca. 20.000 Kartons / Pakete Papierhandtücher/-rollen Ca. ca. 16.000 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)

Ca. 2.000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)

einschließlich diverse Handtuchpapier-,Toilettenpapier- und Seifenspender, sowie Papierabfallbehälter.

Die angebotenen Produkte, für die unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), haben die Kriterien des Umweltzeichens "EU-Ecolabel" (Euroblume) zu erfüllen. Werden Produkte mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" auch angeboten, wird dies als gleichwertig gewertet. Soweit der Bieter entsprechende Zertifikate vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt. Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert.

Auflistung der einzureichenden Nachweise:

- Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit

- Produktbeschreibung oder Produktdatenblatt für die angebotenen Hygienepapiere

- Zertifikate für die angebotenen Hygienepapiere

- Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems gem. EN ISO 9001

- Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Umweltmanagementsystems gem. EN ISO 14001

(Sollten die angebotenen Produkte von der Marke TORK sein, werden diese Nachweise nicht benötigt.)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option 3 x 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.06.2027 zu gleichen Konditionen und Preisen, wenn nicht 6 Monate vor Vetragsablauf der Auftrgaggeber bzw. der Auftragnehmer der fortführung schriftlich widerspricht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.

2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).

3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).

Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden.

4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)

Umsatz: Gesamtumsatz von 5.000.000 € p.a. sowie mindestens 1.000.000 € p.a.Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von 50.000 € erreicht haben.

2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).

3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2023
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/03/2023
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Spätestens in 4 Jahren

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.

2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter IV.4.1. genannten Stelle einleiten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2023