Rahmenvertrag Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern, V0010/2023, Freie Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0010/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern, V0010/2023, Freie Hansestadt Bremen
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern
für die Freie Hansestadt Bremen vom 01.07.2023 - 30.06.2024 (Mit einer Verlängerungsoption von 3 Jahren)
Diverse bremische Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen (siehe Anlage "Bezugsberechtige mit Anlagen")
Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen
und passenden Spendern vom 01.07.2023 - 30.06.2024 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen ( Mit der Option von 3 Jahren Verlängerung).
ACHTUNG:
1.
Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und
Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden.
Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.
2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.
b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o.g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.
c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst.
Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.
Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.
Mengenangabe:
Ca. 20.000 Kartons / Pakete Papierhandtücher/-rollen Ca. ca. 16.000 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)
Ca. 2.000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)
einschließlich diverse Handtuchpapier-,Toilettenpapier- und Seifenspender, sowie Papierabfallbehälter.
Die angebotenen Produkte, für die unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), haben die Kriterien des Umweltzeichens "EU-Ecolabel" (Euroblume) zu erfüllen. Werden Produkte mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" auch angeboten, wird dies als gleichwertig gewertet. Soweit der Bieter entsprechende Zertifikate vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt. Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert.
Auflistung der einzureichenden Nachweise:
- Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit
- Produktbeschreibung oder Produktdatenblatt für die angebotenen Hygienepapiere
- Zertifikate für die angebotenen Hygienepapiere
- Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems gem. EN ISO 9001
- Zertifikat vom Hersteller für die Einführung des Umweltmanagementsystems gem. EN ISO 14001
(Sollten die angebotenen Produkte von der Marke TORK sein, werden diese Nachweise nicht benötigt.)
Option 3 x 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.06.2027 zu gleichen Konditionen und Preisen, wenn nicht 6 Monate vor Vetragsablauf der Auftrgaggeber bzw. der Auftragnehmer der fortführung schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)
Umsatz: Gesamtumsatz von 5.000.000 € p.a. sowie mindestens 1.000.000 € p.a.Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von 50.000 € erreicht haben.
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens in 4 Jahren
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter IV.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.