Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-OV-22-RV Instandsetzung Balkon- und Terrassenarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten. Die Leistung kann dabei einzelne Balkone und Dachterrassen, sowie Balkon- und Dachterrassenstränge betreffen. Der Leistungsumfang reicht dabei von Reparatur-, Instandhaltungs- bis hin zu Erneuerungsmaßnahmen. Die Beauftragung über Einzelaufträge erfolgt nach Bedarf.
Das Vergabeverfahren wird als Auf- und Abgebotsverfahren entsprechend § 4 EU Abs. 4 VOB/A durchgeführt.
Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten. Die Leistung kann dabei einzelne Balkone und Dachterrassen, sowie Balkon- und Dachterrassenstränge betreffen. Der Leistungsumfang reicht dabei von Reparatur-, Instandhaltungs- bis hin zu Erneuerungsmaßnahmen. Die Beauftragung über Einzelaufträge erfolgt nach Bedarf.
Optionale Leistung:
• Erste Vertragsverlängerung bis zum 31.03.2026
• Zweite Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2026
Als Höchstabnahmewert werden 4,5 Mio. EUR netto für Los 1 festlegen.
Die eingegangenen Angebote werden je Los nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet. Ein Bieter kann in max. einem Losen den Zuschlag erhalten. Weiter siehe Punkt II.2.14 (2)
Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Balkon- und Terrassenarbeiten. Die Leistung kann dabei einzelne Balkone und Dachterrassen, sowie Balkon- und Dachterrassenstränge betreffen. Der Leistungsumfang reicht dabei von Reparatur-, Instandhaltungs- bis hin zu Erneuerungsmaßnahmen. Die Beauftragung über Einzelaufträge erfolgt nach Bedarf.
Optionale Leistung:
• Erste Vertragsverlängerung bis zum 31.03.2026
• Zweite Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2026
Als Höchstabnahmewert werden 6,5 Mio. EUR netto für das Los 2 festgelegt. Die Zuschlagslimitierung erfolgt im Interesse der vom AG benötigten Versorgungssicherheit und der damit verfolgten angemessenen Verteilung der zu vergebenden Leistungen über mehrere AN. Weiter unter Punkt VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag im ULV Berlin oder PQ
Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen:
• Gewerbeanmeldung
• Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte und aktuell
zu 1. Mindestanforderung: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) aus den letzten drei Geschäftsjahren des Bieters / der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
zu 2. Mindestanforderung: 2022 müssen mindestens 7 gewerbliche Mitarbeiter im Unternehmen tätigt gewesen sein.
1. Erklärung über geeignete Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (Ausführung der Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Auftraggebers und einem Ansprechpartner, des Wertes und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (Leistungszeitraum).
2. Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Projektleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
zu 1. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens 3 Referenzenobjekten mit jeweils einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Eine Referenz ist dabei ein Auftrag bzw. ein Einzelabruf aus einer Rahmenvereinbarung.
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
e) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
f) Eigenerklärung nach Art 5k Abs 1 EU-SanktionsVO nF
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistungen:
3% für die Erfüllung der Mängelansprüchen
(ab einem Einzelauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR)
Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur Absicherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand des Auftraggebers gegen Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen, dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden Losen (zwei) ein Bieter maximal ein Lose erhalten kann (Zuschlagslimitierung). Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot abgeben. Der Zuschlag kann jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der Wirtschaftlichste ist, grundsätzlich nur max. auf ein Los erfolgen. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt losweise. Auf Grund des Ergebnisses aus dieser Bewertung ergibt sich je Los eine Rangfolge.
Wenn ein Bieter im Ergebnis der Bewertung der Angebote je Los nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit in mehr als einem Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erfolgt die Bestimmung des Loses, in dem der Bieter tatsächlich für den Zuschlag ausgewählt wird, nachfolgendem Prozedere:
• Die Losbestimmung erfolgt danach, in welcher Konstellation für den Aufraggeber über alle Lose das wirtschaftlichste Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller eingegangenen Angebote und deren Bewertung nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu erreichen ist.
• Dabei wird der Auftraggeber – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – seine Beschaffungsziele einer Gesamtbedarfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur ein Angebot eingeht), an der benötigten Versorgungssicherheit und der damit verbundenen notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter (z.B. für den Fall, dass ein Bieter nicht für alle von ihm angebotene Lose die notwendige Leistungsfähigkeit besitzt) und an einer insgesamt wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.
Für den Fall, dass nicht beide Lose nach dem beschriebenen Prozedere vergeben werden können, behält sich der Auftraggeber zur Sicherung der Versorgungssicherheit vor, auch die gesamte Leistung an einen Bieter des gegenständlichen Verfahrens zu vergeben.
Bewerberfragen: Spätester Zeitpunkt für den Eingang der Bewerberfragen oder dem Verlangen nach weiteren Auskünften ist der 20.03.2023 bis 11 Uhr. Eine Übermittlung der Fragen bzw. des Auskunftsverlangens über die Vergabeplattform Berlin wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Eine mündliche bzw. fernmündliche Kontaktaufnahme ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung.
Da die Rahmenvereinbarung je Los nur mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen wird, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge entsprechend § 4a EU Abs. 3 VOB/A. Demnach werden die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge entsprechend der Bedingungen aus der Rahmenvereinbarung vergeben.
Wird das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bietern innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]