Bauvorhaben Thalia Theater - Hochbau Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_THT_Hochbau OP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben Thalia Theater - Hochbau Objektplanung
In den kommenden Sommerspielzeitpausen des Theaters sind im Vorgriff auf die bestehende Hauptsanierung für die nächsten 5- Jahre vielfältige Maßnahmen geplant.
Vordringlich sind dies die Instandsetzung und Erneuerung hochbaulicher Substanz zum Erhalt der Betriebs- und Spielbetriebssicherheit.
Die zu erbringenden Planungs- und Bauleitungsaufgaben umfassen hierbei u.a. auch die Steuerung der technischen Gebäudeausrüstung über alle 8 Anlagengruppen nach HOAI.
Das Thalia Theater befindet sich in Hamburgs innerstädtischer Lage, direkt am Alstertor gelegen. In der ursprünglichen Bausubstanz geht das Thalia auf einen Neubau von 1912 zurück, wobei das Theater im 2. Weltkrieg erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bei einem Luft-angriff wurde 1945 das Bühnenhaus bis auf den Seitenflügel am Raboisen vollständig zerstört.
In den 1950er und 1960er Jahren wurde das Haus von Werner Kallmorgen wiederaufgebaut, wobei die Bühne mit der damals modernsten Bühnentechnik nach Planungen von Adolf Zotzmann ausgestattet wurde. Die Arbeiten sind 1960 mit dem Einbau einer Zylinderdrehbühne abgeschlossen worden. Die Wiedereröffnung des Theaters fand am 3. Dezember 1960 statt. Das Thalia Theater ist seit dem 31. März 1981 in die Denkmalliste der Hansestadt eingetragen.
Die umfangreichste Baumaßnahme seit der Wiedereröffnung im Jahr 1960 war die Erweiterung und Aufstockung des Bühnenhauses 1992/93. Dabei wurde dem Theatergebäude auf der Rückseite des Bühnenhauses ein Erweiterungsgebäude in Überbauung der Straße „Hinter der Markthalle“ angefügt. Das Bühnenhaus wurde um zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt und der Bühnenturm erhöht. Nach umfassenden Bestandsuntersuchungen zur Einführung des Mieter-Vermieter Modell (MVM) und ersten Nutzerbedarfskonzepten, ist perspektivisch eine Hauptsanierung des Thalia Theater voraussichtlich ab 2027 angestrebt. Im Vorgriff auf das Gesamtsanierungsziel sind nunmehr bauliche und spielbetriebsrelevante Maßnahmen vorausgewählt und zur Umsetzung innerhalb der regulären, bzw. ggfls. zu verlängernden Sommerspielzeitpausen empfohlen.
Ein maßgeblicher Teil der nun bevorstehenden Planungen betrifft u.a. die fortzuführende Instandsetzung und Erneuerung der hochbaulichen Substanz zum Erhalt der Betriebs-, und Spielbetriebssicherheit. Die zu erbringenden Leistungen umfassen u.a. auch die Steuerung der Planungs- und Baumaßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung über alle 8 Anlagengruppen nach HOAI.
Allgemein:
Die technische Ausrüstung des Thalia Theaters ist den jeweiligen Ausbauabschnitten und Nutzungsanforderungen entsprechend in das Gebäude „hineingewachsen“. Überlagernde Installationen mit den theatertechnischen Erfordernissen sind, insbesondere im Untergeschoß, regelhaft. Informationen zu den verwendeten Baustoffen nach dem Wiederaufbau liegen nicht vor. Insgesamt ist die Genehmigungs-, Revisions- bzw. Dokumentationslage, auch der technischen Anlagen, sehr lückenhaft. Statische Unterlagen sind in Teilen vorhanden.
Zielsetzung:
Um seiner Rolle als wichtiges, modernes und zukunftsweisendes Theater - und Produktionshaus auch perspektivisch nachkommen zu können und den sich entwickelnden Anforderungen des Spielbetriebs weiterhin gerecht zu werden, sollen mit dem Bewusstsein für die bauliche, künstlerische und architektonische Geschichte notwendige und zeitgemäße Modernisierungen- und Instandsetzungen im Thalia Theater geplant und umgesetzt werden.
Sämtliche Maßnahmen stehen hierbei unter dem Kontext eines Vorgriffes auf den Hauptsanierungsgedanken und sind mit entsprechender Planungstiefe und Planungskoordination zu führen.
Maßgabe ist hierbei die Bündelung von Maßnahmenpaketen zur baulichen Umsetzung in den üblichen, bzw. nach Erfordernis zu erweiternden Sommerspielzeitpausen, bis voraussichtlich in das Jahr 2027. Die Priorisierung und planungsübergreifende Bündelung von Maßnahmen, hinsichtlich Ausführungszeiten und spielbetriebsrelevanten Abhängigkeiten, ist wesentlich für die zu empfehlenden Sanierungsabschnitte. Bestandteil der Planungsaufgabe ist überdies die übergreifende Koordination mit den Maßnahmen aus TGA und theatertechnischer Gebäudeausrüstung. In diesen Disziplinen werden über die nächsten Spielzeitpausen Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 8,0 Mio. umgesetzt. Insbesondere ist mit Beginn der Sommerspielzeitpause, also im Zeitraum der Bauausführung, von einem erhöhten Koordinierungsaufwand auszugehen. Gleichfalls ist das Fördermittelmanagement für die energetisch wirksamen Maßnahmen entsprechend vollumfänglich mit zu berücksichtigen und zu bearbeiten.
Im Ergebnis dient jede Spielzeitpause als wichtiger Baustein und messbarer Vorgriff zur Erreichung des Hauptsanierungsziels.
Leistungsbeschreibung:
In diesem Verfahren werden die Planungsleistungen für die Objektplanung (Gebäude) LPH 1-3, bzw. in den Stufen aufbauend und jeweils zu beauftragen, LP 4-6, LP 7-8, LP 9 im Hinblick auf die beschriebenen Maßnahmen ausgeschrieben.
Der Leistungsumfang (sogl.), ermittelt aus der durchgeführten Gebäudebestandsanalyse, bzw. dem erstellten Nutzerbedarfskonzept, umfasst diverse Erneuerungs- Modernisierungs-, und Instandsetzungsarbeiten auf Grundlage der bewerteten Dringlichkeit. Diese Unterlagen können den ausgewählten Unternehmen in der Angebotsphase als weitere Hilfestellung bedarfsweise in Auszügen zur Verfügung gestellt werden.
Maßnahmen an Dach und Fach:
• Erneuerung der Dachdämmung und Dachabdichtung über dem Bühnenturm
• Erneuerung bzw. Instandsetzung von Dachabdichtungen In Teilbereichen
• Umsetzung diverser baulicher Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept.
• Sanierung, bzw. Modernisierung diverser Sanitärbereiche
• Erneuerung des Werkstattbodens in der Tischlerei
• Umplanung und Umbau der Theaterkasse
• Planung und bauliche Herstellung logistischer Zuwegungsverbesserungen zur Bühne
• Planung und bauliche Umsetzung logistischer Zuwegungsverbesserungen im 7. OG
• Abgleich der Vorgaben des Brandschutzkonzeptes auf den baulichen Bestand
Energetische Maßnahmen:
• Erneuerung von Verglasungen, Fenstern
• Erneuerung von Dachkuppeln im Rahmen der Dachsanierung
Es ist vorgesehen, die Leistungen in vier einzeln abzurufenden Stufen zu beauftragen:
- Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH1-3).
- Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (LPH 4-6).
- Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 7-8).
- Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (LPH 9).
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Sanierung oder Modernisierung von denkmalgeschützten Theater- oder Veranstaltungsgebäuden
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 5-8
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.06.2013
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Referenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist.
Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in vier einzeln abzurufenden Stufen zu beauftragen:
- Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH1-3).
- Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung so-wie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (LPH 4-6).
- Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 7-8).
- Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (LPH 9).
Zunächst werden die Leistungen der Stufe 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2020, 2021, 2022 in Höhe von netto EUR 500.000.
2. Abgabe einer unterschriebenen Eigenerklärung Russland-Sanktionen
3. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaft-pflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
- für Personenschäden EUR 5.000.000
- für sonstige Vermögensschäden EUR 1.000.000
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Falls sich der Bewerber/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderun-gen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Sanierung oder Modernisierung von denkmalgeschützten Theater- oder Veranstaltungsgebäuden
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 5-8
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.06.2013
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
3. In den Jahren 2020, 2021, 2022 muss mindestens ein Architekt bzw. Ingenieur (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen) fest angestellt beschäftigt worden sein.
Falls sich der Bewerber/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen)
1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1)
2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)
3. Ggf. Formblatt Eignungsleihe (Anlage TNW 3)
4. Formblatt Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage TNW 4)
5. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5)
6. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen)
Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:
1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
2. Compliance-Erklärung,
3. Einwilligung Datenschutz.
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahme bereits tätig gewordener Architektur-/Planungsbüros
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege das Architekturbüro König mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollte sich dieser Marktteilnehmer an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt wurden.
Transparenzgesetz
Der zu schließende Vertrag unterliegt voraussichtlich dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden diese nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG des Transparenzgesetzes ist die folgende Vereinbarung zwischen den Parteien vorgesehen:
Der Vertrag wird erst einen Monat nach seiner etwaigen Veröffentlichung im Informationsregister wirksam.
Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrages im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn die AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Dem AN stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber der AG zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]