Speicherstadt - Planungsleistungen für Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: SBS - 002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Speicherstadt - Planungsleistungen für Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Sanierung von 4 Brücken und die dazwischen liegenden Kaimauerabschnitte im Bereich des Kleinen Fleetes sowie der Jungfernbrücke am Zollkanal.
Die zu vergebenen Planungsleistungen sind:
Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. der HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9
Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. der HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 6
Darüber hinaus sind besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbild zu erbringen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der FHH (BVM) und der Landesbestrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) haben die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung von 5 historischen Brücken am Kleinen Fleet der Speicherstadt sowie der dazwischenliegenden Kaimauerabschnitte beauftragt. Die ReGe handelt namens und für
Rechnung der BVM und des LIG.
Das Plangebiet liegt innerhalb einer UNESO-Welterbestätte. Die Planung hat daher insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu erfolgen. Diese sehen z.B. vor, dass stilistisch relevante Bauteile des Brückenüberbaus erhalten und in ein neues Tragwerk integriert werden, wenn eine Sanierung nicht möglich ist (denkmalgerechter Ersatzneubau).
Es handelt sich um folgende Brückenbauwerke:
- Jungfernbrücke (BJ 1887 / 1978)
- Kannengießerbrücke (BJ 1886)
- Kannengießerortbrücke (BJ 1891)
- Pickhubenbrücke (BJ 1886)
- Neuerwegsbrücke (BJ 1887)
Es handelt sich bei den o.g. Brücken um historische genietete Bogenfachwerkbrücken. Die Bauwerke sind rd. 130 Jahre alt und auf Holzpfählen gegründet. Teilweise erfolgte eine spätere Ertüchtigung durch Rückverankerungen oder eine Spundwandvorsetze am südlichen Widerlager der Jungfernbrücke.
Der erforderliche Sanierungsbedarf der Brücken beinhaltet einen Vollersatz des Korrosionsschutzes, den Ersatz des Fahrbahnbelages und der Abdichtungen sowie die Instandsetzung des Unterbaus. Je nach Ergebnis der statischen Nachrechnungen sind zusätzlich Ertüchtigungsmaßnahmen oder der Ersatzneubau einzelner Bauteile (z.B. Widerlager, Überbau) erforderlich.
Die Sanierung der zwischen den Brücken liegenden Kaimauerabschnitte ist ebenfalls Gegen-
stand der Planungsaufgabe. Die vorhandenen Kaitreppen, Ansichten und etwaige verborgene Relikte aus der Errichterzeit sind zu erhalten.
Die Brückenbauwerke werden als einzelne Planungsobjekte betrachtet; die dazwischenliegenden Kaimauerabschnitte werden als ein Planungsobjekt zusammengefasst.
Auswahlentscheidung an Hand der Referenzprojekte zur Brückensanierung
Sollten mehr als 4 Bewerber sich durch Vorlage der drei Mindestreferenzprojekte als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand weiterer Kriterien für
die "Referenzprojekte zur Brückensanierung". Die Anzahl der zu nennenden Referenzprojekte zur Brückensanierung, die für die Punktebewertung berücksichtigt werden, ist nicht beschränkt; es kann sich auch um dieselben Referenzprojekte handeln, mit denen die Mindestanforderung erfüllt wurde. Der Auftraggeber wendet folgenden Wertungsmechanismus an:
Es werden jeweils alle angegebenen Referenzprojekte zur Brückensanierung gewertet, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte können insgesamt maximal 13 Punkte je eingereichtes Referenzprojekt erreicht werden.
1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe ("Qualität")
In Bezug auf die Baukosten (netto) können pro Referenzprojekt maximal 3 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
a) Baukosten >= EUR 750.000 = 1 Punkte [Mindestanforderung]
b) Baukosten >= EUR 1.500.000 = 2 Punkte
c) Baukosten >= EUR 2.500.000 = 3 Punkte
Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden für die Referenzprojekte wie folgt vergeben:
d) Planung einer Brückensanierung (Objekt- und Tragwerksplanung) = 1 Punkt
[Mindestanforderung]
e) Planung einer Brückensanierung mit Nachrechnung des Bestands = 2 Punkte
f) Planung einer Brückensanierung mit vorhandener Holzpfahlgründung = 1 Punkt
g) Planung einer Brückensanierung mit Ertüchtigung des Bestands oder des Ersatzneubaus vorhandener Überbauten oder Widerlager = 1 Punkte
h) Planung einer Brückensanierung mit ursprünglich genietetem Stahltragwerk = 1 Punkt
i) Planung Objektplanung LPH 2-3, 6 = 1 Punkt [Mindestanforderung]
j) Planung Tragwerksplanung LPH 2-3 = 1 Punkt Mindestanforderung]
k) Planung LPH 8: örtliche Bauüberwachung = 2 Punkte
2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte ("Quantität")
Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte Brückensanierung der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe ("Qualität") mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw.
Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rang-folge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei "n" der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und "WF" der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist:
WF = 1/(n-1)^2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbeste Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechstbeste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw.
Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien höher als fünf, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 5 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Leistungen des AN werden von dem AG in folgenden Stufen abgerufen:
Stufe 1
- Leistungen der LPH 1 - 3 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI
- Leistungen der LPH 1 - 3 für die Fachplanung / Tragwerksplanung gem. §51 HOAI
- Besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 2
- Leistungen der LPH 4 - 7 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Leistungen der LPH 6 für die Fachplanung / Tragwerksplanung
- Besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 3:
- Leistungen der LPH 8 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Besondere und zusätzliche Leistungen
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerberbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. §41 HOAI und Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 muss im Mittel mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmer angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerberbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den Kalenderjahren 2019, 2020 und 2021.
2.1 Zum Nachweis seiner Qualifikation hat der Bewerber als Mindestanforderung mindestens ein Referenzprojekt zur Kaimauersanierung nachzuweisen.
Die Mindestanforderungen für das "Referenzprojekt zur Kaimauersanierung" sind:
1) Mit der Planungsleistung wurde nach dem 01.01.2013 begonnen.
2) Baukosten > EUR 750.000
3) Planung einer Kaimauersanierung oder Neubau (Objekt- und Tragwerksplanung)
a. Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3, 6 gem. Teil 3, §§ 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Kaimauersanierung.
b. Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3 gem. Teil 4, §§ 49 ff. HOAI Fachplanung Tragwerksplanung für eine Kaimauersanierung.
2.2 Zum Nachweis seiner Qualifikation hat der Bewerber als Mindestanforderung mindestens zwei Referenzprojekte zur Brückensanierung nachzuweisen.
Die Mindestanforderungen für die "Referenzprojekte zur Brückensanierung" sind:
1) Mit der Planungsleistung wurde nach dem 01.01.2013 begonnen.
2) Baukosten > EUR 750.000
3) Planung einer Brückensanierung (Objekt- und Tragwerksplanung)
a. Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3, 6 gem. Teil 3, §§ 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Brückensanierung.
b. Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3 gem. Teil 4, §§ 49 ff. Fachplanung Tragwerksplanung für eine Brückensanierung.
Hinweis: die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Zu 1.
Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 15 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen.
zu 2.1.
- Baubeginn nach dem 01.01.2013
- Baukosten (netto) >= [Betrag gelöscht] EUR
- Bei Arbeitsgemeinschaften Eigenanteil mind. 50%
- Planung einer Kaimauersanierung oder Neubau (Objekt- und Tragwerksplanung)
a) Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3, 6 gem. Teil 3, §§ 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Kaimauersanierung.
b) Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3 gem. Teil 4, §§ 49 ff. HOAI Fachplanung Tragwerksplanung für eine Kaimauersanierung.
Zu 2.2.
- Baubeginn nach dem 01.01.2013
- Baukosten (netto) >= [Betrag gelöscht] EUR
- Bei Arbeitsgemeinschaften Eigenanteil mind. 50%
- Planung einer Brückensanierung (Objekt- und Tragwerksplanung)
a) Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3, 6 gem. Teil 3, §§ 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Brückensanierung.
b) Die erbrachte Planungsleistungen umfassten die LPH 2-3 gem. Teil 4, §§ 49 ff. Fachplanung Tragwerksplanung für eine Brückensanierung.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6LFF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/