DiAna 2023 - Betreuung und Weiterentwicklung der MicroStrategy-Anwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-16-BV-FRA

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6L6P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6L6P
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

DiAna 2023 - Betreuung und Weiterentwicklung der MicroStrategy-Anwendung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-16-BV-FRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung und Betreuung einer MicroStrategy-Anwendung (DiAna) zur Unterstützung komplexer Datenanalysen des AOK-Systems im Intranet

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AOK-Bundesverband (hier das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO)) unterstützt die AOKs bei der Durchführung komplexer Datenanalysen. Mit der "Integrierten Daten-, Regelbibliotheks- und Analyseplattform der AOK" (DiAna) steht den Anwendern bei den AOKs eine Datenbank mit den Leistungsdaten aller anonymisierten 28 Millionen AOK-Versicherten über eine flexible, browserbasierte Analyseplattform zur Verfügung.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Erweiterung einer bereits bestehenden Anwendung. Betreuung im Sinne des Aufrechterhaltens der bisherigen angebotenen Analysemöglichkeiten inklusive Anpassung auf neue Technologien innerhalb der MicroStrategy-Umgebung. Erweiterung bedeutet hierbei die kontinuierliche Weiterentwicklung der analytischen Funktionalitäten.

Die DiAna-Webanwendung wird den AOKs über das geschützte Intranet angeboten. Es handelt sich um eine geführte Anwendung, in welcher feste Berichte bzw. Dashboards und Dossiers es den Anwendern ermöglichen, unterschiedlich komplexe Fragestellungen zu beantworten. "DiAna light" und "DiAna covid" sind Tools der Analyseplattform für einen jeweils aggregierten Datenbereich ohne Prompting mit vielen Filtermöglichkeiten und "DiAna classic" und "DiAna Sandbox" sind Tools mit komplexem Prompting für granulare, flexible Analysen auf den leistungsbereichsübergreifenden Daten des zugrundeliegenden Data Warehouse. Es werden mit der Anwendung vor allem explorative Analysen unterstützt, die auf den anonymisierten Leistungsdaten der 28 Mio. Versicherten variable Abfragen generieren.

Für die Anwendung wurden einige Features über das MicroStrategy Intelligence Server SDK implementiert. Über Web SDK-Plugins wird u.a. das LookAndFeel (Logo, Corporate Identity), die Eingabe von Beschreibungstexten und das Schalten einer Wartungsseite gesteuert. Die Dossiers innerhalb der DiAna-Anwendung umfassen mehrere Kapitel und Seiten für verschiedene Ergebnisdarstellungen mit einheitlicher Filterleiste. Die Berichte und Dokumente, die den Anwendern für Analysen zur Verfügung stehen, beinhalten komplexe Eingabeseiten mit über 20 verschiedenen, teils hierarchischen Prompts. Über diese Prompts kann der Anwender die jeweiligen Leistungsbereiche selbständig auswählen und damit flexibel Abfragen auf dem Versorgungsspektrum der AOK-Versicherten zusammenzustellen, wofür nur geringe IT-Kenntnisse benötigt werden. Die der Anwendung zugrunde liegende Datenbank ist in DB2 implementiert und umfasst derzeit ca. 65 TB Daten (jährlicher Zuwachs beträgt ca. 650 GB Rohdaten). Die Anwendung basiert derzeit auf MicroStrategy 2021. Die MicroStrategy-Metadaten liegen in einer Oracle-Datenbank. Die Anwendung ist in einer Drei-Schichten-Architektur aufgebaut, bestehend aus Produktiv-, Test- und Entwicklungsumgebung. Der Auftragnehmer soll die Plattform in Abstimmung mit dem Auftraggeber weiter-entwickeln. Bezüglich der geplanten Erweiterungen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit längstens zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Liegen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern vor, werden die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert, ein Angebot abzugeben und zu Verhandlungen zugelassen.

Die einzelnen Wertungskriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A4 "Wertungsmatrix TNA" aufgeführt. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Kriterien können je nach Zielerfüllungsgrad mit 0 Punkten, 1/3 der erreichbaren Punkte, 2/3 der erreichbaren Punkte oder der vollen Punktzahl bewertet werden.

Für die einzureichenden Referenzen können maximal 60 Punkte erreicht werden.

Für die Referenz "Entwicklung von komplexen MicroStrategy-Anwendungen" (Formblatt 3.1.1) können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Im Kriterium "Entwicklung komplexerer MicroStrategy-Applikationen mit Report Service Documents und/oder Dossiers mit mehreren Eingabe-Prompts" können dabei maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn RSD oder Dossier mit mehr als 10 Prompts nachgewiesen werden. Im Kriterium Modellierung komplexer Filterkriterien (Filter mit mehreren Attributen, die auf verschiedene Datenkörper verweisen) können ebenfalls maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn Erfahrungen mit dem Erstellen eines Filters mit mehreren Attributen verschiedener Datenkörper nachgewiesen werden.

Für die Referenz "Entwicklung von MicroStrategy-Anwendungen auf Basis großer Datenmengen im Terrabyte-Bereich auf einer Datenbank" (Formblatt 3.1.2) können insgesamt maximal 30 Punkte erreicht werden. Im Kriterium "MSTR Anwendung auf relationaler Enterprise DB mit Partitionierungsfeature" können maximal 5 Punkte je Referenz für die zwei einzureichenden Referenzen erreicht werden. Die Höchstpunkzahl wird erreicht, wenn die Anwendung der IBM Db2 (Enterprise Edition) mit Database Partitioning Feature (DPF) nachgewiesen wird. Im Kriterium "MSTR Anwendung auf großer Datenmenge in einer relationalen/ spaltenorientierten Datenbank" können maximal 5 Punkte je Referenz für die zwei einzureichenden Referenzen erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn die Datenbank im Terrabyte-Bereich liegt und mind. 100 Tabellen umfasst. Im Kriterium "Modellierung optimierter MSTR Abfragen, die direkt auf einer Datenbank im Terrabyte-Bereich laufen" können maximal 5 Punkte je Referenz für die zwei einzureichenden Referenzen erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn diese die VLDB-Settings, Lookup-Tabellen und Join-Reihenfolge umfassen.

Für die Referenz "Entwicklungen mit SDK für MicroStrategy-Anwendungen (Web und/oder Intelligence)" (Formblatt 3.1.3) können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden. Dabei werden maximal 5 Punkte je Referenz erreicht. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn die Referenz Web und Intelligence SDK nachweist.

Bei der Bewertung der Fachkunde und berufliche Befähigung der Mitglieder des Projektteams können maximal 40 Punkte erreicht werden.

Für das Projektmitglied der Erfahrungsstufe 1 können maximal 10 Punkte erreicht werden. Im Kriterium "Berufserfahrung in der Softwareentwicklung in Jahren" können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 8 Jahre nachweist. Im Kriterium "Berufserfahrung in interdisziplinärer Arbeit inkl. der Konzeption von IT-Projekten in Jahren" können maximal 3 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 3 Jahre nachweist. Im Kriterium "Weiterbildungsmaßnahmen (auch nachweisbare Teilnahme an Konferenzen, Workshops, Webinaren u.ä.) im IT-Bereich" können maximal 2 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mind. 2 in den letzten 3 Jahren nachweist.

Für das Projektmitglied der Erfahrungsstufe 2 können maximal 20 Punkte erreicht werden. Im Kriterium "Erfahrung in der Entwicklung von MicroStrategy-Anwendungen in Jahren" können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht wenn das Projektmitglied mindestens 3 Jahre nachweist. Im Kriterium "Erfahrungen mit einem Projekt bei einer deutschen Krankenkasse in Jahren" können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 3 Jahre nachweist. Im Kriterium "M2 - MicroStrategy Zertifizierungen" können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied MicroStrategy Certified Architect ab MSTR 2021 ist. Im Kriterium "Erfahrung mit relationalen Datenbanken in Jahren" können maximal 3 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 3 Jahre nachweist. Im Kriterium "Erfahrung mit großen Datenmengen in Jahren (Millionen Datensätze in einer Tabelle; Datenbankgröße mehr als 250 GB)" können maximal 3 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 3 Jahre nachweist.

Für das Projektmitglied der Erfahrungsstufe 3 können maximal 10 Punkte erreicht werden. Im Kriterium "Erfahrung in der Entwicklung von MicroStrategy-Anwendungen in Jahren" können maximal 3 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 2 Jahre nachweist. Im Kriterium "Erfahrungen mit einem Projekt bei einer deutschen Krankenkasse in Monaten" kann maximal 1 Punkt erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mindestens 12 Monate nachweist. Im Kriterium "M2 - MicroStrategy Zertifizierungen" können maximal 2 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied MicroStrategy Certified Developer ab MSTR 2021 ist. Im Kriterium "Projekterfahrung mit einer Programmiersprache in Jahren" können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektmitglied mehr als 2 Jahre nachweist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als Höchstwert (Maximalabnahme) wird folgender Betrag festgelegt: 1.170.000,- EUR netto.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"

Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

Weiter erklärt der Bewerber, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,

(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,

(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.

(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.

(b) Hinweis Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber .

(c) Hinweis Nachunternehmer:

Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Umsatz

Angabe des Gesamtumsatzes in Deutschland in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers / des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft

(2) Betriebshaftpflichtversicherung

Erklärung, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers, der Auftraggeberin vorlegen werden:

- [Betrag gelöscht] EUR gegen Personenschäden sowie

- [Betrag gelöscht] EUR gegen Sachschäden

- [Betrag gelöscht] EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen

Hinweis Bewerbergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1) Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 Mio. EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften wird der addierte Umsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr aller Bewerbergemeinschaftsmitglieder innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen.

Zu (2) Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungssummen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Referenzen

Angabe von mindestens einer Referenz zur Verwendung von komplexen Filterkriterien bei der Entwicklung von MicroStrategy-Applikationen und mindestens jeweils zwei Referenzen aus den Bereichen Entwicklung von MicroStrategy-Anwendungen mit großen Datenmengen und Entwicklungen mit dem MicroStrategy Software Development Kit (SDK) über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Es dürfen auch laufende Referenzprojekte benannt werden. Hierbei dürfen gleiche Referenzen auch mehrere Bereiche abdecken. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind unter des Leistungszeitraumes sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Referenzkunde) inhaltlich zu beschreiben.

Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Hinweis Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

(2) Angabe eines Kernteams

Es ist ein Projektteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers vorgesehen ist. Es ist ein Projektmitglied der Erfahrungsstufe 1 (Aufgaben im Bereich der Strategieentwicklung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung), ein Projektmitglied der Erfahrungsstufe 2 (Lösung komplexer Aufgabenstellungen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung) und ein Projektmitglied der Erfahrungsstufe 3 (einfache Entwicklungstä-tigkeiten mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung) zu benennen. Dabei sind folgende Nachweise in Form von Lebensläufen / Eigenerklärungen zu erbringen: a) Darstellung der Fachkunde und beruflichen Befähigung sowie der Projekterfahrung der Mitglieder des Projektteams im Kontext der Softwareentwicklung; b) Berufserfahrung im Bereich der Anwendungsentwicklung unter MicroStrategy (ab mindestens der MicroStrategy Version 2019 (alias 11.1)) mindestens für die Projektmitglieder der Erfahrungsstufen 2 und 3; c) Kenntnisse in Bezug auf den Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen und/oder in Bezug auf Klassifikation bzw. Versorgungsanalysen im Speziellen sind für die Bewertung vorteilhaft.; d) Um die Ausrichtung des Projekts nach aktuellen Standards zu gewährleisten, ist für die Mitglieder des Projektteams nachzuweisen, dass regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. e) Angaben zu den Erfahrungen gemäß Anlage A4 "TNA Wertungsmatrix"

(3) Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache

Da die Arbeitssprache Deutsch ist, muss eine Erklärung eingereicht werden, dass die benannten Projektmitglieder die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mind. Level C1).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1) Die Referenzen müssen folgende Bereiche abdecken:

Komplexe Filterkriterien (mind. eine Referenz): Entwicklung von komplexen MicroStrategy-Applikationen mit Report Service Documents und/oder Dossiers mit mehreren Eingabe-Prompts. Dabei sollte die Verwendung von komplexen Filterkriterien erkennbar sein. Unter komplexen Filterkriterien sind Filter zu verstehen, die mehrere Attribute aufweisen, welche wiederum auf unterschiedliche Daten-körper verweisen.

Datenmenge (mind. 2 Referenzen): Entwicklung von MicroStrategy-Anwendungen mit Report Service Documents und/oder Dossiers auf Basis großer Datenmengen im Terrabyte-Bereich (unter DB2 oder vergleichbaren relationalen/spaltenorientierten Enterprise-Datenbanken) mit optimierter MicroStrategy Modellierung für komplexe performante Abfragen direkt auf der Datenbank. Gemeint ist hiermit eine abzufragende Datenbank mit Daten im Terrabyte-Bereich für die Analyseschicht. Abfragen über alle Daten unter Ausnutzung der Datenbank-Performance-Features (bspw. Hash-, Range-Partitionierung, Indizes). Modellierung einer Abfrage über rund 40 Fakttabellen und weiteren rund 100 Lookup-Tabellen mit einer Antwortzeit unter 1 Minute.

SDK (mind. 2 Referenzen): Entwicklungen mit dem MicroStrategy Software Development Kit (SDK) im Bereich Web-SDK und / oder Intelligence-SDK. Wünschenswert ist beides.

(2) Benennung des Projektteams mit den o.g. Erfahrungen

(3) o.g. Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der Auftragnehmer muss den in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2 beschriebenen Versicherungsschutz bis zum Ende des Rahmenvertrags und Abwicklung aller Einzelverträge aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6L6P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2023