Beräumung Märkisches Museum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtmuseum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung Märkisches Museum
Im Märkischen Museum präsentiert das Stadtmuseum Berlin Ausstellungen und Objekte zur Ge-schichte, zur Kultur und zum Alltag der Stadt. Ab September 2023 wird das Märkische Museum für das 21. Jahrhundert fit gemacht und saniert.
Um Baufreiheit für die Sanierung des Museums zu erhalten, muss das Gebäude beräumt werden. Es handelt sich dabei um Ausstellungsobjekte mit historischem Wert und Ausstellungsmöbel, die während der Bauzeit eingelagert werden sollen.
Beräumung museale Objekte
1. Vorbereitung und Durchführung von Schwer- und Kunsttransporten musealer Objekte zu verschiedenen Lagerorten in die Poelzighalle, die Passerelle, das Ephraimpalais, die Nikolaikirche sowie zurück zu verschiedenen Leihgebern.
2. Vorbereitung und Durchführung von Schwer- und Kunsttransporten musealer Objekte sowie normaler Transporte in ein externes Lager, Einlagerung mind. während der Bauzeit.
Schutzmaßnahmen
Einhausung und Schutz von musealen Objekten aus Los 1, die während der Baumaßnahmen im Gebäude verbleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei. (§ 44 Abs. 1 VgV).
[2.] Im Fragebogen sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§ 47 VgV).
[3.] Im Fragebogen sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 47 VgV).
[4.] Die*der Bietende hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
[5.] Die auftraggebende Stelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchzuführen. Die*der Bietende erklärt sich bereit die hierfür benötigten Angaben – sofern diese nicht bereits mit der Angebotsabgabe mitgeteilt wurden – auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen zu liefern.
[1.] Mit dem Angebot ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 2 VgV, der Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen:
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Deckungszusage zu erbringen. Der Versi-cherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (ab Veröffentlichungsdatum der Bekannt-machung dieser Ausschreibung).
[2.] Angabe zu den Brutto-Umsätzen entsprechender oder vergleichbarer Dienstleistungen (Kunstlogistik/Kunstumzug) der letzten 3 Geschäftsjahre (2020/2021/2022).
Zu (1.) Mindest-Deckungssummen pro Haftungsfall:
▪ [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sachschäden
▪ [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden
Zu (2.)
Der spezifische Brutto-Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 1,0 Mio. € betragen.
[1.] Angabe der Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind (vorgesehene Projektleitung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Ein Nachweis der Qualifikation ist dem Angebot beizulegen.
[2.] Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz, die eine detaillierte Erfahrung des Unternehmens mit Museumsumzügen in vergleichbarer Größenordnung bzw. im Transport von Kunst- und Kulturgütern sowie die fachgerechte Lagerung von Kunstobjekten in vergleichbarer Größenordnung nachweist mit Angabe von:
Bezeichnung der Referenz, auftraggebende Stelle inkl. Anschrift und Ansprechperson mit Telefonnummer, Ort der Ausführung und Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen.
Hinweis: Die auftraggebende Stelle behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen und dem eingesetzten Personal durch Rücksprache mit der referenzgebenden Stelle zu überprüfen. In diesem Zusammenhang können falsche Angaben im Bewerber-/Fragebogen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Zudem hat die*der Bietende sicherzustellen, dass die Angaben der referenzgebenden Stelle aktuell sind.
Zu (2.) Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Mindestkriterien:
▪ Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein, ab Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
▪ Die Referenz muss grundsätzlich zum Datum der Veröffentlichung abgeschlossen sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewertet, wenn der Auftrag für die Umzugsleistung innerhalb der nächsten 3 Monate abgeschlossen ist.
▪ Gegenstand der eingereichten Referenz ist eine museale Umzugsleistung von Kunst- und Kulturgütern in einer ähnlichen Größenordnung (min. 500.000 € Auftragswert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es sind zwingend die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, die über die in I.3) genannte URL abzurufen sind. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://subreport-elvis.de/login.html notwendig, wenn der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
3. Die vorstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie die Eigenerklärung zur Eignung und alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
4. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
5. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
6. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
7. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
8. Bieter/Bietergemeinschaften ggf. inkl. Nachunternehmer bestätigen mit der Angebotsabgabe, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. vonseiten Dritter erforderlich ist.
9. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung; Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
10. Alle Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]