Rahmenvertrag Mietservice für Stoffhandtuchrollenspender inklusive Stoffhandtuchrollen, V0036/2023, div. Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0036/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Mietservice für Stoffhandtuchrollenspender inklusive Stoffhandtuchrollen, V0036/2023, div. Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen
Mietservice für Stoffhandtuchrollenspender inklusive Stoffhandtuchrollen für div. Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (mit der Option 3 Jahre Verlängerung)
Diverse Dienststellen und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen (siehe Anlagen "EVB Bezugsberechtigte und Anlagen" und "Lieferstellen")
In Bremen sind derzeit ca. 70 Lieferstellen zu beliefern.
Die Lieferstellen der einzelnen bremischen Einrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen sind aufgelistet und liegen der Ausschreibung bei.
Die angegebenen Lieferstellen wurden aufgrund einer Lieferstatistik, die vom derzeitigen Rahmenvertragspartner zur Verfügung gestellt wurde, ermittelt. Die Angaben sind trotzdem unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
Die Leistung umfasst die Lieferung und die Montage der Spender, sowie die Lieferung von Stoffhandtuchrollen, deren Reinigung und turnusmäßigen Austausch. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. die Auflistung der derzeitigen Lieferstellen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit (für die ggf. erforderliche Herstellung/Beschaffung von Handtuchrollen und Spendern), sowie die sich daran anschließende Leistungserbringung ab dem 01.07.2023 bis zum 30.06.2024, sowie der Option einer 3-maligen Verlängerung.
Es sind insgesamt ca. 1000 Stoffhandtuchrollen pro Woche an derzeit ca. 70 Lieferstellen (div. Liegenschaften, Kindertagesstätten, Schulstandorte etc.) im turnusmäßigen Austausch zu liefern bzw. ca. 500 Spender zu liefern und zu montieren
Die angegebenen Stückzahlen sind nicht gleichzeitig erforderlich, da die Mietverträge nicht alle zur gleichen Zeit abgeschlossen worden sind und somit zeitversetzt enden werden.
Sie wurden aufgrund einer vorliegenden Lieferstatistik ermittelt, sind trotzdem unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar, er kann wesentlich höher oder geringer sein.
Option 3 x 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.06.2027 zu gleichen Konditionen und Preisen, wenn nicht 6 Monate vor Vetragsablauf der auftrgaggeber bzw. der Auftragnehmer der fortführung schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)
Umsatz: Gesamtumsatz von 5.000.000 € p.a. sowie mindestens 1.00.000 € p.a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von 5.000 € erreicht haben.
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter IV.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.