Planung, schlüsselfertige Errichtung, Vermietung und Rückbau eines Verwaltungsgebäudes in modularer Bauweise als Interimsunterbringung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Borna (VOEK 082-23) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 082-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, schlüsselfertige Errichtung, Vermietung und Rückbau eines Verwaltungsgebäudes in modularer Bauweise als Interimsunterbringung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Borna (VOEK 082-23)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) wird in Borna einen neuen Dienstsitz einrichten. Die derzeitige Anmietung kann nicht über den 31.12.2023 hinaus verlängert werden, so dass eine Anschlussunterbringung für den Zeitraum zur Verfügung gestellt werden muss, bis ein bedarfsgerechter Neubau errichtet ist.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeber, folgend BImA genannt) benötigt daher für die Interimsunterbringung von 5 Jahren ein Verwaltungsgebäude mit ca. 3.900 m² (Gesamtfläche). Aufgrund der Kürze der Planungs- und Errichtungszeit ist hierfür ein Verwaltungsgebäude in modularer Bauweise vorgesehen. Die Ausführungsart (Container, Module, Stahlbau, Holzbau, alternative System- und Leichtbauweisen etc.) obliegt dem Bieter, sofern die in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) beschriebenen Anforderungen an Quantitäten und Qualitäten sowie sonstigen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Der Bezugstermin 01.12.2023 ist zwingend einzuhalten. Zieltermin für die Übergabe an die BImA ist der 15.11.2023.
Durch die BImA wird das Ergebnis einer Voruntersuchung zur Modulanordnung für die Unterbringung der gewünschten Nutzung (Anlage A02) zur Verfügung gestellt. Dieses dient u.a. als Planungsgrundlage für diese Ausschreibung.
Das Verwaltungsgebäude soll auf einen ehemals vom THW genutztem und in südlicher Erweiterung bislang als Wiese genutztem Grundstück errichtet werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kasernenstraße 2
04552 Borna
Planungsleistungen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind die vollständigen und alles umfassenden Leistungen für die Errichtung durch den Auftragnehmer zu erbringen und die erforderlichen Planungsleistungen zu erstellen. Diese umfassen alle Planungsleistungen einer der Leistungsphase 4 HOAI entsprechenden Leistung (inkl. der ggf. erforderlichen Vorleistungen, Konzepte und vorherigen Leistungsphasen 1 - 3 nach HOAI) mit allen beschriebenen Grund- und Sonderleistungen für alle Gewerke sowie die ggfs. notwendige Detail-, Werkstatt- und Montageplanung, die Schemata, Nachweise und Listen aller Gewerke (gemäß Leistungsphasen 5 - 8 HOAI). Planungsleistungen umfassen ebenso notwendige Nachweise und Prüfungen für: Statik, Brandschutz und Schallschutz.
Aufgrund der beabsichtigten Nutzungszeit des Gebäudes wird insbesondere auf die Einhaltung der Anforderungen nach GEG hingewiesen.
Der Auftragnehmer ist als Bauherr verantwortlich für die Erlangung der Baugenehmigung. Der Bauantrag ist durch ihn fristgerecht einzureichen und genehmigen zu lassen.
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Bauleistungen:
Das Grundstück ist hergerichtet und erschlossen. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Hausanschlussleitungen für alle Medien am Gebäude des ehem. THW anliegen und dort zur Übergabe bereitstehen. Der fachgerechte Anschluss des Verwaltungsgebäudes obliegt dem Auftragnehmer.
Eine aktuell auf dem Grundstück vorhandene KfZ-Halle wird bis Ende 2. Quartal 2023 zurückgebaut.
KG 300: Der Baukörper soll möglichst aus Standard-Bürocontainern /-modulen etc. zusammengesetzt werden. Durch den Bieter können auch, sofern wirtschaftlicher, Alternativen zu den Standard-Containerabmaßen bzw. materialunabhängig angeboten werden. Die Flächenbedarfe, räumliche Anforderungen und die mögliche Anordnung Funktionseinheiten / Räume sind den Anlagen A03 und A02 zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat für die Durchführung der vertraglichen Leistungen während der Ausführungszeit die Baustelle einzurichten, vorzuhalten und zu räumen, inkl. aller erforderlichen Schutzmaßnahmen, Befestigungen für Standplatz Kran einschl. Rückbau aller Befestigungen. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht auf dem Baugelände und den Zufahrten während der Bauzeit.
KG 400: Die Ausführung der Gebäudetechnischen Anlagen (TGA) erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung aller einschlägigen DIN-Normen, Richtlinien und Vorschriften, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
Die Verbindungen aller Medien vom jeweiligen Übergabepunkt (Bestandsgebäude) bis an die zentralen Anbindungspunkte in dem Verwaltungsgebäude sowie die Verteilungen innerhalb des Gebäudes sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Es sind die Anlagen A03 und A05 zu beachten.
KG 500: Durch den Auftragnehmer muss eine zum Abschluss der Baumaßnahme nutzungsfähige Anarbeitung und Modellierung des Geländes erfolgen (z. B. Wiederherstellen der Asphalt-/Pflasterfläche).
Die vorhandene Straßenbeleuchtung bleibt erhalten und ist bei den Montagearbeiten zu berücksichtigen.
KG 600:
- Mindestausstattung Teeküchen: s. Anlage A03 Teil 2
- Beschilderung: Durch den Auftragnehmer ist ein Raumbeschilderungs-Trägersystem für austauschbare Nummern und Namen (zweizeilig) vorzusehen. Im Eingangsbereich sind Wegweiser für definierte Räume (z.B. Besprechungsräume, Leitungsbüros etc.) anzubringen.
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Transport und Aufstellung:
Der Auftragnehmer ist für Transport und Aufstellung der Bauelemente (Container, Module, Bauteile, Material, etc.) verantwortlich. Die fixen Kosten wie Transport, eventuell anfallende zusätzliche Kosten für Streckenprüfungen, Straßensperrungen und Montage, einschließlich der Krankosten etc. trägt der Auftragnehmer. Weitere im Angebot nicht enthaltene Kosten werden nicht durch die BImA übernommen.
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Mietumfang
Der Bieter und die BImA schließen einen Mietvertrag gem. Anlage C-01. Dieses regelt u.A. Vorgaben zur Reinigung, Wartung-/ Instandhaltung, Reaktionszeiten, Betreiberverantwortung, Kaufoption und zum Rückbau.
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Alle weiteren Details sind der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Nach Ablauf der Festmietzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann von beiden Parteien mit einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Ablauf eines jeden Monats gekündigt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Verwaltungsgebäude während der Festmietzeit zu kaufen, sodass der Rückbau entfällt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mailadresse, ggfs. zuständige Niederlassung bzw. Standort)
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 6e Abs. 1 EU VOB/A
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 EU VOB/A
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
- Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f EU VOB/A und § 6e Abs. 4 Nr.2 EU VOB/A
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 300.000 € (pro Schadensfall)
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
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Angaben zu Umsätzen
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2020, 2021, 2022).
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Nachweis der Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
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Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 14.03.2023 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Die von den Bieter übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden.
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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Anlage B-03.1 "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Ort: Bonn
Land: Deutschland