Archivdienstleistungen 2023 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6.9.5-90
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archivdienstleistungen 2023 ff.
Erbringung von Dienstleistungen zur Übernahme, Aufbewahrung und Kassation von Geschäftsunterlagen der BvS Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH sowie des damit verbundenen Informationsservice ab 2023 ff.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Verwaltung von Altschriftgut.
Gegenstand sind im Wesentlichen die Übernahme, externe Aufbewahrung, Verwaltung und Aussonderung von Altschriftgut der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG). Bei der Durchführung des Auftrags sind alle
einschlägigen Rechtsvorschriften wie das Bundesarchivgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Handelsgesetzbuch sowie BvS- und BVVG-interne Vorschriften einzuhalten. Im Rahmen des Auftrages werden vom Dienstleister nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung im Wesentlichen folgende Leistungen erbracht:
• Übernahme des Altschriftgutes vom bisherigen Dienstleister von Standorten in Berlin und Brandenburg
entsprechend Übernahmekonzept des Auftragnehmers
• kontinuierliche Übernahme von Akten in das Archiv des Auftragnehmers
• Registraturaufgaben
• Aktenübernahme aus den i. L.-Unternehmen der BvS von einem Standort in Brandenburg
• externe Aktenaufbewahrung
• Bereitstellung von Akten aus dem ausgelagerten Bestand auf Anforderung und Auskunftserteilung nach
Recherche
• Organisation der Übergabe von Unterlagen zur dauerhaften Aufbewahrung an das Bundesarchiv bzw. an
Landes- und Kommunalarchive entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers
• Kassation von Unterlagen aus dem Aktenbestand
• Übergabe des Schriftgutes zum Ende der Vertragslaufzeit
Der Umfang des Behördenschriftgutes der BvS beträgt ca. 14.000 lfm. Der Umfang des Schriftgutes aus den i. L. Unternehmen beträgt ca. 29.000 lfm. Das GmbH-Schriftgut der BVVG umfasst ca. 8.000 lfm. Für den Zeitraum der Übergabe/Übernahme ist zu gewährleisten, dass das Altschriftgut so zügig wie möglich wieder uneingeschränkt genutzt und der Aussonderungsprozess so zügig wie möglich fortgesetzt werden kann.
Für die Verwaltung der Aktenbestände hat der Auftragnehmer ein IT-System einzusetzen, das die Bereiche der Aktenzugänge, der Standortverwaltung, der Ausleihe mit einem ggf. notwendigen Mahnverfahren und die Verwaltung der Aussonderung (Übergabe an die Endarchive bzw. Kassation) abdeckt. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, den Verbleib jeder Einzelakte nachzuweisen.
Es muss gesichert sein, dass die konzeptionellen, personellen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Durchführung und Kontrolle der zertifizierten, umwelt- und datenschutzgerechten Vernichtung der Unterlagen muss nach DIN 66399, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P4 erfolgen.
Der Umfang des zu lagernden Altschriftgutes unterliegt aufgrund des Ablaufs von Aufbewahrungsfristen und anschließender Übergabe an das Bundes- oder an Landes- und Kommunalarchive oder wegen anschließender Kassation Schwankungen und dürfte sich nach vorsichtiger Schätzung während der Vertragslaufzeit rückläufig entwickeln. Ein Anspruch auf die in den Vergabeunterlagen schätzungsweise angegebenen Mengen an Altschriftgut besteht nicht.
Der Vertrag verlängert sich dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten zum Jahresende in Textform gekündigt wird.
Der Vertrag endet damit spätestens zum 31.12.2028.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitter der Leistungsbeschreibung Anlage A1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entspr. Nr. 17. der Vergabeunterlagen aktueller (nicht älter 6 Monate) Nachweis (Kopie) der Eintragung im Handelsregister oder Nachweis (Kopie) der Gewerbeanmeldung
Mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen entsprechend der Vergabeunterlagen Seite 9 die Nummern 1, 2, 3 und 4 einzureichen: Nr. 1 Ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotsschreiben Seite 8 -14, Nr. 2. jeweils ein ausgefülltes und unterzeichnetes Preisblatt für die BvS und BVVG, Nr. 3 Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters nach § 42 VgV entsprechend §§ 123, 124 und ggf. 125 GWB insbesondere darüber -dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, -dass er sich nicht in Liquidation befindet, -dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Nr. 4. Referenzliste für abgeschlossene Projekte mit vergleichbarem Auftragsgegenstand aus den letzten drei Geschäftsjahren, mind. 3 Projekte. (Mit dem Angebot zunächst nur zwingend in anonymisierter Form.)
Angebote sind in deutscher Sprach einzureichen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Bei ausländischen Bietern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind und denen eine amtliche beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beiliegt.
Keine besondere Rechtsform: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.