Arztloste Referenznummer der Bekanntmachung: vdek-097-EU-2022 Informationssystem zur Arzt- und Zahnarztsuche, Psychologischen Psychotherapie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vdek.com
Abschnitt II: Gegenstand
Arztloste
Informationssystem zur Suche von Ärzten und Zahnärzten zur Integration in die Internetportale des vdek und
seiner Mitgliedskassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK)
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Der Verband der Ersatzkassen e.V (vdek) und fünf seiner Mitgliedskassen stellen bereits seit 2011 auf ihren Internetseiten ein frei zugängliches Informationssystem zur Verfügung, mit dessen Hilfe Nutzer einen für ihre Ansprüche geeigneten Arzt, Zahnarzt und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Notfallambulanzen finden können. Das Informationssystem soll in ähnlicher Form mit allen sechs Ersatzkassen weitergeführt werden und sollte daher folgende Daten/ Funktionalitäten enthalten:
1. Schlagwortsuche nach Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Notfallambulanzen nach Name oder Fach-, Teilgebieten oder Zusatzbezeichnungen und Ort oder PLZ sowie eine differenzierte Suche z. B. anhand von Kriterien zum Grad der Barrierefreiheit einer Arztpraxis oder Praxismerkmalen wie Parkplätze in der Nähe, Hausbesuche, etc..
2. Die Möglichkeit der Nutzer, ihren Arzt anhand eines einfachen Bewertungssystems schnell und unkompliziert bewerten zu können und diese Bewertungen für alle Nutzer sichtbar zu machen.
3. Termine online zu vereinbaren.
Die Daten müssen im XML- oder JSON-Format zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung bis zur Schnittstelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informationssystem zur Arzt- und Zahnarztsuche
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch, auf der E-Vergabeplattform: http://
www.subreport.de/E53426848. Sämtliche Unterlagen zu diesem Verfahren können hier heruntergeladen
werden. Fragen zum Teilnahmeantrag können bis zum 14. November 2022, 12:00 Uhr über die Plattform gestellt
werden. Antworten werden als Ergänzung unter http://www.subreport.de/E53426848 bekannt gemacht.
-Teilnahmeanträge, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden ausgeschlossen.
- die Geltendmachung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/Bewerberinnen bzw. den
Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
- mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den
Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.