Stoffstromcontrolling - Erweiterung, Schulung und Betriebsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: WI-0534-22-V-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stoffstromcontrolling - Erweiterung, Schulung und Betriebsverlängerung
Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) hat 2014 das System Stoffstrom-Controlling zur normierten Erfassung und transparenten Abbildung von Mengenströmen entwickeln lassen. Das System ermöglicht die Abbildung komplexer Prozesse und beinhaltet ein umfangreiches und flexibles Berichtswesen. Die HPA plant die unbefristete Erweiterung dieser Software. Zusätzlich sollen weitere Schulungen durchgeführt sowie die Nutzung
und Wartung des Systems verlängert werden.
Hamburg
Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) hat 2014 das System Stoffstrom-Controlling zur normierten Erfassung und transparenten Abbildung von Mengenströmen entwickeln lassen. Das System ermöglicht die Abbildung komplexer Prozesse und beinhaltet ein umfangreiches und flexibles Berichtswesen. Die HPA plant die unbefristete Erweiterung dieser Software. Zusätzlich sollen weitere Schulungen durchgeführt sowie die Nutzung
und Wartung des Systems verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die Tommic GmbH ist Entwickler und Betreiber des Systems zum Stoffstromcontrolling und hat somit die ausschließlichen Rechte zur Veränderung des Systems. Mit diesem Auftrag soll die Nutzung und Wartung des Systems verlängert werden. Zusätzlich soll das System erweitert und Schulungen durchgeführt werden. Der Auftrag soll auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfolgen, da der Auftragnehmer Hersteller der o.g.
Plattform ist. Der Auftrag für die zusätzlichen Leistungen soll auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfolgen, da ein Wechsel des ursprünglichen Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann.
und für den Auftraggeber mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stoffstromcontrolling - Erweiterung, Schulung und Betriebsverlängerung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.