Change-Management-Begleitung bei der Entwicklung der Nationalen Bildungsplattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de/bmbf/de/ueber-uns/das-bundesministerium-in-bonn-und-berlin/der-berliner-dienstsitz/der-berliner-dienstsitz.html
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/
Abschnitt II: Gegenstand
Change-Management-Begleitung bei der Entwicklung der Nationalen Bildungsplattform
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beratung und Unterstützung von Change-Management Aktivitäten im Zuge des Projekts „Nationale Bildungsplattform“, dies umfasst aktuell ca. 50 Beteiligte.
Die Leistungen sollen dabei folgende Zielstellungen mit Hinblick auf die gemeinsame Zusammenarbeit der beteiligten Organisationseinheiten adressieren:
- Konkretisierung und Schärfung eines gemeinschaftlichen Werte-, Kommunikations- und Beziehungsgerüsts aller beteiligten Akteure, der führenden Teamleads (ca. 6-10 Personen) sowie den beteiligten Teams (ca. 40 Personen)
- Etablierung und Verstetigung eines gemeinsamen Projektgeistes unter Berücksichtigung der jeweiligen Stärken der Individuen und des Kollektivs (insb. unter Berücksichtigung der jeweilig verschiedenen Organisationskulturen)
- Stärkung und Implementierung kooperativer Führungsmodelle und Rollenbilder im agilen Projektkontext und damit verbundenen Erwartungen an die Teamleads und Beteiligten
Berlin
Beauftragt wird die Erbringung von Change-Management-Leistungen im Zuge des Projekts Nationale Bildungsplattform für eine Vertragslaufzeit von ca. 21 Monaten bis zum Erreichen des 3. Meilenstein im Projekt NBP, ca. Herbst 2024. Start der Leistungserbringung ist unverzüglich nach Vertragsschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Change-Management-Begleitung bei der Entwicklung der Nationalen Bildungsplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schlachtplan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.