Beschaffung Huawei-Storage Referenznummer der Bekanntmachung: 291-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Huawei-Storage
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Huawei-Storage inklusive Technical Support Service für die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Nach Überprüfung seines „Offsite-Backup-Konzepts“ hat der Auftraggeber entschieden, zur Vermeidung drohender Schäden (z.B. durch Naturkatastrophen, Überschwemmung, Erdbeben, Windlast, Brand, Terroranschläge, Sabotage, Flugverkehrsunfälle, allgemeine Unfälle, Handlungen im Rahmen des Verteidigungsfalles) im Rechenzentrum georedundante Sicherungen vorzuhalten. Da im Asklepios-Konzern vor einiger Zeit ein so genannter „Object Storage“ zur Speicherung von Backup-Daten eingeführt wurde, soll zukünftig die Replikation zwischen den beiden Standorten (Rechenzentrum Hamburg und Offsite-Backup-Lokation) auf Ebene des Object Storages aufbauen. Der bereits eingesetzte Storage wird vom Hersteller Huawei bezogen. Zur Replikation soll nunmehr das proprietäre Protokoll „Huawei Hyper Replication“ zum Einsatz kommen. Die Notwendigkeit dieses Konzeptes ergibt sich auch aus den Vorgaben der ISO/IEC 27001 Norm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeberin ist jedoch Empfängerin von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.