Planung von gestalterischen Leitdetails für das Gebäudeteil C

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung von gestalterischen Leitdetails für das Gebäudeteil C

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zusätzliche Leistungen zur Planung der gestalterischen Leitdetails im 2. Bauabschnitt für Gebäudeteil C im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Leistungen zur Planung der gestalterischen Leitdetails im 2. Bauabschnitt für Gebäudeteil C im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin- Wilmersdorf. Die gestalterischen Leitdetails sollen neue Auftragnehmer unterstützen, in speziellen Detailpunkten die gewünschte Art der Ausführung zu verdeutlichen. Damit soll die Umsetzung des gebäudeteilübergreifenden Gestaltungsprinzips, das in der Leistungsphase 3 von dem bisherigen Auftragnehmer erarbeitet wurde bzw. wird, sichergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Bei den Leistungen für die Planung der gestalterischen Leitdetails im 2. Bauabschnitt für Gebäudeteil C handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die Erbringung der Planung dieser gestalterischen Leitdetails stellt eine in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehene und mithin zusätzliche Dienstleistung dar. Die gestalterischen Absichten des bisherigen Auftragnehmers, die in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) entwickelt wurden bzw. werden, sollen in die Ausführungsplanung übertragen werden. So soll gewährleistet werden, dass sich der planerische Gestaltungsgedanke, der in der Entwurfsplanung entstanden ist bzw. entsteht, in der Ausführungsplanung fortsetzt und durch neue Auftragnehmer umgesetzt wird.

Die gestalterischen Leitdetails sind zur Vollendung des Ursprungsauftrags mit allem, was vom Beschaffungsziel des Auftraggebers her betrachtet, vernünftigerweise dazugehört, notwendig. Da die Ausführungsplanung durch andere Auftragnehmer erbracht wird, sind die gestalterischen Leitdetails erforderlich, um die Planungsergebnisse der Leistungsphase 3 so zu vollenden, dass diese Planungsergebnisse durch einen Dritten in der Ausführungsplanung umgesetzt werden können. Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des Auftragnehmers sprechen, liegen wie folgt vor:

- Ausufernder Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand aufgrund der bisherigen Planungsergebnisse und erbrachten Leistungen.

- Ein dritter Auftragnehmer kann das bisher zwischen Generalplaner, Projektsteuerer und Auftraggeberin erarbeitete, gestalterische Gesamtkonzept nicht erfassen bzw. umsetzen. Durch die bisherige Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie den bisherigen Fortschritt in der Entwurfsplanungsphase ist auch die Planung der gestalterischen Leitdetails „aus einer Hand“ für eine optimale Zielerreichung erforderlich.

- Zum Zweck der Einarbeitung müsste die Auftraggeberin nicht vorhandene personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, die für die Projektumsetzung benötigt würden. Darüber hinaus würde ein erhöhter Koordinierungsaufwand für die Auftraggeberin zwischen dem bisherigen Auftragnehmer, der bei der Erstellung der Projektziele, Entwürfe und Strukturierung der Vergabeverfahren mitgewirkt hat, und dem neuen Auftragnehmer entstehen.

- Die Erstellung der gestalterischen Leitdetails zur Sicherung der vorgenannten Ziele kann nur von dem Ideeninhaber und Entwickler des gestalterischen Gesamtkonzeptes, also dem bisherigen Auftragnehmer erfolgen. Ein drittes Planungsbüro kann das gestalterische Gesamtkonzept mittels gestalterischer Leitdetails nicht erfassen bzw. darstellen. Bei der Erstellung der gestalterischen Leitdetails sind architektonische Details darzustellen, um eine einheitliche Gestaltung unter Berücksichtigung des Entwurfsgedanken zu erreichen. Hierbei handelt es sich nicht um die bloße detaillierte Planung bereits final dargestellter Bereiche. Vielmehr geht es um die Entwicklung von Planungsdetails, mit denen der von dem bisherigen Auftragnehmer entwickelte Gestaltungsgedanke bzw. der Gestaltungsgedanke, der gegenwärtig entwickelt wird, um- bzw. fortgesetzt wird. Es ist rein tatsächlich ausgeschlossen, dass ein anderer als der Urheber des gestalterischen Gesamtkonzeptes selbst die gestalterischen Leitdetails, die Teil dieses Gesamtkonzeptes sind, erstellt.

Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands, erheblicher Verzögerungen bei der Leistungserbringung und damit verbunden gesteigerter Kosten.

Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Planung von gestalterischen Leitdetails für das Gebäudeteil C

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023