Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: FLH-0506-22-O-EU

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen

Referenznummer der Bekanntmachung: FLH-0506-22-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60651200 Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen. Der Umfang wird pro Jahr mit etwa 820Stunden gemessen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Umfang wird pro Jahr mit etwa 820 Stunden gemessen. Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Einzelaufträge anzunehmen oder ein Angebot für Einzelaufträge abzugeben.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht

5. Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Vertragspartnern zu schließen.

6. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben. Anhand der mit den Zuschlagskriterien ermittelten wirtschaftlichsten Angebote wird eine Rangfolge der Vertragspartner gebildet. Diese Rangfolge ist grundsätzlich maßgeblich für die Wahl des

Auftragnehmers bei Einzelaufträgen. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen

werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst ein Jahr. Es bestehen sieben Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.Bei Vertragsverlängerungen sind begründete Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassung ist erst nach Genehmigung des Auftraggebers gültig. Dazu hat der Auftragnehmer die Preise der einzelnen Positionen aufzuschlüsseln und prüffähige Unterlagen enzureichen. Bei den einzelnen Preisbestandteilen ist bei einer Erhöhung auf einen Erzeugerpreisindex, eine Tariflohnentwicklung o.ä. zu referenzieren. Beim Bezug auf Indexwerte oder Lohnentwicklungen ist rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum bis zum Indexwert I1 zu betrachten. Der neue maximale Einheitspreis bzw. Preisbestandteil wird gem. folgender Formel angepasst: neuer Preis = aktueller Preis + aktueller Preis * (I2/I1*100-100)/100

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 225-648885
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FLH-0506-22-O-EU
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/02/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: FLH-0506-22-O-EU
Bezeichnung des Auftrags:

Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/02/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/02/2023