Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-258
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die für die Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen von den Recyclinghöfen der SRH.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die für die Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen von den Recyclinghöfen der SRH.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur
Tariftreue nach § 3 HmbVgG
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von
Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
4. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu
gewähren.
2. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten
3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags, Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen
- Zeitraum der Leistungserbringung, aus den vergangenen 3 Jahren
2. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagement-
system z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen
3. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle
(je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der
hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurch-
satzmenge. Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer. Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer
zu unterschreiben.
4. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
5. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
6. Eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für die Hartkunststoffe nebst Störstoffe,
hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil einer
Beseitigung zugeführt wird.
Nachunternehmer sind anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge der
SRH nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des Einsatzes von
Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden
Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil
einer Beseitigung zugeführt wird, einzureichen.
(nur abzugeben, wenn die Verfahrensbeschreibung nicht bereits in der Anlage „Eigenerklärung des
Auftragnehmers“ oder der Anlage „Eigenerklärung des Nachunternehmers“ beschrieben wurde)
7. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
frühere Aufträge beinhalten.
Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen
vergleichbaren Aufträge anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland