Stationäre Sicherungsdienstleistungen (Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst) und mobile Sicherungsdienstleistungen (Revier-/Kontroll- und Interventionsdienst), VOEK 288-22

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Immobilienverwaltung und -verwertung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Stationäre Sicherungsdienstleistungen (Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst) und mobile Sicherungsdienstleistungen (Revier-/Kontroll- und Interventionsdienst), VOEK 288-22
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin

NUTS-Code DE300 Berlin

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Der Auftragnehmer erbringt stationäre Sicherungsdienstleistungen (Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst) und mobile Sicherungsdienstleistungen (Revier-/Kontroll- und Interventionsdienst). Auf einem ca. 3.930 m² großen Grundstück befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude mit einer Nutzfläche von ca. 72.970 m². Die Liegenschaft ist vom BMI als Sicherheitsbereich eingestuft. Für die Vertragsdurchführung dürfen daher nur Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden, die die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG (sogenannte Ü 3) erfolgreich absolviert haben.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79711000 Überwachung von Alarmanlagen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Einsatz an 7 Tage jeweils 24 Stunden, insg. 15 Sicherheitsdienstmitarbeiter/innen: 6 Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (Objektleiter, dessen Vertreter und 4 Wachleiter) und 9 Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss IHK-Sachkundeprüfung,
Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.10.2024. Abschluss 30.9.2027

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
1.) Zutritt zur Liegenschaft gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses:Den Mitarbeitern des Auftragnehmers (AN) ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Behörde mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die nutzende Behörde kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.2) Einsatz von Personal mit erfolgreicher SÜ3-Überprüfung:Für die Vertragsdurchführung dürfen nur Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden, die die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG (sogenannte Ü 3) erfolgreich absolviert haben.a) Daher ist grundsätzlich vom AN sicherzustellen, dass sich das einzusetzende Personal bereit erklärt, sich sowohl einer Bundeszentralregister-Überprüfung als auch der geforderten Stufe der Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.b) Der AN verpflichtet sich für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte seines Personals Sorge zu tragen. Nach Zuschlagserteilung hat der AN den bevollmächtigten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der für die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden Verfahren zuständig ist.c) Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals (einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Sicherheitsreserve) mit folgenden Angaben:aa) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregister-Identifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, PA-Nr., Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung.bb) Nachweise über die gemäß Position 2.2.2, 2.3.2, 2.4.2 und 2.5.2 der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen,cc) unterschriebene Verschwiegenheitserklärung - siehe Anlage 3 des Vertrages (Anhangs I),d) Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Unterlagen die Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Beschäftigten den Ausfüllhinweisen entsprechend vollständig ausgefüllt zu übergeben.3) Weitere Anforderungen an das eingesetzte Personal (Personaleinsatzliste, Personenbefreiung aus Aufzügen, Sprachkenntnisse)a) Der AN verpflichtet sich, eine Woche vor Beginn der Start-Up-Phase für das gesamte einzusetzen-de Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen:aa) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion/Tätigkeitszuordnung, (besondere Fähigkeiten, Dienstausweisnummer),bb) Nachweise über die geforderten Qualifikationen - Objektverantwortlicher (Objektleitung)* geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich-/höherwertig, - Stationäre Sicherheitsdienstleistungen - Pfortendienst* Unterrichtungsverfahren nach § 34 a GewO (40 Stunden) oder gleich-/höherwertig,* Qualifikation zum Ersthelfer,* Qualifikation zum Brandschutz- / Evakuierungshelfer,cc) Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift),dd) unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung (AnlageC-07)ee) Schichtplan,ff) Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV.b) Der AN verpflichtet sich, dass das im Pfortendienst einzusetzende Personal bereit ist, sich die Befähigung zur Personenbefreiung aus Aufzügen gem. TRBS 3121 anzueignen.c) Der AN verpflichtet sich, dass das einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprach-verwendung, gute Mittelstufe) verfügt.d) Der AN verpflichtet sich, dass das im Stationären Sicherheitsdienst einzusetzende Personal über Englischkenntnisse mindestens analog A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (elementare Sprachverwendung) verfügt.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 1.10.2024
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Angaben zum UnternehmenEinzelbieter/Bietergemeinschaft:Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (in Anlage B-03.0 enthalten),Einzelunternehmen/Freiberufler:Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (in Anlage B-03.0 enthalten).Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG))Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherungb) Eigenerklärung zum Umsatz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 1,5 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 250.000 € und Schlüssel-/Transponder-Codekartenschäden 250.000 €. Schäden durch Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000,- €, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 100.000,- €, Umweltschäden: 100.000,- €. Erklärung, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmens bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen stehen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Erklärung, dass auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle der Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung eingereicht wird (Anlage B-03.0).b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, Sicherheitsdienstleistung, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage B-03.0).

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

a) aufgrund der Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen (§ 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VSVgV): Erklärung, ob und in welchem Umfang für das Unternehmen Sicherheitsbescheide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder entsprechender Landesbehörden bestehen (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. a VSVgV) oder / ggf. und Erklärung der Bereitschaft, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt des Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. b VSVgV);b) Erklärung, dass auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ein Führungszeugnis der Unternehmensleitung eingereicht wird;c) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO: Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt. Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für mein / unser Unternehmen vorliegen. Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB);d) Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO einzureichen;Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:e) seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?f) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens;g) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;h) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart ;i) Anzahl der aktuell Beschäftigten, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG (SÜ-3) erfolgreich durchlaufen haben [Auswahlkriterium unter mehr als 5 geeigneten Teilnehmern];j) Anzahl der aktuell Beschäftigten, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 10 SÜG (SÜ-2) erfolgreich durchlaufen haben [Auswahlkriterium unter mehr als 5 geeigneten Teilnehmern];k) Referenzen;l) Gem. § 27 Abs. 2 und 3 VSVgV hat der Teilnehmer mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vorzulegen:l.a) bei Leistungen an öffentliche (Referenz-)Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung;l.b) bei Leistungen an private (Referenz-)Auftraggeber eine von dem (Referenz-)Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung;mit folgenden Mindestinhalten:1) Name der Auskunftsperson2) Wert der Leistung3) Zeit der Leistungserbringung4) Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.Der Teilnehmer ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards
k) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Hier konkret muss es sich um Sicherheitsdienstleistungen handeln. Von den drei Referenzen muss mindestens eine Referenz den Einsatz von (durchschnittlich) mindestens acht sicherheitsüberprüften Mitarbeitern nach SÜ 3 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG) betreffen.Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.Eine der drei Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (300.000 € netto pro Jahr) erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (200.000 € netto pro Jahr) erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern;

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Wenn mehr als 5 Teilnehmer, die nicht wegen Vorliegen eines Ausschlussgrundes bereits ausgeschlossen werden, die Eignungsanforderungen erfüllen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden dürften, wird die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer nach den folgenden objektiven und nicht diskriminierenden Auswahlkriterien (vgl. § 21 Abs. 3 VSVgV) auf 5 Teilnehmer begrenzt. Es erfolgt eine Addition der Punktzahl (maximal erreichbar sind 285 Punkte). Bei gleicher Gesamtpunktzahl ist die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 2 (Anzahl der aktuell Beschäftigten mit SÜ-3), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 2 entscheidet das Losverfahren.---1) Anzahl der Referenzen mit Einsatz von SÜ-3 überprüftem Personal:Pro Referenz (Eigenerklärung des Teilnehmers) der letzten 5 Jahre wird die Anzahl der (durchschnittlich) eingesetzten Mitarbeiter mit SÜ-3-Überprüfung bewertet. Es werden pro Teilnehmer die drei Referenzen mit den höchsten Beschäftigtenzahlen von SÜ-3-überprüftem Personal bewertet. Pro Referenz sind max. 45 Punkte erreichbar. Für drei Referenzen sind insg. maximal 135 Punkte erreichbar.- 15 Beschäftigte oder mehr in einer Referenz: 45 Punkte- 14 Beschäftigte: 42 Punkte- 13 Beschäftigte: 39 Punkte- 12 Beschäftigte: 36 Punkte- 11 Beschäftigte: 33 Punkte- 10 Beschäftigte: 30 Punkte- 9 Beschäftigte: 27 Punkte- 8 Beschäftigte: 24 Punkte- 7 Beschäftigte oder weniger: 0 Punkte---2) Anzahl der aktuell Beschäftigten, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG (SÜ-3) erfolgreich durchlaufen haben:Pro Beschäftigten werden 2 Punkte vergeben. Maximal erreichbar sind 100 Punkte.Beispiele:- 50 Beschäftigte oder mehr: 100 Punkte- 30 Beschäftigte: 60 Punkte- 22 Beschäftigte: 44 Punkte- 15 Beschäftigte: 30 Punkte- 10 Beschäftigte: 20 Punkte- 2 Beschäftigte: 4 Punkte- 1 Beschäftigte: 2 Punkte- 0 Beschäftigte: 0 Punkte---3) Anzahl der aktuell Beschäftigten, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 10 SÜG (SÜ-2) erfolgreich durchlaufen haben (ohne SÜ-3-Überprüfung):Pro Beschäftigten wird 1 Punkt vergeben. Maximal erreichbar sind 50 Punkte.Beispiele:- 50 Beschäftigte oder mehr: 50 Punkte- 30 Beschäftigte: 30 Punkte- 22 Beschäftigte: 22 Punkte- 15 Beschäftigte: 15 Punkte- 10 Beschäftigte: 10 Punkte- 2 Beschäftigte: 2 Punkte- 1 Beschäftigte: 1 Punkt- 0 Beschäftigte: 0 Punkte
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
VOEK 288-22
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.3.2023 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
20.4.2023
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Der Auftrag fällt unter den Bereich Verteidigung und Sicherheit. Daher kommt die VSVgV zur Anwendung. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags unterliegt der Teilnehmer bzw. Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Teilnahmeanträge bzw. Angebote gem. § 36 VSVgV.2) Es gilt deutsches Recht. 3) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge. Verboten sind seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Teilnehmer die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.4) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis zum 15.03.2023. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.5) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:Telefon: +49 (0) 22899-610-1234E-Mail: [gelöscht]äftszeiten:Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB zu beachten: Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (Nr. 1). Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2 und 3). Verstöße, die aus den Vergabeunterlagen für die Angebotsabgabe hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (Nr. 4).Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.2.2023