Lieferung Stromschienenträger Universal für U6 Dammsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: INF3-0088-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Stromschienenträger Universal für U6 Dammsanierung
Lieferung Stromschienenträger Universal für U6 Dammsanierung:
1.178 Stk. STR-Träger universal
37 Stk. STR-Träger universal für Aufläufe
Berlin, U-Bahn, U6, Dammsanierung:
BI-IU23
Herstellung und Lieferung von Stromschienenträgern Universal für Beton- und Holzschwellen komplett gemäß der beiliegenden BVG Zeichnungen.
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige Verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater
Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Diese Vergabe erfolgt in einem Offenen Verfahren. Das bedeutet, dass nach dem Ende der Angebotsfrist/Einreichungstermin keine Verhandlungen mehr zum Angebot durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Inhalt der Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag/dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Es sind 3 Referenzen zu benennen, die mit dem ausgeschriebenen Gegenstand/Material vergleichbar sind. Dem Angebot ist eine Zeichnung für die bereits erbrachten Referenzen beizulegen bzw. auf den BVG Zeichnungen eine Bestätigung zu geben, dass die Herstellung entsprechend erfolgt.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Bieter muss eine QM-Zertifizierung nach ISO 9001 nachweisen. Handelt es sich beim Bieter um eine Bietergemeinschaft bzw. einen Händler ist dieser Nachweis für alle Beteiligten dem Angebot beizulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter - durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung des Angebotes folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft
3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
6. Nachweis QM-Zertifikat ISO9001
7. Zeichnungen bzw. Bestätigung des Bieters/Bietergemeinschaft
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend.
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Abgabe des Angebotes vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG und der BVB VwVBU zu
berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.