Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0120-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F
Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F
Berlin
Gegenstand des Projektes ist die Ausschreibung der Generalplaner-Leistung zur Grundinstandsetzung (GI) und Weiterentwicklung des Gebäudes F auf dem Busbetriebshof Indira-Gandhi-Straße (BFI). Die Weiterentwicklung beinhaltet hierbei die Umrüstung der bestehenden Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung von Elektrobussen (Elektromobilität).
Die Angebotsabfrage beinhaltet die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9. Die Abrufung und Beauftragung für die GI Gebäude F wird in Stufen erfolgen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die weiteren Stufen nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option.
Umfasst sind insbesondere Leistungen nach Folgenden Leistungsbildern iSd. HOAI, die in der Leistungsbeschreibung näher bestimmt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Tragwerksplanung
- alle erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung
- Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik )
Die Kosten des Projekts sollen eine Obergrenze von 27 Mio. EUR netto nicht überschreiten.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
wird folgendes System zugrunde gelegt:
(1)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge
unvollständig
oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im
Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise
innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
(2)
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
(3)
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des
Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach
§123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123
Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen
bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB,
nach
§ 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach
§ 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem
Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein
zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei
Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus
Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der
"Teinahmewettvewerb Eignungsmatrix" ergeben.
(4)
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der
Auftraggeber
behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
(5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß
der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend
im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch
eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5
Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Leistungsphasen 4 bis 9 i.S.d. HOAI sind optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
3. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind mindestens vier Referenzen einzureichen, bei denen in
Art und Umfang vergleichbare Ingenieurleistungen nach HOAI
für die Leistungsinhalte, Generalplanung, Objektplanung
Gebäude, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung ausgeführt wurden:
Referenz 1 - Generalplanung. Eine Referenz gilt als
Generalplanung, wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder
Objekplanung Gebäude sowie die Fachplanungen
Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung auseführt
wurden.
Referenz 2 - Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021, §34.
Referenz 3 - Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2021,
§55.
Referenz 4 - Tragwerksplanung gem. HOAI 2021, §51.
1. Mindestanforderungen Baukosten:
Referenz 1 im Gesamtumfang von mind. 2,5 Mio. EUR netto
(KG 300-400)
Referenz 2 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto
(KG 300-400)
Referenz 3 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto
(KG 300-400)
Referenz 4 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto
(KG 300-400)
2. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenz 1:
Berücksichtigt wird nur eine Referenz, die mindestens für
Leistungsbilder Gebäude, Tragwerksplanung sowie die
Technische Ausrüstung ausgeführt wurde.
3. Mindestanforderungen an Leistunginhalt Referenzen 1,2,3,4:
Mindestens eine Referenz (1,2,3,4) muss für ein vergleichbares
Objekt ((Betriebs)-Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle,
Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar) erbracht
werden.
4. Die Referenzen 1-4 müssen sich auf verschiedene Objekte beziehen! Gleiche Referenzen für unterschiedliche Anforderungen sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser
Eignungsmatrix die 4 Referenzen bewerten. Sollte der
Bewerber mehr als 4 Referenzen einreichen, so richtet sich die
Wertung nach der Reihenfolge in der von der Vergabestelle zur
Verfügung gestellten Eigenerklärung Fachkundenachweis. Der
Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur
Verfügung gestellte Eigenerklärung Fachkundenachweis zu
verwenden.
Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren
sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den
Vergabeunterlagen beigefügt wird.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.)
Eigenerklärung Fachkundenachweis
(3.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(4.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(5.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere
Erläuterungen sind dem Anschreiben zum
Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei
Angebotsabgabe zu stellen.
Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung
der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden
Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind
ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/
Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden
allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der
Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte
oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante
Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum
09.03.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer
I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion
des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen
an den Vergabeunterlagen einschließlich der
Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den
Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die
BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den
Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,
wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2
SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden;
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens verwendet werden;
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund
Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist
von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.