Bauteiluntersuchungen im 1. Bauabschnitt bzgl. Brandschutz, Bauteilschädigungen, Schallschutz und Schadstoffe

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauteiluntersuchungen im 1. Bauabschnitt bzgl. Brandschutz, Bauteilschädigungen, Schallschutz und Schadstoffe

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zusätzliche Leistungen zur Bauteiluntersuchung im 1. Bauabschnitt bzgl. Brandschutz, Bauteilschädigungen, Schallschutz und Schadstoffe für die Gebäudeteile E und F im Rahmen des Bauvorhabens Modernisierung Gesamtkomplex Ruhrstraße in Berlin - Wilmersdorf.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zusätzlichen Leistungen zur Bauteiluntersuchung im 1. Bauabschnitt für die Gebäudeteile E und F umfassen insgesamt vier Teilleistungen:

- Statik (Brandschutz): Betondeckungsmessungen in Gebäudeteil E und Untersuchungen zur Chloridbelastung der Fundamentierung Parkdeck

- Schallschutz: bauakustische Messung der Rohdecke ohne Estrich in Gebäudeteil E

- Vermessungsleistungen: Ermittlung von Höhenkoten im Bereich der Gebäudeteile E, F und Abgleich zur Planungsbasis

- Schadstoffuntersuchung: Probenahme vor Ort, Suchschürfe auf Vorplatz, Beprobung Brücke

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung unter Ziff. II.1.7) bzw. zum Wert des Auftrags unter Ziff. V.2.4) erfolgt nicht, da eine Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Bei den Bauteiluntersuchungen im 1. Bauabschnitt für die Gebäudeteile E und F handelt es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen i. S. d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.

Die Erbringung der Bauteiluntersuchungen stellt eine in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehene und mithin zusätzliche Dienstleistung dar.

Die Bauteiluntersuchungen der Gebäudeteile E und F des 1. Bauabschnittes sind zur Vollendung des Ursprungsauftrags mit allem, was vom Beschaffungsziel der Auftraggeberin her betrachtet, vernünftigerweise dazugehört, notwendig. Die Bauteiluntersuchungen dienen der Absicherung der bisherigen Planungsleistungen und sollen die Risiken in der folgenden Ausführungsphase minimieren. Ohne die Leistung ist die Durchführung der Ausführungsphase erheblich gefährdet. Seitens der Fachplaner Brandschutz, Schallschutz, Schadstoff und der Objektplanung werden diese Untersuchungen für eine bestmögliche Durchführung der LPH 6 bis LPH 9 empfohlen.

Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden und ein Wechsel des bisherigen Auftragnehmers (i. N. nur „AN“) kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Wirtschaftliche und technische Gründe, die gegen einen Wechsel des AN sprechen, liegen wie folgt vor:

- Die Beauftragung eines anderen AN mit den Bauteiluntersuchungen der Gebäudeteile E und F führt zur Zersplitterung der LPH 3. Ein weiterer AN würde dann bezüglich eines Vorhabens und insbesondere im 1. Bauabschnitt zum Generalplaner parallel arbeiten.

- Bei einem Projekt der hier vorliegenden Größe muss sich ein anderer AN intensiv in das Projekt einarbeiten. Da der bisherige AN im Rahmen eines anderen Nachtrags bereits mit Untersuchungsleistungen ähnlicher Art beauftragt wurde und im Rahmen der Ausführung der vorherigen LPH die notwendigen Standorte für die Bauteiluntersuchung entdeckt bzw. aufgestellt hat, verfügt er gegenüber anderen AN über einen erheblichen Wissensvorsprung. Es ist objektiv unzweckmäßig, einen Dritten mit den zusätzlichen Leistungen der Bauteiluntersuchung zu beauftragen.

- Es würde nach der hypothetischen Vergabe der Leistungen weitere Zeit während der Einarbeitungs- und Abstimmungsphase verstreichen, bis der Dritte überhaupt leistungsbereit wäre.

- Zum Zweck der Einarbeitung müsste die Auftraggeberin nicht vorhandene personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, die für die Projektumsetzung benötigt würden. Darüber hinaus würde ein erhöhter Koordinierungsaufwand für die Auftraggeberin zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN entstehen.

- Beauftragt die Auftraggeberin einen Dritten mit der Leistung, fallen für die Einarbeitung, Datenerhebung und -analyse in das Projekt honorarpflichtige Leistungen an. Diese Kosten würden bei der Auftraggeberin also zweimal anfallen, so dass auch aus wirtschaftlichen Gründen eine gesonderte Vergabe unzweckmäßig wäre.

Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich bei einem Auftragnehmerwechsel aufgrund des erheblichen Einarbeitungsaufwands, erheblicher Verzögerungen bei der Leistungserbringung und damit verbundenen gesteigerten Kosten.

Die Wertgrenze von 50 Prozent gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ebenfalls eingehalten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bauteiluntersuchungen im 1. Bauabschnitt bzgl. Brandschutz, Bauteilschädigungen, Schallschutz und Schadstoffe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

10 Kalendertage gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/02/2023