Layout und technische Herstellung BGW magazin 2022-32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Layout und technische Herstellung BGW magazin 2022-32
Ziel ist die Beauftragung eines/r Auftragnehmenden, der die übergreifende Projektleitung und Gesamtkoordination zur Herstellung von regelmäßigen Ausgaben des Kundenmagazins mit Themen zum Gesundheitsschutz verantwortet und die Herstellung bis einschließlich der chargengerechten Auslieferung an einen Versanddienstleistenden umsetzt.
Hamburg
Leistungsinhalte sind insbesondere, jedoch nicht abschließend: Leistungen des Layouts und der Fortschreibung, Optimierung und Weiterentwicklung des Grundgestaltungsrasters unter Berücksichtigung der Wiedererkennbarkeit, die Entwicklung der Bildidee, Bildrecherche, Auswahl einer sinnvollen Anzahl von Motiven sowie die Bildbearbeitung, ein Lektorat, die Produktions- und Druckvorbereitung, der Druck inklusive Qualitätssicherung, der chargengerechte Versand an den Versanddienstleister, die Erstellung und Übermittlung der Elemente für die digitale Umsetzung inklusive eines barrierefreien PDFs und der Archiv-Daten sowie die jährliche Erstellung eines Plakatkalenders. Das Magazin wird in vier Ausgaben pro Jahr erscheinen und dabei einmal im Jahr (IV. Quartal) einen im Rahmen dieses Auftrags mit zu produzierenden Plakatkalender als Beilage umfassen. Sonstige Beilagen, die von Dritten produziert werden, sind vom/von der Auftragnehmenden auf Verlangen in die (Teil-)Ausgabe einzuschießen. Das redaktionelle Gesamtkonzept des Magazins wird voraussichtlich unverändert weitergeführt. Das Magazin soll weiterhin in einem geringfügigen Unterformat zu DIN A4 (21 cm x 28,9 cm) erscheinen. Das Magazin wird derzeit im Rollenoffset-Druck produziert und ist mit einer 2-fach-Rückendrahtheftung versehen. Eine Ausgabe umfasst aktuell ca. 790.000 Exemplare mit nur geringer Abweichung. Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom/von der Auftragnehmenden eine zielorientierte und konstruktive Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin erwartet, die ein rechtzeitiges und qualitativ hochwertiges Erscheinen der Magazinausgaben ermöglicht. Dabei liegt die Projektleitung und Gesamtsteuerung des Herstellungs- und Umsetzungsprozesses in der Verantwortung des/der Auftragnehmenden.
Redaktionelle Tätigkeiten, zusätzliche Dienstleistungen und Erstellung E-Paper. Redaktionelle Tätigkeiten werden grundsätzlich durch die BGW selbst erbracht. Der Bieter soll für den Fall personeller Engpässe jedoch die redaktionelle Tätigkeit optional mit anbieten, um das Erscheinen des Kundenmagazins zu gewährleisten. Für zusätzliche Dienste aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag soll ein optionales Dienstleistungskontingent vereinbart werden. Als Option zum Pauschalpreis pro Ausgabe soll der Bieter zudem die Erstellung eines E-Papers pro Ausgabe für die Veröffentlichung auf der Website der BGW anbieten (d.h. die Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Layout und technische Herstellung BGW magazin 2022-32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb dient der Eignungsprüfung. Erst die Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Angebotsaufforderung. Bitte beachten Sie die Kriterien für eine Begrenzung der Teilnehmenden gemäß Ziffer II.2.9).
2. Bei Austausch der angegebenen Personen im weiteren Verfahrenslauf erfolgt eine erneute Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten und Auskünfte werden ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochgeladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn sich das interessierte Unternehmen dort für dieses Verfahren registriert hat.
5. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link heruntergeladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Verfahrensbedingungen enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Bewerber/innen, im Fall einer Bewerbergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mittels Eigenerklärung darzulegen, dass Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen. Der/Die für den Zuschlag Vorgesehene wird das Nichtvorliegen zu aktualisieren und für die für die Auftragserfüllung vorgesehene Lieferkette darzulegen haben.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WReg durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
- den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2.2) Nr.1 dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de