E 2022-42a GB - Tourismus-Besucher-Zentrum (TBZ) Glienicke - Natur- und Artenschutzfachliche Beratung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 2022-42a GB - Tourismus-Besucher-Zentrum (TBZ) Glienicke - Natur- und Artenschutzfachliche Beratung
Natur- und Artenschutzfachliche Beratung, inkl. Planungs- und Baubegleitung
Vom Auftragnehmer sollen alle Leistungen erbracht werden, die für eine Realisierung des TBZ, insb. reibungslose Ausführung der Bauarbeiten, aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht erforderlich sind.
Mögliche Probleme bei den Sanierungsarbeiten aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, z.B. durch Quartiere von geschützten Arten, müssen proaktiv frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Gemäß Leistungsbeschreibung wird zunächst nur die Erstbegehung beauftragt und die erforderlichen Leistungen ermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt der Abruf der einzelnen erforderlichen Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf vollständige Beauftragung aller angebotenen Leistungen besteht nicht.
GRW-Infra-Nr.: 16/16, Projekt-Nr.: 46/11/5016
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E 2022-42a GB - Tourismus-Besucher-Zentrum (TBZ) Glienicke - Natur- und Artenschutzfachliche Beratung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/