Planungsleistungen Bahnhof Lichtenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63883
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bahnhof Lichtenberg
Bf Lichtenberg – Brandschutztechnische Ertüchtigung, Grunderneuerung Empfangsgebäude; Ersatzneubau- und
Erweiterung Sprinkler
Seit den 2000er Jahren dient der Bahnhof Lichtenberg mit täglich rund 57.000 Reisenden/ Tag (Prognose 2040, ca. 89.000 Reisende/Tag) fast ausschließlich dem Regionalverkehr für die Verbindungen in das östliche und nördliche Umland von Berlin.
Das zweigeschossige Eingangsgebäude wurde zuletzt in den 1990er Jahren als Bestandteil der sog. “Paketbahnhöfe“ saniert. Der Bahnhof zeichnet sich neben den Verkehrsflächen durch einen Nutzungsmix aus Mietflächen für die klassische Reisendenversorgung bzw. Einzelhandel und ca. 25 % Büroflächen (Bundespolizei, DB Netz) aus. U. a. ergibt sich ein erweiterter Handlungsbedarf auch aus den unvermieteten Vermarktungsflächen, die nach Umsetzung der erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen neuvermietet werden sollen.
Die folgenden Projekte sind geplant und Bestandteil des Projektauftrages:
1. Brandschutztechnische Ertüchtigung (G.011101576)
2. Grunderneuerung Empfangsgebäude (EG) (G.011101558)
3. Ersatzneubau und Erweiterung Sprinkleranlage (G.01101538)
Brandschutztechnische Ertüchtigung
Mit Vorlage des fortgeschriebenen ganzheitlichen Brandschutzkonzepts vom 14.02.2022 (gBSK) besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf eine brandschutztechnische Ertüchtigung. Alle sicherheitsrelevanten Anlagen weisen Mängel u.a. in den wiederkehrenden Prüfungen auf und haben größtenteils auch ihre planmäßige Lebensdauer erreicht. Eine Mangelbeseitigung ist daher zum Teil mit der Neuerrichtung der jeweiligen Anlage verbunden. Im Zuge der Bestandsaufnahme ist ein BIM Modell des gesamten Bauwerks in allen Ebenen und mit sämtlichen technischen Anlagen und Einbauten zu modellieren. Zu planen ist für alle Gewerke die Umsetzung aller Maßnahmen, die sich aus dem gBSK ergeben.
Gemäß gBSK sind technische Substanzuntersuchungen / Bestandsaufnahmen durchzuführen und entsprechende Nachweise zum Brandschutz zu führen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist ein Bausubstanzuntersuchungskonzept unter Angabe notwendiger Bauteilöffnungen für alle Gewerke zu erarbeiten und abzustimmen und vom AG freigeben zu lassen. Im Rahmen der Bestandsaufnahme sind auch die Schnittstellen zu Anlagen mit Bezug zu den notwendigen Änderungen, die aus den Vorgaben des gBSK resultieren, zu betrachten. Wegen der Anpassung der Anlagenteile, wie z.B. an den maschinellen Entrauchungsanlagen, Sprinkler, etc., werden sich auch diverse Änderungen z.B. in der Gebäudeautomation oder an den elektrotechnischen Anlagen (50 HZ) ergeben. Aus den durchzuführenden Untersuchungen/ Bestandsaufnahmen sind notwendige Planungsleistungen abzuleiten und umzusetzen.
Die Stationen sind so auszustatten, dass eine reibungslose Alarmierung und Evakuierung gewährleistet wird. Außerdem sind alle Anlagen innerhalb der Station so zu prüfen und auszurüsten, dass kein zusätzliches Gefährdungspotential entsteht. Neben der Umsetzung der Maßnahmen des gBSK beinhaltet die Planung ebenfalls die Umsetzung von Maßnahmen und das Beachten von Anforderungen des Bahnhofsmanagements (BM) und von Vertrieb Commercial (VC).
Grunderneuerung Empfangsgebäude (EG)
Bestandteil des Projektauftrages ist die Grunderneuerung des EG. Dies betrifft insbesondere das Flachdach, Fenster, Risse im Mauerwerk in eingegrenzten Bereichen, die Fassade (Fassadenverkleidungen bzw. Vorhangplatten/ Klinkerfassade, z.T. Eingangstüren), die Abdichtung gegen Feuchtigkeit im Erdreich und technische Anlagen (soweit nicht bereits im Projekt G.011101576 erfasst, hier insbesondere Kältetechnik). Das Wasser-/ Abwasser- und Regenwassernetz (EG und Tunnel EG) ist nahezu vollständig zu erneuern. Weiterhin sind Maßnahmen im Bereich des Rettungsweges im Durchgang zwischen Empfangsgebäude und Gleisanlage erforderlich (Hohlräume durch Unterspülungen) und in Technikräumen zu erwarten. Der AN hat hierzu eine Bestandsaufnahme sowie die notwendigen Bausubstanzuntersuchungen einschließlich gutachterlicher Bewertung, z.B. Fassade, durchzuführen und ein Instandsetzungs- bzw. Sanierungskonzept zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen.
Im Hinblick auf einzelne Bauteile und Anlagen, z. B. Lüftungsanlage, Sprinkleranlage, Trinkwassernetz sind direkte Schnittstellen zwischen den Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung inkl. Sprinkleranlage und zur Grunderneuerung EG gegeben.
Ersatzneubau und Erweiterung der Sprinkleranlage
In Bezug auf die Sprinkleranlage wird im gBSK die Anforderung einer flächendeckenden Sprinklerung beschrieben. Vor Ort ist ein Teilschutz realisiert. Entsprechend dem gBSK sollen Teile der Vermietungsflächen sowie die Empfangshalle ebenfalls mit einer Sprinklerung ausgestattet werden. Die Anlage vor Ort entspricht nicht mehr der aktuellen Normenlage. Der Ersatzneubau und die erforderliche Erweiterung der Sprinkleranlagen werden planmäßig parallel mit der Brandschutztechnischen Ertüchtigung umgesetzt.
Die Planung alle Gewerke ist durch BIM Methodik umzusetzen. Der Objektplaner stellt den BIM-Gesamtkoordinator für die Planungsleistungen der gegenständlichen Ausschreibung, welches u.a. die Koordination der Fachmodelle umfasst.
Die Projekte „brandschutztechnische Ertüchtigung“ und „Grunderneuerung EG“ sowie „Sprinkler“ des Bahnhofs bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage für eine nachhaltige Sicherung der Gebäudenutzung.
Folgende Aspekte bzw. Gewerke sind Bestandteil dieses BIM Projektes:
Vermessung und BIM-Bestandsmodellierung inkl. Anlagen VA und E
Hochbau (Objektplanung Gebäude) und Freianlagenplanung (Zusammenhangsmaßnahmen Fassade in Bereichen außerhalb des Gebäudes auf eigenem Grundstück und im öffentlichen Straßenland)
Tragwerksplanung
Bauphysik / Wärmeschutz und Schallschutz (wird gesondert vergeben)
Brandschutz (wird gesondert vergeben)
KGR 410 Wasser-/Abwasser-/ Regenwasseranlagen
KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen
KGR 440 Elektrotechnik, Starkstromanlagen 50 Hz
KGR 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
KGR 470 Nutzungsspezifische Anlagen, Sprinkleranlagen
KGR 480 Gebäudeautomation
Vermessungsleistung/ BIM Bestandsmodellierung Lst 1-4, 6
Objektplanung Gebäude HZ IV Lph 1-4, optional Lph 5-7
Objektplanung Freianlagen HZ III Lph 1-4, optional Lph 5-7
Tragwerksplanung HZ III Lph 1-4, optional Lph 5-6
Technische Gebäudeausrüstung HZ II bis III Lph 1-4, optional Lph 5-7 mit
KGR 410 Wasser-/Abwasser-/ Regenwasseranlagen, KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen, KGR 440 Elektrotechnik, Starkstromanlagen 50 Hz, KGR 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, KGR 470 Nutzungsspezifische Anlagen, Sprinkleranlagen, KGR 480 Gebäudeautomation
Optionen:
KGR 410: Planung Löschwasserentnahmestellen Bahnsteige inkl. Zuleitungen (Lph 1-4)
KGR 410: Planung Löschwasserentnahmestellen Bahnsteige inkl. Zuleitungen (Lph 5-7)
Vermessung: Berechnung eines Meshs
Objektplanung Gebäude HZ IV Lph 5-7
Objektplanung Freianlagen HZ III Lph 5-7
Tragwerksplanung HZ III Lph 5-6
Technische Gebäudeausrüstung HZ II bis III Lph 5-7 mit
KGR 410 Wasser-/Abwasser-/ Regenwasseranlagen, KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen, KGR 440 Elektrotechnik, Starkstromanlagen 50 Hz, KGR 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, KGR 470 Nutzungsspezifische Anlagen, Sprinkleranlagen, KGR 480 Gebäudeautomation
KGR 410: Planung Löschwasserentnahmestellen Bahnsteige inkl. Zuleitungen (Lph 1-4)
KGR 410: Planung Löschwasserentnahmestellen Bahnsteige inkl. Zuleitungen (Lph 5-7)
Vermessung: Berechnung eines Meshs
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Vermessungsleistung
Objektplanung Gebäude
Objektplanung Freianlagen
Tragwerksplanung
Technische Gebäudeausrüstung mit
KGR 410 Wasser-/Abwasser-/ Regenwasseranlagen, KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen, KGR 440 Elektrotechnik, Starkstromanlagen 50 Hz, KGR 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, KGR 470 Nutzungsspezifische Anlagen, Sprinkleranlagen, KGR 480 Gebäudeautomation
(in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (aBK), Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Mindestanforderungen
- Vermessung Vermessung inkl. Laserscanning und BIM-Bestands-
Modellierung eines Gebäudes
- Objektplanung Gebäude aBK > 5.000.000,00 €
- Objektplanung Freianlagen --
- Tragwerksplanung aBK > 150.000,00 €
- KGR 410 Wasser-/Abwasser-/Regenwasseranl. aBK > 350.000,00 €
- KGR 430 Raumlufttechnische Anlagen aBK > 1.500.000 €
- KGR 440 Starkstromanlagen 50 Hz aBK > 600.000,00 € + zertifizierte Fachkraft*
- KGR 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen aBK > 300.000,00 € + zertifizierte Fachkraft*
- KG470 Nutzungsspezifische Anlagen, Sprinkleranlagen aBK > 600.000,00 €
- KG480 Gebäudeautomation aBK > 200.000,00 €
Hinweis: Die Planung der Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) muss ausschließlich durch eine zertifizierte Fachkraft, die in einer zertifizierten Fachfirma nach: DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb DIN 14675-2:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma, beschäftigt ist, erfolgen.
Für die Planungsleistungen Blitzschutz ist die Fachkunde durch ein Zertifikat als VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft nachzuweisen.
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, Programmschnittstellen
Detailanforderungen:
- iTWO
- PKP bzw. Verpflichtungserklärung zur Schulung der Mitarbeiter und Einrichtung des Programms im Auftragsfall
- Office-, Projektplanungs-, CAD-, Ausschreibungsprogramme mit
Dateiformaten zur Datenübergabe: *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, GAEB, BIM-Übergabeformate entsprechend BIM-Vorgaben wie z.B. *.rvt und *.ifc
Nachweis der Erfahrungen der eingebundenen Fachplaner mit vergleichbaren Objekten
Mindestanforderungen:
- Nachweis Objektplanung Gebäude mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis BMA Fachplanung mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis SAA Fachplanung mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis 50 Hz Fachplanung mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis GA Fachplanung mind. 3 Jahre Erfahrung
BIM-spezifische Eignungskriterien:
- Nachweis über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert).
- Nachweis der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter).
- Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM-Methodik wie z.B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
1-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
1-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
1-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
1-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
1-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.