Digitales Parkplatzmanagement - Parksensoren [aa] Referenznummer der Bekanntmachung: FE02-916-20230214_TNW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Parkplatzmanagement - Parksensoren [aa]
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung der hvv switch-Punkte mit Parksensoren einschließlich der Übertragung und Speicherung der Daten von den jeweiligen Parkplätzen. Daran knüpft der entsprechende Betrieb des Systems an.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung der hvv switch-Punkte mit Parksensoren einschließlich der Übertragung und Speicherung der Daten von den jeweiligen Parkplätzen. Daran knüpft der entsprechende Betrieb des Systems an.
Das Parkleitsystem für hvv switch umfasst im Wesentlichen vier digitale Bausteine:
1. Nutzung einer Sensorik auf den Parkplätzen
2. Verarbeitung der Daten über eine zentrale Plattform (Cloud) und deren Anzeige
3. Mobiler Zugang zu den Informationen für den hvv switch Nutzer in der App
4. Zugang für die Parkraumüberwachung und den Ladesäulenbetreiber
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bausteine 1 und 2.
Gesucht wird für dieses Vorhaben ein Anbieter für die Parksensorik einschließlich der Übertragung und Speicherung der Daten von den Parkplätzen. Die zentrale Mobilitätsserviceplattform soll diese Daten mittels einer Schnittstelle übermittelt bekommen. Die Parksensoren müssen mindestens die Statusinformation frei oder belegt überprüfen können. Es soll übersichtlich zugeordnet werden können, um welchen Stellplatz / Sensor es sich handelt.
Maximal ist eine Verlängerung um drei Mal zwei weitere Jahre möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die HOCHBAHN aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) Aktuelle Bankerklärung, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen
b) Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Vermögensschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000,- pro Kalenderjahr und eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Sach- und Personenschäden) mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5.000.000,- pro Kalenderjahr verfügen muss.
c) Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Hierfür ist das Formular Eigenerklärung zu verwenden.
a) Bestehen einer Vermögensschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000,- pro Kalenderjahr und einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Sach- und Personenschäden) mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5.000.000,- pro Kalenderjahr.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung des hiesigen Auftrags in angemessener Qualität erforderlich sind. Zudem muss er über die technischen und personellen Mittel verfügen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) Erklärung darüber, dass der Bewerber über die für die Ausführung der in der Ausschreibung beschriebenen Tätigkeit notwendige Personalstärke verfügt. Die Mitarbeiterzahlen sind im Formular Eigenerklärung einzutragen.
b) Erklärung darüber, dass der Bewerber in den letzten drei Kalenderjahren drei Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung und dem geplanten Umfang vergleichbar sind, ausgeführt hat.
a) Erklärung darüber, dass der Bewerber über die für die Ausführung der in der Ausschreibung beschriebenen Tätigkeit notwendige Personalstärke verfügt.
b) Erklärung darüber, dass der Bewerber in den letzten drei Kalenderjahren drei Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung und dem geplanten Umfang vergleichbar sind, ausgeführt hat.
Die Bewerber haben folgende Eigenerklärungen abzugeben:
a) Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vor.
b) Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor.
Liegt ein Ausschlussgrund nach Buchstabe a) oder b) vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat.
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das Formular Eigenerklärung zu nutzen (vgl. Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung).
Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36L2H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]