WFM Workforcemanagement in der Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 22_4483
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swb.de
Abschnitt II: Gegenstand
WFM Workforcemanagement in der Instandhaltung
Die nachstehende Kurzbeschreibung des Auftrags dient allein der Information der Bieter, Änderungen bleiben vorbehalten. Für die Angebotsphase sind die Vertragsunterlagen sowie die weiteren Unterlagen maßgeblich, die den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden].
Es wird eine Nachfolgelösung für den derzeit eingesetzten SAP Workmanager und SAP mobile Platform 3.0 gesucht.
Es wird eine mobile, offline-fähige Lösung für planbare Aufgaben der Instandhaltung (wie z.B. Wartung, Inspektion, Reparatur) benötigt, die ihre Daten aus einem SAP-System (derzeit ist ein SAP ECC 608 im Einsatz, welche von der Firma Arvato betrieben wird) bekommt und in dieses SAP-System geänderte Daten zurückschreibt. Bei den Daten handelt es sich um Aufträge und Meldungen (und damit verknüpfte Daten wie z.B. Technische Plätze) aus dem Modul SAP PM, dazu kommen Dokumente aus dem SAP DVS. Es sollen unterschiedliche Endgeräte-Klassen (z.B. Laptop, Tablet, Smartphone) mit unterschiedlichen Betriebssystemen genutzt werden können.
Die neue Lösung muss sowohl mit SAP ECC 608 wie auch SAP S/4 HANA lauffähig sein.
Die Synchronisation der Daten soll direkt aus dem SAP-Backend-System erfolgen, eine Replikation der PM-Daten (wie Aufträge, Meldungen, Technische Plätze usw.) aus dem Backend in eine Middleware oder ein anderes Workforce-Management-System ist nicht erwünscht.
Die Einsatzplanung (Zuordnung der Aufträge zu den Mitarbeitern) wird mit SAP MRS durchgeführt und ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Die Produktivsetzung soll im Oktober 2024 starten und Ende Dezember 2024 beendet sein. Die Umstellung vom SAP Workmanager auf die neue Lösung erfolgt nicht als Big Bang sondern Fachgruppenweise (es gibt 18 Fachgruppen).
Lastenheft und Zuschlagskriterien, die sich auf das Lastenheft beziehen werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung versendet.
28215 Bremen Ggf. sind diverse Anteile der Spezifikation auch remote zu erbringen.
siehe oben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Unterlagen Anlage 00 Bieterinformation zur Ausschreibung Dienstleisterportal + Anlage 1 Verfahrensbedingungen für das EU-Vergabeverfahren des EWE Konzerns
Lastenheft und Zuschlagskriterien, die sich auf das Lastenheft beziehen werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung versendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRV6L7E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]