Nagelsweg: Umbau Bürofläche Bitmarck Technik GmbH - Planerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1003865
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nagelsweg: Umbau Bürofläche Bitmarck Technik GmbH - Planerleistungen
Die DAK-G als Eigentümerin des Objekts "Nagelsweg 27 - 31 / Hammerbrookstraße 38, 20097 Hamburg" vermietet einen Teil der Büroflächen (BT H). Diese Büroflächen sowie flankierende Bauteile sollen nach den Vorstellungen des Mieters um- bzw. ausgebaut werden. Planungen einschließlich der LPH 4 liegen bereits vor und sollen in den folgenden Leistungsphasen (ab LPH 5) durch den Auftragnehmer fortgeführt bzw. umgesetzt werden. Daher wird mit dem Auftragnehmer ein Vertrag über Planungsleistungen geschlossen, welcher die notwendigen planerischen Leistungen nach der HOAI gemäß den nachfolgenden Regelungen übernimmt.
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Der Auftragnehmer wird mit Vertragsschluss mit den Leistungen der Leistungsphase 5 (LPH 5) beauftragt. Die planerischen Leistungen der weiteren Bearbeitungsstufen ab LPH 6 werden daher noch nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, sondern bedürfen einer separaten zeitlich nachgelagerten schriftlichen Beauftragung.
- Abruf der Leistungsphasen LPH 6 ff. nach der HOAI
- Besondere Leistungen nach der HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung Art. 5k Sanktionen gemäß Vorlage (Anlage B4) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein.
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, aber nicht zwingend. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B3 (Ziffer 3) auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften ist der geforderte o.g. Eignungsnachweis Anlage B4 von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf die "Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen" (vgl. Ziffer XI. Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B3). Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer der o.g. Eignungsnachweis Anlage 4 vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
(1) Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B2)
(2) Eigenerklärung: Pflichten gemäß Vorlage (Anlage B3)
(3) Bestätigung des Vorliegens über das Bestehen bzw. - im Falle der Auftragserteilung - des Abschlusses einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1.500.000,- EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer Deckungssumme von min. 1.000.000,- EUR pro Jahr für Vermögensschäden durch Ankreuzen in Ziffer 1 der Anlage A1
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein.
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, aber nicht zwingend. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B3 (Ziffer 3) auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten o.g. Eignungsnachweise nach Ziffer (1) und (3) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I. der Bewerbungsbedingungen zwingend einzuhalten. Der o.g. Eignungsnachweis (2) [Eigenerklärung Pflichten] ist von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf die "Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen" (vgl. Ziffer XI. Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B3). Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer die o.g. Eignungsnachweise (1) bis (2) vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
(1) Eigenerklärung betreffend die Eignung gemäß Vorlage (Anlage A1)
(2) Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 2 nach Inhalt/Art und Umfang vergleichbare abgeschlossene Referenzaufträge aus den letzten 6 Jahren (Abschluss innerhalb der letzten 6 Jahre!) unter Angabe des Leistungsinhalts und Leistungszeitraums, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
- Planung und Umsetzung eines Bürogebäudes inkl. Innenraumgestaltung, Licht, Akustik, Ausstattung, TGA, SiGeKo;
- Referenz im Bereich Bauen im Bestand (Bürogebäude mit Empfangsbereich o.ä.);
- Referenz zur Umsetzung einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb;
- Beendigung Referenzauftrag vor Angebotsfrist (bei mangelfreier Gesamtabnahme).
Für jede Referenz muss eine zusätzliche Projektbeschreibung (max. 2 Seiten, Format DIN A4) mit Grundrissen, Ansichten und etwaigen Besonderheiten bei der Leistungsausführung (z.B.: Bauen im Bestand/im laufenden Betrieb) eingereicht werden.
Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden.
(3) Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:
- Leistungsspektrum und Schwerpunkte;
- Eigenerklärung über Umsatz des Bieters in 2020 - 2022 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres; sofern das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist, genügt eine Schätzung);
- Eigenerklärung über Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2020 - 2022 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);
- Technische Büroausstattung (min. Software für CAD, AVA, Kostenplanung, Terminplanung)
(4) Vorstellung des vorgesehenen Projektteams unter namentlicher Benennung der Projektteammitglieder (einzutragen in Ziff. 6 der Anlage A1), es sind bezogen auf den Projektleiter und die geplanten Mitarbeiter folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
- Eigenerklärung der Berufsabschlüsse z.B. Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) für die als Planer vorgesehene Person/Personen;
- min. eine Person ist bauvorlageberechtigt;
- min. 5 Jahre Berufserfahrung in den jeweiligen Fachdisziplinen (Planung Innenraum, TGA, Licht, Akustik etc.);
- jeder Mitarbeiter hat min. 2 vergleichbare Referenzprojekte betreut
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein.
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, aber nicht zwingend. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B3 (Ziffer 3) auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten o.g. Eignungsnachweise nach Ziffer (1) und (3) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Hierbei sind die Formvorgaben nach Ziffer I. der Bewerbungsbedingungen zwingend einzuhalten. geforderten o.g. Eignungsnachweise nach Ziffer (2) und (4) sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf die "Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen" (vgl. Ziffer XI. Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B3). Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer die o.g. Eignungsnachweise (1) bis (3) vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
Eigenerklärung der Berufsabschlüsse z.B. Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) für die als Planer vorgesehene Person/Personen
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
# freiwillige Vor-Ort-Besichtigung:
Der Bieter kann während der Angebotsfrist, d.h. vor Angebotsabgabe eine Vor-Ort-Besichtigung des Objekts "Nagelsweg" (= Zentrale) der DAK-G im Nagelsweg 27 - 31, 20097 Hamburg, vornehmen. Hierbei werden dem Bieter die vom Umbau betroffenen und angrenzenden Räumlichkeiten sowie sonstige vom Umbau betroffene Gebäudeteile (ggf. klima- und lüftungstechnischen Räume etc.) gezeigt. Darüber hinaus wird er durch das restliche Gebäude geführt.
Der Bieter stellt die Anfrage für einen Besichtigungstermin über das Kommunikationsportal des Deutschen Vergabeportals unter Benennung von 2 Alternativterminen. Die DAK-G prüft die Verfügbarkeit und teilt dem Bieter dann einen konkreten Termin mit. Dem Bieter wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.
Die Bieter akzeptieren, dass die Ansprechpartner vor Ort nicht befugt sind, Auskunft über das laufende Vergabeverfahren zu erteilen oder Bieterfragen zu beantworten. Bieter können ihre Fragen gemäß Ziffer II. 3) ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (Kommunikation) einreichen.
Die Teilnahme an einem Vor-Ort-Termin ist freiwillig, d.h. das Angebot wird auch dann geprüft und gewertet, wenn keine Teilnahme des Bieters erfolgte.
Es wird jedoch ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:
Die Entscheidung an einer Vor-Ort-Besichtigung teilzunehmen oder nicht, trifft allein der Bieter und liegt in seiner eigenen Verantwortung. Ansprüche rechtlicher Art gleich aus welchem Grund oder welches Rechtsgebiet betreffend, insbesondere vergaberechtliche Verstöße aufgrund bzw. infolge einer unterlassenen Vor-Ort-Besichtigung, sind daher ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschließlich) für Umstände, die aus der Vor-Ort-Besichtigung erkennbar geworden wären; der Bieter hat darzulegen/zu beweisen, dass die Umstände nicht bereits aus der Vor-Ort-Besichtigung erkennbar gewesen wären.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYW2162GQ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, wenden. Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland