Vorplanungsleistungen für Altbach - Aufhöhung der Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vorplanungsleistungen für Altbach - Aufhöhung der Bahnsteige
Vorplanungsleistungen für Altbach - Aufhöhung der Bahnsteige
Altbach
Vorplanungsleistungen für Altbach - Aufhöhung der Bahnsteige; optional: Lph 5-7
Lph 5-7
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Im Rahmen des vorigen Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb wurde für die Leistung kein Angebot abgegeben. Da die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden, kann der Auftrag somit im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorplanungsleistungen für Altbach - Aufhöhung der Bahnsteige
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.