Investorenbau zur Unterbringung des THW, Ortsverwaltung Berlin-Mitte, auf bietereigenem Grundstück nach schlüsselfertiger Errichtung oder Um-/Erweiterungsbau von erforderlichen Gebäudeteilen und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 299-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 299-22

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=500274
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=500274
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Investorenbau zur Unterbringung des THW, Ortsverwaltung Berlin-Mitte, auf bietereigenem Grundstück nach schlüsselfertiger Errichtung oder Um-/Erweiterungsbau von erforderlichen Gebäudeteilen und anschließender langfristiger Vermietung an die Auftraggeberin - VOEK 299-22

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 299-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um ein Investorenverfahren zur Errichtung/ zum Umbau von schlüsselfertigen Gebäuden (Dienstliegenschaft) auf bietereigenem Grund mit anschließender Vermietung an die Auftraggeberin. In den Gebäuden soll zukünftig das Technischen Hilfswerks (THW) Ortsverwaltung (OV) Berlin-Mitte untergebracht werden. Die Leistung wird anhand funktionaler Merkmale beschrieben und umfassen Planungsleistungen und Bauleistungen, die Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Stadtbezirk Mitte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schlüsselfertige Errichtung/Umbau (inkl. Planungsleistungen) einer Dienstliegenschaft auf bietereigenem Grund zur Unterbringung des Technischen Hilfswerks Ortsverwaltung Berlin-Mitte und anschließender langfristiger Vermietung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die funktionalen Merkmale, an die Gebäude und Grundstück bzw. den Mietgegenstand gestellt werden, sind in den beiliegenden Unterlagen (Mietvertrag, Leistungsbeschreibung etc.) beschrieben.

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Anforderungen an die Lage und Raumbedarfsdeckung:

Lage:

Innenstadtbereich Berlin, Berlin-Mitte

Weniger als sechs Kilometer von der derzeitigen Adresse des THW OV Mitte (13407 Berlin, Walderseestraße 23 bis 24 und 10115 Berlin, Scharnhorststraße 29) entfernt

Verkehrsanbindung zentral

Keine sozialen Brennpunkte in der Nähe, Vermeidung bekannter Drogenumschlagplätze sowie szenebekannter Kriminalitätsregionen (PKS)

Kein Hochwassergefährdungsgebiet

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Raumbedarfsdeckung:

Das Technische Hilfswerk OV Berlin-Mitte benötigt ein Grundstück mit einer Mindestgröße von 8.800,00 qm.

Es werden ein Verwaltungsgebäude für die Ortsverwaltung, 19 Kfz-Hallen, zwei Schleppdächer nebst Außenlagen sowie ein Holzlager, eine Lagerbox, ein Abstellbereich für den Feldkochherd und ein Gefahrstofflager benötigt. Darüber hinaus ist im OV Berlin-Mitte eine Fachgruppe Brückenbau disloziert, deren Bauteile ebenfalls auf dem Gelände unterzubringen sind. Außerdem ist eine Übungsfläche für die Bergungsgruppe erforderlich.

Die technischen Anforderungen bzw. die Anforderungen an den Raumbedarf sind insbesondere aus den Anlagen 2 des Mietvertrages zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 300
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes (favorisierter Mietbeginn: 01.10.2024) und endet frühestens nach Ablauf von 25 Jahren nach Übergabe („Festlaufzeit“).

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Der Mieter erhält ein einseitiges Optionsrecht, das Mietverhältnis um 1 x 5 Jahre zu verlängern. Der Mieter muss spätestens 12 Monate vor dem Vertragsende bzw. dem Ende einer Verlängerungszeit gegenüber dem Vermieter schriftlich erklärt haben, ob und mit welcher Verlängerungszeit er das Optionsrecht ausübt.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und der vom Mieter in Anspruch genommenen Verlängerungszeit oder der Nichtausübung des Optionsrechts beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter und für den Vermieter 12 Monate zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung gilt das Datum der Zustellung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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1. Preisliche Komponente 50 %, maximale Punktzahl 100 (gewichtet: max. 50 Punkte)

Preiskomponente: Jahresmiete laut Mietvertag § 6 in € ohne Betriebskosten (max. 100 Punkte)

1.1 Bewertung:

Gewertet werden die in dem Vertrag und der Mietpreisaufschlüsselung angegebenen Preise.

Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:

Berechnung der Punktzahl für die Preiskomponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente - Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Preiskomponente x max. Punktzahl pro Preiskomponente.

Vorgabe Wertung:

Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl pro Preisposition. Für das Zweifache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.

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2. Qualität: Konzept 50 %, maximale Punktzahl 100 (gewichtet: max. 50 Punkte)

2.1 Konzept

Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.

Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.

Das Konzept sollte auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) dargestellt werden.

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Kriterien:

Unterpunkt 1. Methodisches Vorgehen:

Stellen Sie in Ihrem Konzept die Umsetzung der baulichen Anforderungen auf dem angebotenen Grundstück dar, insbesondere unter den Gesichtspunkten

- Funktionalität

- Architektonische Qualität

- Nachhaltigkeit

- Energetischer Standard

maximale Punktzahl: 40

2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation:

Unterpunkt 2.1 Der Bieter verdeutlicht seine Büro- und Projektorganisation in Hinblick auf die konkret ausgeschrieben Baumaßnahme unter Einbeziehung seiner örtlichen Präsenz während der Ausführungszeit, geplante Informationswege, Vertretungsregelungen, Vorkehrungen zur Einhaltung von Terminen, Qualität und Kosten.

maximale Punktzahl: 30

Unterpunkt 2.2 Es ist darzulegen,

- wie und inwieweit die Auftraggeberin bei der Aufgabenumsetzung in die erforderlichen Prozesse eingebunden wird. Es werden insbesondere Aussagen zum vorgesehenen Abstimmungsprozedere und zur Sicherstellung eines lückenlosen Informationstransfers erwartet.

- wie die Kommunikation und Koordination zwischen den Schnittstellen vor Baubeginn, rechtzeitige Kommunikation und Bekanntgabe bei zeitlichen Verzögerungen oder nicht Einhalten von Terminabsprachen (sowohl bei Eigen- und Fremdverschulden) stattfindet.

maximale Punktzahl: 30

Summe max. Punktzahl aller Unterpunkte: 100

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Bewertung:

Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den maximalen Punkten pro Unterpunkt 30/40 (sehr gut), wie in der Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen aufgeführt, durch ein Gremium bewertet.

Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 10/20 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat (Ausstrahlungseffekt).

Mindestpunktzahl für das Konzept:

Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 30/40 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Wird kein Konzept mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.

3. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien: Gesamtpunktzahl des Angebots = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (50 %) x Gesamtpunktzahl des Angebots für das Konzept + Gewichtungsfaktor für den Preisterm x Gesamtpunktzahl des Angebots für den Preis

4. Zuschlag:

Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.

Gleichstand:

Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag.

Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.

Detaillierte Angaben zu den Zuschlagsriterien können Sie der Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich der als Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Vordruck „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bewerber kann alternativ als vorläufigen Nachweis nach § 6b EU Absatz 1 Satz 2 VOB/A die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.

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Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

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Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.

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Einzureichen mit dem Teilnahmeantrag sind:

1. vollständiges und in Textform unterschriebenes bzw. elekrtronisch signiertes (fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur) Teilnahmeschreiben,

durch Einzelbieter oder ggf. durch das Bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft (wird nicht nachgefordert)

2. der zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Vordruck „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ (Anlage 1)

3. Bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder: der beigefügte Vordruck „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ (Anlage 1)

4. der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines Grundstückes mit den geforderten Lagemerkmalen" (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen)

5. der beigefügte Vordruck bei noch zu erwerbenden Grundstück: "Eigenerklärung des Eigentümers über das jeweilige Vorkaufsrecht" (Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen)

6. der beigefügte Vordruck bei noch zu anzumietenden Grundstücken: "Vollmacht des Eigentümers über das Mietobjekt" (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen)

7. der beigefügte Vordruck "Verschwiegenheitserklärung", ggf. auch von den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen)

8. der beigefügte Vordruck "Bewerberauskunft zu Russland Sanktionen" (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen)

9. bei Bietergemeinschaten: der beigefügte Vordruck "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen)

10. Flurkarten, Luftbilder, Lagebeschreibung zum Grundstück

11. den Nachweis der Bebaubarkeit in Form eines Auszuges aus dem Bebauungsplan oder eine Herleitung der Bebaubarkeit entsprechend § 34 Baugesetzbuch

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In der„Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten oder durch EEE):

1. Abgabe Teinahmeantrag als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft

2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort

2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz

Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (§ 6e EU VOB/A):

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),

- Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (§ 6e EU VOB/A),

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)

- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.

4. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bewerber der zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll bzw für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Handelsregister anzufordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung sowie einer Bauleistungsversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen - „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“- enthalten oder durch EEE):

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, sonstige Schäden 2 Mio. €,

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.

2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen - "Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ - enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften vorwiegend zur Nutzung als Bürogebäude und anschließender Vermietung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.

3. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bewerber der zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll bzw für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschafsinformationsdienst anzufordern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die vorgegebenen Deckungssummen in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sind spätestens nach Zuschlagerteilung einzuhalten sowie der Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Eine Kopie der bestehenden Versicherungen wird auf Verlangen vorgelegt.

Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (imVordruck der Vergabeunterlagen „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ - enthalten)

2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ enthalten)

a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:

d) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebeneLeistungsart:

3. Bennenung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen in ähnlicher Größenordnung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften insbesondere mit Sonderbedarfen vorwiegend zur Nutzung als Bürogebäude und anschließender Vermietung aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von:

- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungsobjekt, u. a.)

- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)

- Leistungsumfang in qm Bruttogeschossfläche

- Wert der Leistung in € / brutto

- Leistungszeitraum (Mindestanforderung: aus den letzten 5 Jahren)

- Leistungsart: (Errichtung oder Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften - insbesondere mit Sonderbedarfen - und anschließender Vermietung - Mindestanforderung)

- Projektbeschreibung / Beschreibung eigene erbrachte Leistung

- Unternehmensreferenz erbracht durch Unternehmen / in Bietergemeinschaft / mit NU (Firma bzw. Name/n)

- Name des Auftraggebers bzw. Referenzgebers (Ansprechperson mit Telefon-Nr.)

- ggfls. Besonderheiten des Projekts

- ggfls. Referenzbescheinigung

Mindestanforderung Referenzen:

a) mindestens 2 abgeschlossene Unternehmensreferenzen: anzugeben in den Referenztabellen der Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Vordruck „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“

b) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern

c) über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften (insbesondere mit Sonderbedarfen) und anschließender Vermietung

d) aus den letzten 5 Jahren (zwischen 01.01.2018 und dem Ablauf der Angebotsfrist)

(im Vordruck der Vergabeunterlagen „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ enthalten)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung Referenzen:

a) mindestens 2 abgeschlossene Unternehmensreferenzen: anzugeben in den Referenztabellen der Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Vordruck „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“

b) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern

c) über die Errichtung/ den Umbau von öffentlichen oder privatrechtlichen Liegenschaften (insbesondere mit Sonderbedarfen) und anschließender Vermietung

d) aus den letzten 5 Jahren (zwischen 01.01.2018 und dem Ablauf der Angebotsfrist)

(im Vordruck der Vergabeunterlagen „Eigenerklärungen und Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ enthalten)

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Hinweise:

Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

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Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingunngen "Bewerbergemeinschaftserklärung" ) zu verwenden.

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Hinweis: Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge (1. Stufe) und Angebote (2. Stufe) in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.

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Nach Auswertung der Teilnehmeranträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

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Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.

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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.

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2. Teilnehmerfragen:

Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 15.03.2023 eingehen.

Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.

--

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

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3. Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:

Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum abzugeben. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

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4. Die vorgegebenen Vordrucke sind in den Bewerbungsunterlagen zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen

(Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.

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5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber / Bieter unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabeplattform anhand des Formblattes „Frage-Antwort“ (liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei) darauf hinzuweisen.

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6. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags bzw. Angebots. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags (1. Stufe) bzw. Angebot (2. Stufe) erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot beigefügt werden.

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7. Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Bestandteil der Vergabeunterlagen) wird verwiesen.

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8. Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Teilnahmeantrags bzw. Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

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9. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet.

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10. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind gemäß Checkliste mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot spätestens zu dem in IV.2. genannten Terminen vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2. genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.

Nicht nachgefordert werden: 1. Stufe: ausgefüllter Teilnahmeantrag; 2. Stufe: ausgefülltes Angebotsschreiben, Konzept, ausgefüllter Mietvertrag.

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11. Änderungsvorschläge zu festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht zulässig.

Ausgenommen § 6 Abs. 2, Abs. 3 und § 9 des Mietvertrages sowie Ergänzungen, die den vertraglichen Regelungen nicht widersprechen, stellen alle Vertragsunterlagen eine Mindestanforderung dar. Diese Inhalte sind nicht verhandelbar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023