Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 356-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen LPh. 5-8 nach HOAI zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a
Steinstr. 6a/ 8a/ 10a in 78467 Konstanz
Es werden Totalunternehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) ausgeschrieben die auf Basis der vorliegenden Planung als Leistungsziel die in der Leistungsbeschreibung genannten Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke schlüsselfertig und inbetriebnahmefertig herstellen und zu den vereinbarten Kosten, Terminen und Qualitäten an die Auftraggeberin übergeben.
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Ausgangssituation:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin des Grundstücks Steinstraße 6a-10a in 78462 Konstanz, die insgesamt 21 bundeseigenen Liegenschaften in der Siedlung Petershausen-Nord, Konstanz wurden auf die Möglichkeiten der Modernisierung, Aufstockung und Nachverdichtung hin untersucht. Dabei wurde auf dem Flurstück 1775/17 südlich der Objekte Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17, die Möglichkeit der Nachverdichtung durch einen Neubau ermittelt.
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Die auf dem Flurstück vorhandenen Wohngebäude Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 wurden im Zeitraum 1951-1954 als militärische Unterkunftsgebäude für die französischen Streitkräfte und deren Familien errichtet und werden seitdem als Wohngebäude genutzt. Das Flurstück 1775/17 wird im Norden und Nord/Westen von der Gottfried-Keller-Straße, im Osten von der Hans-Thoma-Straße und im Süden von der Steinstraße umschlossen und ist derzeit mit 3 Wohngebäuden bebaut. Die vorhandenen Wohngebäude sind jeweils hälftig geteilt und nach Norden bzw. nach Süden hin mit unterschiedlichen Adressen benannt (Gottfried-Keller-Straße 13, 15, 17 und Steinstraße 6, 8, 10). In der bisherigen planerischen Auseinandersetzung mit der Liegenschaft wurden die einzelnen Gebäude folgendermaßen bezeichnet:
- Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17
- Haus B: Bestandsgebäu de Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15
- Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13
- Haus D: Neubau Steinstraße 6a / 8a / 10a
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Als 1. Bauabschnitt soll im Rahmen dieses Verfahrens der Neubau Haus D/ Steinstraße 6a-10a realisiert werden. Die Realisierung erfolgt bei vollständigem Betrieb der nördlich angrenzenen Objekte Haus A, B und C (Gottfried-Keller-Straße 13-17 und Steinstraße 6-10).
Neben dem im Besitz der BImA befindlichen Flurstück 1775/17 werden folgende Bereiche in die Baumaßnahme 1. Bauabschnitt / Neubau Haus D mit einbezogen:
- Ein Teil des Flurstücks 1775/18 (südlich an das Flurstück 1775/17 anschließende Grünfläche, Gehweg-bereich an der Steinstraße)
- Ein Teil des Flurstücks 1775/41 (Vorgarten und Gehweg westlich Gottfried-Keller-Straße 17 / Haus A)
Das Verhandlungsverfahren ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. Es beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb und einer sofort dazu anschließenden Angebotswertung und ist somit zeitlich betrachtet einstufig aber erfolgt in zwei Schritten.
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Im ersten Schritt werden die Bewerber/-innen auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt. (vgl. Ziffer 3.1 Verfahrensleitfaden - Einreichung der Teilnahmeanträge). Im zweiten Schritt erfolgt die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote (inkl. Verhandlung) sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot.
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Es ist geplant, alle geeignete/-n Bewerber/-innen auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien nach der Eignungsprüfung in Schritt 1 für die Wertung der Angebote in Schritt 2 auszuwählen und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen. Nach Durchführung etwaiger Verhandlungen werden die Bieter unter weiterer Fristsetzung aufgefodert, ein finales Angebot abzugeben.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A).
In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der beiliegenden Wertungsmatrix (Anlage 8) in die engere Wahl kommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Wohnsiedlung „Petershauser Briel“ in 78467 Konstanz, Steinstr. 6a/ 8a/ 10a, Planungs- und Bauleistungen Lph. 5-8 nach HOAI - VOEK 356-21
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung oder die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zu berücksichtigen und zugrunde zu legen. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.
Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 20.05.2022, 12:00 Uhr einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
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Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Verdingungsunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der AG weist weiterhin darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 16 Nr. 1 EU VOB/A nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber/ Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
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Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen.
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In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden.
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Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Bewerberunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Auf das beiliegende Hinweisblatt mit einem Auszug aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 13) wird verwiesen.
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Es finden keine allgemeine, besondere und zusätzliche Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/ Bieters Anwendung.
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Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Der Zuschlag wird - vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens - anhand der Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik gemäß der Anlage 8 Wertungsmatrix und Ziffer 6.2 ff. des Verfahrensleitfaden auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Es gelten die unter Ziffer 5 des Verfahrensleitfaden formulierten formalen Anforderungen an die Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht vollständig oder nicht ausschreibungskonform abgegebene Angebote zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen können. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nach-weisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 EU VOB/A vorzunehmen. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung und Aufklärung haben die Bieter/-innen nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 16 EU VOB/A erfüllen, werden nicht gewertet.
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Der angebotene Preis ist in das Preisblatt (Anlage 9) sowie in das Angebbotsschreiben (Abgebotsendsumme brutto) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bewerber/Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 16d EU VOB/A und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots wird keine Entschädigung gewährt bzw. Kosten erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaf die Anlage 12 "Eigenerklärung_Rus_Bezug", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers/Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, funktionale Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“