Arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TK 14032023-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin sucht zur arbeitssicherheitstechnischen Betreuung von rund 2.000 Beschäftigten für die nächsten 2 Jahre mit der Option 2 x 1 Jahr Verlängerung einen überbetrieblichen Dienst, der die erforderlichen Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erfüllt.
12555 Berlin
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, dass er, unter Berücksichtigung der Umstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen hat.
Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen stellt der Arbeitgeber die erforderlichen Mittel bereit.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin sucht zur arbeitssicherheitstechnischen Betreuung von rund 2.000 Beschäftigten für die nächsten 2 Jahre mit der Option 2 x 1 Jahr Verlängerung einen überbetrieblichen Dienst, der die erforderlichen Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erfüllt.
Für die Betreuung sind zurzeit 1.235 Einsatzstunden jährlich zu erbringen. Die Aktualisierung der Einsatzstunden wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres ermittelt und an die tatsächlichen Beschäftigtenzahlen angepasst.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximal zulässige Gesamtlaufzeit beträgt damit vier Jahre.
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Diese Option muss jeweils sechs Monate vor Ende der Laufzeit im beiderseitigen Einvernehmen gezogen werden, um wirksam zu werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular Wirt 124 EU Ziff 11). Auf Verlangen kann gefordert werden: Gewerbeanmeldung; Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=164783
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=164783
zu 1.: Mindestdeckungssummen je Schadensfall: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
1. Liste von Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
2. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte,
3. Nachweis der Fachkunde für die benannte Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG
4. Angabe, ob es beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben und wenn ja, welche Teile der Leistung als Unterauftrag vergeben werden sollen
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=164783
zu 1.: mindestens drei Referenzen über Dienstleistungen nach dem ASiG
zu 3: für den Sicherheitsingenieur muss die Befähigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur und die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde nachgewiesen werden. für den Sicherheitstechniker oder -meister muss die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde nachgewiesen werden
Die Anforderungen des § 7 ASiG müssen durch den Leistungserbringer/ die Leistungserbringerin erfüllt werden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine elektronische Rechnungsstellung ist nur über das X-Rechnungsportal des Bundes (https://xrechnung-bdr.de/ ) möglich. Die Leitweg-ID wird dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]