2245-2/Z33-Externe Unterstützungsleistungen IT-Betrieb Los 2 - Unterstützung in den Bereichen Videokonferenz, Voice over IP und Netzwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 2245-2/Z33

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2245-2/Z33-Externe Unterstützungsleistungen IT-Betrieb Los 2 - Unterstützung in den Bereichen Videokonferenz, Voice over IP und Netzwerk

Referenznummer der Bekanntmachung: 2245-2/Z33
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) - nachfolgend auch als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt, Unterstützungsleistungen im IT-Betrieb an externe IT-Dienstleister (Auftragnehmer / AN) zu vergeben.

Im Rahmen der Unterstützung sollen die AN Dienstleistungen mit der notwendigen Fachkenntnis bei Installation und Betrieb sowie Pflege und Wartung erbringen.

Weiterhin sollen die AN die Weiterentwicklung des IT-Systems begleiten und vorantreiben. Zusätzlich ist der sichere Betrieb der IT-Endgeräte (Arbeitsplatz-PCs, Drucker, Notebooks, Tablets, Smartphones) zu unterstützen. Dieser beinhaltet die Unterstützung der AG in allen Supportstufen.

Die Unterstützungsleistung wurde in 3 Fachlose aufgeteilt, die jeweils gesondert im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden:

Los 1 - Unterstützung im Bereich IT-Systemadministration und IT-Anwenderservice (2245-1/Z33) - bereits beauftragt

Los 2 - Unterstützung im Bereich Videokonferenz, Voice over IP und Netzwerke (2245-2/Z33)

Los 3 - Unterstützung im Bereich Datenbanken (mit Schwerpunkt Oracle) (2245-3/Z33) - Ausschreibung erfolgt in Kürze.

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Leistungsinhalt

Der AN unterstützt den AG beim Betrieb der VoIP-Infrastruktur in den Bereichen Systemadministration, Konfiguration, Implementierung von Funktionserweiterungen (z.B. Third-Party-Lösungen), Planung von Wartungsabläufen (z.B. Upgrades, Lizenzänderungen, Zertifikaterneuerungen), Störungsbeseitigung und Systemweiterentwicklung sowie bei der Administration von vorhandenen Netzwerkkomponenten.

Es wird erwartet, dass der AN den AG bei notwendigen Kontakten mit Herstellern der im BMDV eingesetzten Produkte unterstützt.

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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212515 Entwicklung von Videokonferenzsoftware
64215000 Internet-Telefondienste
72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AG: BMDV Bonn hauptsächliich und gelegentlich BMDV Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung gliedert sich in folgende Bereiche:

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Videokonferenztechnik

Die erforderliche Unterstützungsleistung betrifft hier die Beratung, Konzeption, Administration und Konfiguration bei technischer Weiterentwicklung oder Bedarfsänderung durch den Nutzer, sowie eine Unterstützung bei der Störungsbeseitigung inklusive der Supportanforderung beim Hersteller.

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Voice over IP

Der AN unterstützt den AG bei allen vorhandenen VoIP Produkte sowie im Bereich der gesamten VoIP-Infrastruktur. Die im VoIP-Umfeld eingesetzten Systeme sind als virtuelle Maschinen auf der Basis VMware aufgesetzt.Der Betrieb der VoIP-Anlage wird sowohl in Bonn als auch Berlin durch derzeit jeweils 2 Fachmitarbeiter des BMDV gewährleistet, die sowohl den 1st-Level Support als auch zum Teil den 2nd-Level Support bedienen. Der AN muss im Bedarfsfall das hauseigene Personal, auf Anforderung des AG auch vor Ort, unterstützen, jedoch grundsätzlich den 3rd-Level Support in Verbindung mit dem Hersteller (TAC Case) übernehmen. Des Weiteren ist die technische Weiterentwicklung, die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Anforderungen an eine hohe Verfügbarkeit in Absprache mit dem AG anzupassen und weiterzuentwickeln. Notwendige Maßnahmen müssen im Einvernehmen mit dem AG so geplant werden, so dass die Gewährleistung der hohen Verfügbarkeit des VoIP-Systems durchgängig gegeben ist. Der AN unterstützt den AG bei erforderlichen Arbeiten am System wie Planung, Weiterentwick-lung, Konfiguration, Implementierung von Third-Party-Lösungen und Ergänzungen oder Änderungen von Leistungsmerkmalen gemäß Nutzeranforderungen (z.B. Anpassung der Callflows). Der AN ist verantwortlich für die Wartung und Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit (z.B. durch Updates, Upgrades, Erneuerung von Zertifikaten und Einspielen von Lizenzen).

Dazu gehört ebenfalls die Störungsbeseitigung mindestens ab Level 2, einschließlich der Störungsanalyse, Problemdiagnose und bei Notwendigkeit die Eröffnung eines Support-Cases beim Hersteller. Der AN unterstützt bei einem Support-Case den Hersteller durch Liefern der notwendigen Daten und Informationen auf Anforderung.

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Netzwerk

Der AN unterstützt den AG bei der Administration von Netzwerkkomponenten an allen Standorten des BMDV.

Produktaktualisierungen bzw. -änderungen sind im Rahmen von neuen Anforderungen oder auch innerhalb des Lifecycle-Managements möglich und durch den AN zu unterstützen.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Fachkenntnisse und Erfahrungen der verantwortlich eingesetzten Personen in den Bereichen - Videokonferenztechnik / Voice over IP und - Cisco Unified Contact Center Express / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Fachkenntnisse und Erfahrungen der verantwortlich eingesetzten Personen im Bereich Netzwerk - Administration Netzwerk- komponenten - Fehleranalyse und Störungs- behebung - Monitoing - Genua Firewalls / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoptionen um insgesamt bis zu 2 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach SÜG, Verpflichtungserklärung nach VerpflG, Behandlung von Verschlusssachen (VS-NfD), Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 246-713385
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2245-2/Z33
Bezeichnung des Auftrags:

2245-2/Z33-Externe Unterstützungsleistungen IT-Betrieb Los 2 - Unterstützung in den Bereichen Videokonferenz, Voice over IP und Netzwerk

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 05.01.2023, 12:00 Uhr (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023