Arbeitnehmerüberlassung für den deutschen Vattenfall Konzern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002963

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0dc8ac44-6e73-4470-97f9-508ff70a4bf4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung für den deutschen Vattenfall Konzern

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002963
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Admin, Engineering, Procurement, IT, HR und Finance

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vergabestelle beabsichtigt 5 Rahmenverträge für die Erbringung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen im kaufmännischen, technischen und gewerblichen Bereich für die deutsche Vattenfall-Gruppe im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abzuschließen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Drei Optionen mit jeweils zwei Jahren

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahlkriterien können in der deutschen eVergabe eingesehen werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1 Allgemein

K.O.-Kriterium: Nein

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben

beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:

1.2 Anschreiben und Unternehmenspräsentation

K.O.-Kriterium: Ja

Die Darstellung des Bewerberunternehmens muss Ausführungen zu den Standorten, des Kunden- sowie Leistungsportfolios sowie

zur Größe beinhalten und es müssen ein Organigramm und – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.

1.3 Handelsregister

K.O.-Kriterium: Ja

Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist

einzureichen. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als neun Monate

sein.

Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere

Weise.

Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder

Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65,

aufgeführt.

1.4 Nachweis des Finanzamtes

K.O.-Kriterium: Ja

Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheineigung des zuständigen Finanzamts oder einer gleichwertigen Bescheinigung aus dem

Ursprungs- oder Herkunftsland über die Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen einzureichen. Die einzureichenden

Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als neun Monate sein.

1.5 Sozialversicherung

K.O.-Kriterium: Ja

Es ist ein Nachweis der Sozialversicherungsträger oder gleichwertiger Bescheinigungen aus dem Ursprungs- oder Herkunftsland

über die Zahlung von Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen beizubringen. Die einzureichenden Nachweise dürfen

zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als neun Monate sein.

1.6 Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft

K.O.-Kriterium: Ja

Es ist ferner eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung aus dem

Ursprungs- oder Herkunftsland vorzulegen. Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist

jeweils nicht älter als neun Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2.1 Bankauskunft

K.O.-Kriterium: Ja

Es sind Auskünfte sämtlicher Geschäftsbanken des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. zur Dauer der

Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit vorzulegen.

Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als neun Monate sein.

2.2 Vergleichbarer Umsatz

K.O.-Kriterium: Nein

Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die

letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2019, 2020, 2021) abzugeben.

2.3 Wirtschaftsauskunft

K.O.-Kriterium: Ja

Es ist eine Wirtschaftsauskunft mit der Angabe des Ratings, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs

Monate sein darf, vorzulegen. Sofern die im Rating angezeigte Ausfallwahrscheinlichkeit einen Wert von 5% übersteigt, wird der

Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3.1 Referenzen

K.O.-Kriterium: Ja

Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.

Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:

- Auftraggeber

- Datum Auftragsvergabe

- Auftrags- und Schlussrechnungswert

- Darstellung der Projektgröße und -volumen

- Hauptleistungsinhalte

- Beginn und Ende der Leistungen

- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers

- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers

- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers

3.2 Qualitätsmanagementsystems

K.O.-Kriterium: Ja

Es ist der Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems

entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe, durch aktuell gültige Zertifikate, zu erbringen. Alternativ ist der Nachweis eines

vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.

3.3 Umweltmanagementsystems

K.O.-Kriterium: Nein

Es ist der Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06 oder

gleichwertig) zu erbringen.

3.4 Energiemanagementsystems

K.O.-Kriterium: Nein

Es ist der Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig) zu

erbringen.

3.5 Deutsche Sprache

K.O.-Kriterium: Ja

Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist

a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.

b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung

ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen

c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.

3.6 Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

K.O.-Kriterium: Ja

Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen im Besitz einer gültigen "Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis" in Deutschland ist oder

im Auftragsfall bereit und in der Lage ist, diese zu erlangen.

3.7 Tarifvereinbarung

K.O.-Kriterium: Ja

Bitte bestätigen Sie, dass ihr Unternehmen eine für Deutschland gültige Tarifvereinbarung abgeschlossen hat oder im Auftragsfall

bereit und in der Lage wäre diese abzuschließen.

Bei einer bereits bestehenden Tarifvereinbarung muss diese angegeben werden.

3.8 Auswahlkriterien

3.8.1 Aktive verfügbare Kandidaten - Kandidatenanzahl

K.O.-Kriterium: Nein

Angabe über die Anzahl der aktiven, verfügbaren Kandidaten (bezogen auf Arbeitnehmerüberlassung gemäß

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) in den vergangenen 12 Monaten im Kandidatenpool des Bewerbers. Es ist der Durchschnitt der

Kandidatenanzahl über die letzten 12 Monate anzugeben (ganze Zahl).

3.8.2 Aktive verfügbare Kandidaten - Unterscheidung

K.O.-Kriterium: Nein

Bitte unterscheiden Sie hierbei zwischen

A) keine spezifische Ausbildung

B) eine spezifische Ausbildung ohne Studium oder mit Studium.

Hier ist ein Prozentwert anzugeben (z. B. A) 50%, B) 50 %).

3.8.3 Aktive verfügbare Kandidaten - Mindestbedingung

K.O.-Kriterium: Ja

Der Prozentwert für B) eine spezifische Ausbildung ohne Studium oder mit Studium in den vergangenen 12 Monaten muss

mindestens 75% betragen.

3.8.4 Aktive verfügbare Kandidaten - Unterscheidung

K.O.-Kriterium: Nein

Dabei muss der Bewerber für B) aktive verfügbare Kandidaten mit einer spezifischen Ausbildung ohne Studium oder mit Studium

zwischen kaufmännischem Bereich (white collar) und technisch/gewerblichem Bereich (blue collar) unterscheiden.

Es ist ein Prozentwert anzugeben (z.B. 50% white, 50% blue).

3.8.5 Beschäftigte Zeitarbeitskräfte-Beschäftigtenanzahl

Angabe über die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeitskräfte des Bewerbers in den letzten 12 Monaten (bezogen auf

Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Es ist der Durchschnitt der Beschäftigtenanzahl über die

letzten 12 Monate anzugeben (ganze Zahl).

3.8.6 Beschäftigte Zeitarbeitskräfte - Mindestbedingung

K.O.-Kriterium: Ja

Die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeitskräften in den vergangenen 12 Monaten muss mindestens 80 Beschäftigte betragen.

3.8.7 Beschäftigte Zeitarbeitskräfte - Unterscheidung

K.O.-Kriterium: Nein

Dabei muss der Bewerber zwischen kaufmännischem Bereich (white collar) und technisch/gewerblichen Bereich (blue collar)

unterscheiden.

Es ist ein Prozentwert anzugeben (z. B. 50 % white, 50 % blue).

3.8.8 Erfolgreiche Stellenbesetzung - Anzahl

K.O.-Kriterium: Nein

Angabe über die erfolgreichen Stellenbesetzungen in den vergangenen 12 Monaten (ganze Zahl).

3.8.9 Erfolgreiche Stellenbesetzungen - Mindestbedingung

K.O.-Kriterium: Ja

Die Anzahl der erfolgreichen Stellenbesetzungen in den vergangenen 12 Monaten muss mindestens 40 betragen.

3.8.10 Erfolgreiche Stellenbesetzung - Unterscheidung

K.O.-Kriterium: Nein

Dabei muss der Bewerber zwischen kaufmännischem Bereich (white collar) und technisch/gewerblichen Bereich (blue collar)

unterscheiden.

Es ist ein Prozentwert anzugeben (z. B. 50 % white, 50 % blue).

3.8.11 Erfolgreiche Stellenbesetzung - Erfolgsquote

K.O.-Kriterium: Nein

Angabe über die Erfolgsquote über die Besetzungen.

Hierbei ist die Teilnahme an Besetzungsanfragen ins Verhältnis zu den erfolgreichen Besetzungen zu setzen. Hier ist ein

Prozentwert anzugeben (z.B. 50% Erfolgsquote).

3.8.12 Recruiter - Anzahl

K.O.-Kriterium: Nein

Angabe über die Anzahl vorhandener, eigener, deutschsprachiger Recruiter.

Es ist der Durchschnitt der Recruiter über die letzten 12 Monate anzugeben (ganze Zahl).

3.8.13 Recruiter - Unterscheidung

K.O.-Kriterium: Nein

Dabei muss der Bewerber zwischen kaufmännischem Bereich (white collar) und technisch/gewerblichen Bereich (blue collar)

unterscheiden.

Es ist ein Prozentwert anzugeben (z. B. 50 % white, 50 % blue).

3.8.14 Recruiter - Ausbildung [Mussangabe]

K.O.-Kriterium: Nein

Zusätzlich ist anzugeben, ob diese

A) keine spezifische Ausbildung

B) eine spezifische Ausbildung ohne Studium

C) eine spezifische Ausbildung mit Studium

D) ein Studium mit gesonderter Ausbildung im Bereich HR

besitzen.

3.8.15 Kandidatenzufluss

K.O.-Kriterium: Nein

A) Wie gewährleistet der Bewerber den Kandidatenzufluss?

B) Welche Marketing-Initiativen führt der Bewerber für den Gewinn neuer Kandidaten durch?

C) Welche Strategien verfolgt der Bewerber in Bezug auf die Kandidaten- und Beschäftigtenbindung?

3.8.16 Datenbasis

K.O.-Kriterium: Nein

Wie gewährleistet der Bewerber eine aktulle Kandidaten-Datenbasis? Hierbei interessieren insbesonderen die generellen

Informationen der Kandidaten sowie die Verfügbarkeit.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Erlaubnis nach § 1 Abs.1 S.1 AÜG

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

§ 1 Abs.2 S.2 AÜG

Die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer ist nur zulässig, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht.

Eine Subvergabe der ausgeschriebenen Leistungen ist aufgrund der Vorgaben aus § 1 Abs.2 S.2 AÜG ausgeschlossen. Ebenso sind Bietergemeinschaften ausgeschlossen, soweit die Bietergemeinschaft nicht selbst Arbeitsverhältnisse mit den Leiharbeiternehmern hat.

Es handelt sich aufgrund der Vorgaben des AÜG bei den ausgeschriebenen Leistungen um kritische Leistungen, die gemäß § 47 Abs.4 SektVO direkt vom Bewerber/Bieter selbst erbracht werden müssen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle Informationen können in der deutschen eVergabe in Anlage 03.00 Informationsmemorandum eingesehen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023