Erneuerung der Beleuchtungsanlagen des Bebelplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-29 M267 Bebelpatz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Beleuchtungsanlagen des Bebelplatzes
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Modernisierungs-maßnahmen an der öffentlichen Beleuchtung durch.
Gegenstand des Projektes ist die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen des Bebelplatzes. Der Platz ist eines der herausragendsten historischen und stadtgestalterisch bedeutsamen Orte in Berlin. Es gelten besondere lichttechnische Anforderungen zur Beleuchtung der raumbegrenzenden Fassaden und deren indirekten Wirkung auf die Horizontalflächen des Platzes. Ziel ist es eine über die Zeit variabel steuerbare, bedarfsgerechte Beleuchtung zur optimierten Darstellung und Wahrnehmung des Bebelplatzes zu erreichen.
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Modernisierungs-maßnahmen an der öffentlichen Beleuchtung durch.
Gegenstand des Projektes ist die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen des Bebelplatzes. Der Platz ist eines der herausragendsten historischen und stadtgestalterisch bedeutsamen Orte in Berlin. Es gelten besondere lichttechnische Anforderungen zur Beleuchtung der raumbegrenzenden Fassaden und deren indirekten Wirkung auf die Horizontalflächen des Platzes. Ziel ist es eine über die Zeit variabel steuerbare, bedarfsgerechte Beleuchtung zur optimierten Darstellung und Wahrnehmung des Bebelplatzes zu erreichen.
Die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden gemäß Anlage 0.4 Bewertungsmatrix Teil-nahmewettbewerb bewertet. Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der Wertung und der hierauf basierenden Wertungsreihenfolge die geeignetsten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz für Lieferleistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Eigenerklärung,
— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten:
a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
d) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),
e) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
— dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung
vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG)),
— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 500.000 € (netto) für Lieferleistungen gefordert.
a.) Referenznachweis für Lieferleistungen von vergleichbaren Anlagen
b) Referenznachweis für Lieferleistungen von steuerungsfähigen Anlagen inkl. Schnittstelle zu Steuerungssystemen Dritter
c) Referenznachweis für Lieferleistungen von Anlagen mit gestalterischen, ästhetischen und/oder städtebauli-chen Anforderungen
d) Referenznachweis für Montageleistungen für Beleuchtungsanlagen
e) Referenznachweis für Zusammenarbeit der Bewerber (Lieferung und Montage)
a) Nachweis mind. 1 Referenz für die Lieferung von Anlagen, bestehend aus mind. 4 Einzelanlagenteilen (Lichtstele) mit mindestens je 2 abstrahlenden Lichtmodulen zur Be-leuchtung von Horizontal- und Vertikalflächen des städtischen Außenraum. Die Leistung muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein.
b) Nachweis mind. 1 Referenz für die Lieferung von steuerungsfähigen Anlagen mit individueller Steuerung jedes einzelnen Lichtmoduls in den Anlagen. Die Steuerung muss mindestens die Funktionen Schaltung und Dimmung /Leistungsstufe beinhalten. Die Leis-tung muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein.
c) Das Kriterium ist keine Mindestbedingung.
d) Nachweis mind. 1 Referenz für die Montage von mind. 20 Anlagen innerhalb eines Zeit-raumes von max. 4 Wochen. Die Leistung muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein.
e) Nachweis mind. 1 Referenz, bei denen die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Lieferung und Montage zusammen einen Zuschlag für eine vergleichbare Leistung erhalten haben. Die Leistung muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBl. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen: § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen-FIRMA-Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland